Anlage 2b: Vergütung für die spezialisierten Palliativpflegedienste nach dem Rahmenvertrag vom 16.09.2013 über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V mit den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.05.2018
Beamte, die dem hessischen Beihilferecht unterliegen und bei der FAMK versichert sind, können ab dem 4. Quartal 2023 nicht mehr über die KV Berlin abgerechnet werden.
Die Dokumentationssoftware für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 wird zum 1. Oktober geändert. Praxen sollten die Dokumentationen für das 3. Quartal 2023 vor dem Software-Update abschließen.
Genehmigungspflichtige Leistung Nichtärztliche Praxisassistenz / Hausärztliche Versorgung, Antrag auf Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungengem. § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V oder in…
Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11 / J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft: Rundschreiben der KV Berlin vom 28.04.2023
Vertrag vom 13.07.2023 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes für das Vertragsgebiet Berlin, gültig vom 01.01.-31.12.2023