Anlage 6 (Muster für csv-Datei) zum Vertrag gemäß § 73a SGB V zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C in Berlin
Vertrag nach § 73a SGB V vom 22.01.2015 zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK NORDOST mit chronischer Hepatitis C in Berlin zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 01.01.2015
8. Änderungsvereinbarung zum Vertrag vom 16.09.2013 über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V mit Home Care Berlin e.V., Berliner Aktionsbündnis ambulante Palliativpflege e.V. (BAAP e.V.) und den Verbänden der Krankenkassen, gültig ab 01.10.2022
Anlage 2b: Vergütung für die spezialisierten Palliativpflegedienste nach dem Rahmenvertrag vom 16.09.2013 über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V mit den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.05.2018
Beamte, die dem hessischen Beihilferecht unterliegen und bei der FAMK versichert sind, können ab dem 4. Quartal 2023 nicht mehr über die KV Berlin abgerechnet werden.
Die Dokumentationssoftware für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 wird zum 1. Oktober geändert. Praxen sollten die Dokumentationen für das 3. Quartal 2023 vor dem Software-Update abschließen.
Sie haben einen Anspruch auf die TI-Pauschalen im Zusammenhang mit dem Konnektortausch, wenn die Laufzeit der Sicherheitszertifikate nicht länger als sechs Monate beträgt. Weitere Informationen finden Sie hier.