Der individuelle Nachweiszeitraum zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V kann ab dem 1. Oktober 2023 über das Online-Portal eingesehen werden.
Auch in Berlin kann es an dem Tag zu Einschränkungen im Praxisbetrieb kommen. Die KV Berlin wird die Versorgung absichern und u. a. die KV-Notdienstpraxen für Erwachsene öffnen.
Über ein Online-Tool auf einer neuen Website der KBV können Bürger:innen sich direkt an ihre Bundestagsabgeordneten wenden und auf die schwierige Situation in der ambulanten Versorgung hinweisen.
Die Partner des Bundesmantelvertrages haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 einige Anpassungen der QS-Vereinbarung Schmerztherapie beschlossen. Genehmigungsinhaber sind hiervon nicht betroffen.
Alle im Zentrallager des Bundes vorhandenen Dosen des Impfstoffs von Moderna haben spätestens am 5. Oktober das Ende der 12-monatigen Haltbarkeitsdauer erreicht und können nicht mehr verwendet werden.
Die KBV stellt in der Reihe PraxisWissen ein neues Serviceheft zur Ultraschalldiagnostik zur Verfügung mit Hinweisen zur Genehmigung, zu Ultraschallkursen und Qualitätsprüfungen.
9. Änderungsvereinbarung zum Vertrag vom 16.09.2013 über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V mit Home Care Berlin e.V., Berliner Aktionsbündnis ambulante Palliativpflege e.V. (BAAP e.V.) und den Verbänden der Krankenkassen, gültig ab 01.09.2022
Die gematik will damit Praxen auf die verbindliche Einführung des E-Rezepts am 1. Januar 2024 vorbereiten und diese zum Ausstellen mit der digitalen Anwendung ermutigen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Ambulante medizinische Versorgung multimorbider Patienten: Verzeichnis Hausärzte Muster (Anlage 3 zum Vertrag vom 05.07.2019 zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten), gültig ab 05.07.2019
Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 mit der Techniker Krankenkasse wurden zum 1. Oktober aktualisiert und die Vergütung von 53 auf 58 Euro erhöht.
Die KV Berlin und die Berliner Krankenkassenverbände haben den Honorarvertrag 2023 final abgestimmt. Der Vertrag ist auf der Website der KV Berlin einsehbar.