KV Berlin und BARMER haben den auf Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.
Vertragsärztliche Versorgung Todesfall, Antrag auf Genehmigung der Fortführung der Praxis eines verstorbenen Vertragsarztes durch die Erben des Vertragsarztes
Anlage 1 zum Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge für die Indikation Diabetes Mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma, COPD
Rundschreiben über Kündigung der Vereinbarung mit der AOK Nordost vom 17.11.2005 zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zum 30.09.2024
6. Änderungsvereinbarung vom 22.10.2024 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) auf der Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vom 26.01.2021, gültig ab 01.10.2024
Der BKK Landesverband Süd wird ab 2025 Vertragspartner. Der Beitritt weiterer Krankenkassen ist möglich. Die Leistung des ärztlichen Beratungsgesprächs zur Förderung der natürlichen Geburt entfällt.
Anlage 2: BKK-Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsbverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordiniderung vom 23.04.2024 mit Wirkung zum 01.05.2024
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung psychotherapeutischer Leistungen - Therapeuten Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Formular die männliche Form zur Bezeichnung von Personen verwendet. Diese Form ist dabei geschlechtsunabhängig zu verstehen. Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung…