15. Ergänzungsvereinbarung vom 17.09.2024 zum Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge zwischen AOK, vdek (Ersatzkassen), BKK, BIG direkt gesund (IKKn), Knappschaft, SVLFG, Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, Gemeinsame Einrichtung DMP…
Vergütungsvertrag vom 26.09.2024 zu den DMPs Asthma bronchiale und COPD zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.10.2024
Wie lassen sich die Vorgaben zur Hygiene in Arztpraxen möglichst ressourcenschonend umsetzen? Dazu führt die KBV noch bis zum 31. Oktober eine Online-Befragung durch. Die Teilnahme ist freiwillig.
Der Vertrag zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C wurde zum Jahresende gekündigt.
1. Änderungsvereinbarung vom 17.10.2024 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT, gültig ab 01.10.2024
Anlage 2 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT
Anlage 3 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT
Anlage 4 zum Vertrag nach § 140a SGB V vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge mit der KNAPPSCHAFT
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Knappschaft: 2. Nachtrag zum Vertrag vom 12.01.2012 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.10.2024
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Knappschaft: Anlage 2 (Teilnahmeerklärung Versicherte) zum Vertrag vom 12.01.2012 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Elektronisches Teilnehmerverzeichnis der Versicherten, Anlage 3 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens.
Die KV Berlin schließt mit der AOK Nordost (handelnd als Landesverband für alle AOKen) die 6. und mit vdek, IKKn, BKKn, KNAPPSCHAFT und SVLFG die 7. Änderungsvereinbarung zur Impfvereinbarung.
Mit neuen TV-Spots, Plakaten und Anzeigen machen KBV und KVen ab 28. Oktober die breite Öffentlichkeit erneut auf die zugespitzte Lage der Praxen aufmerksam und fordern die Politik zum Handeln auf.
Im Zuge einer Umstellung der Rechtsgrundlage des Vertrages über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Klein-/Kindern mit der KNAPPSCHAFT wurde der Vertrag angepasst.
KV Berlin und KNAPPSCHAFT haben den auf Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.