Chancen – Rahmenbedingungen – Konzeption – Strategie
Dieses zweitägige Seminar bietet niederlassungswilligen Ärzt:innen detaillierte Informationen rund um die Existenzgründung.
Von den Zulassungsvoraussetzungen über vertragliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte Ihrer…
Honorarvertrag vom 31.01.2024 für den Zeitraum 01.01. - 31. 12.2024 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen in Berlin nach § 83 i.V.m. § 87a SGB V, Lesefassung
1. Änderungsvereinbarung vom 01.10.2024 zur Vereinbarung vom 27.03.2024 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung), gültig ab 01.10.2024
Anlage 1 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der mkk - meine krankenkasse, gültig ab 01.10.2024
In der vertragsärztlichen Versorgung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) die Abrechnungsgrundlage. Jeder Leistung sind im EBM eine Gebührenordnungsposition (GOP) und eine Punktzahl zugeordnet. Dieser Kurs vermittelt Ihnen die Grundlagen des EBM für Beschäftigte in Facharztpraxen sowie…
Hinweis: Dieses Seminar wird mit dem Seminar Grundlagenseminar Umgang mit dem EBM in Facharztpraxen zusammengelegt und findet am 15. Oktober 2024 von 10.30-15.30 Uhr statt.
In der vertragsärztlichen Versorgung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) die Abrechnungsgrundlage. Jeder…
15. Ergänzungsvereinbarung vom 17.09.2024 zum Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge zwischen AOK, vdek (Ersatzkassen), BKK, BIG direkt gesund (IKKn), Knappschaft, SVLFG, Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, Gemeinsame Einrichtung DMP…
Vergütungsvertrag vom 26.09.2024 zu den DMPs Asthma bronchiale und COPD zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.10.2024
Wie lassen sich die Vorgaben zur Hygiene in Arztpraxen möglichst ressourcenschonend umsetzen? Dazu führt die KBV noch bis zum 31. Oktober eine Online-Befragung durch. Die Teilnahme ist freiwillig.
Der Vertrag zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C wurde zum Jahresende gekündigt.
1. Änderungsvereinbarung vom 17.10.2024 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT, gültig ab 01.10.2024