Lesehilfe zur Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs.1 SGB V für das Jahr 2024 für Berlin, zwischen AOK, BKK Landesverband Mitte, BIG direkt gesund (IKK Landesverband Berlin), Knappschaft, SVLFG, vdek (Ersatzkassen); gültig 01.01. - 31.12.2024
Vertrag vom 09.10.2024 über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, gültig ab 01.10.2024
Ärzt:innen können die Prophylaxe bei Säuglingen auch dann berechnen, wenn sie die Beratung zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt und abgerechnet haben. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Oktober.
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit HEK: 5. Änderungsvereinbarung zum Vertrag vom 26.03./01.04.2019 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2025
Zu Jahresbeginn wird das Verzeichnis der operativen Prozeduren im EBM an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst. Dabei werden neue Kodes aufgenommen.
Genehmigungspflichtige Leistungen, Praxisinformation 09/2019: Übersicht über QS-Leistungen für Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Gesucht werden Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen für Fokusgruppen-Interviews zu den Auswirkungen des Hausarztvermittlungsfalls in der Praxis. Die Studie findet noch bis Januar 2025 online statt.
9. Nachtrag zum Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen zwischen der KV Berlin und der KBV / BKK-Kooperationsgemeinschaft/ Berufsverband der Frauenärzte e.V; gültig ab 01.10.2024
3. Änderungsvereinbarung vom 30.10.2024 zum Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hpertonie auf der Grundlage § 140a SGB V vom 01.04.2019, zwischen DAK Gesundheit und der KV Berlin; gültig ab 01.01.2025
KV Berlin und DAK-Gesundheit passen den Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie mit Wirkung zum 01.01.2025 an.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aufnahme der Fachpsychotherapeut:innen in die Psychotherapie-Richtlinie ist am 01.11.2024 in Kraft getreten.