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FAQ: Wie wird die Grippeschutzimpfung abgerechnet?
Unabhängig vom verwendeten Impfstoff wird die Grippeschutzimpfung als Standardimpfung (ab 60 Jahren) mit der SNR 89111 abgerechnet, bei medizinischer Indikation mit der SNR 89112 und bei beruflicher bzw. Reiseindikation nach § 11 Abs. 3 SI-RL mit der SNR 89112Y.
FAQ: Sind Überweisungsscheine (Muster 6) auch quartalsübergreifend gültig?
Beginnt der/die auf Überweisung tätig werdende Arzt/Ärztin die Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellte Überweisungsschein verwendet werden, sofern der oder die Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte vorweisen kann. Erfolgt im Folgequartal…
FAQ: Wie kennzeichne ich das Ende der Psychotherapie?
Es gibt zwei Symbolnummern (SNR), mit denen Sie das Ende einer Psychotherapie anzeigen können:
die SNR 88130 für die Beendigung einer Psychotherapie ohne anschließende Rezidivprophylaxedie SNR 88131 für die Beendigung einer Psychotherapie mit anschließender Rezidivprophylaxe
FAQ: Was passiert, wenn Patient:innen den Termin nicht wahrnehmen?
Die Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob der/die Patient:in den Termin tatsächlich wahrgenommen hat. Voraussetzung für die Vergütung ist die erfolgreiche Terminvereinbarung (diese Regelung gilt nur für den Hausarzt-Vermittlungsfall, nicht für den TSS-Vermittlungsfall).
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