Anlage 4: Teilnahmeerklärung Versicherte zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsbverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vom 23.04.2024 mit Wirkung zum…
Anlage 5: Fragebogen (Muster) zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsbverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vom 23.04.2024 mit Wirkung zum 01.05.2024
Anlage 8: Technische Anlage zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsbverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vom 23.04.2024 mit Wirkung zum 01.05.2024
Ab dem 1. Juli müssen Praxen nicht mehr wöchentlich ihre tagesbezogenen COVID-19-Impfdaten über das Impf-DokuPortal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermitteln.
Die KBV stellt eine neue Empfehlung zur Labordiagnostik bereit, die über die Abklärung einer isoliert verlängerten partiellen Thromboplastinzeit (PTT) informiert.
Zum 1. Juli steigen die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,22 Prozent. Zudem werden neue Leistungen aufgenommen, etwa zur Schmerztherapie.
Seit dem 1. Juli müssen Vertragsärzte operative Eingriffe bei Brustimplantaten an das neue Implantateregister Deutschland melden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen können derzeit an der jährlichen Befragung „PraxisBarometer Digitalisierung“ teilnehmen, um ihre Erfahrungen und Erwartungen zu teilen.