LinkedInInstagramYoutube

Zurück

05.09.2025

Krankenkassen bezahlen sämtliche Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen

Positronenemissionstomographie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die PET/CT kann ab 1. Oktober zweimal statt wie bisher einmal im Behandlungsfall berechnet werden. Der EBM wurde entsprechend angepasst.

Eine Positronenemissionstomographie/Computertomographie (PET/CT) bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen ist ab Oktober nicht mehr nur zu Beginn der Behandlung möglich. Vertragsärzte können die Untersuchung dann auch zur Beurteilung der Therapie und zur Erkennung von Rückfällen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen und abrechnen. Der Bewertungsausschuss (BA) hat den EBM entsprechend angepasst (siehe BA-Beschluss).

Neu ab 1. Oktober: Abrechnung mit GOP 34704 bis 347070
Mit dem Beschluss des BA wird die Erweiterung der Einsatzbereiche im EBM umgesetzt. Danach rechnen Ärzt:innen eine PET oder PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen ab 1. Oktober mit den Gebührenordnungspositionen (GOP) 34704 bis 34707 ab. Die Abrechnung ist bis zu zweimal im Behandlungsfall möglich. Dies gilt auch für Untersuchungen bei Verdacht auf Transformation aus einem follikulären Lymphom. Die Abrechnung der Sachkosten erfolgt unverändert über die Kostenpauschale 40584.

Die Diagnostik mittels PET oder PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen war bislang nur Leistung der vertragsärztlichen Versorgung, wenn vor Behandlungsbeginn das Erkrankungsstadium ermittelt werden sollte. Ärzt:innen konnten die Leistung in diesen Fällen mit den GOP 34700 bis 34703 einmal im Behandlungsfall abrechnen. Künftig erfolgt die Abrechnung bei dieser Indikation ausschließlich über die GOP 34704 bis 34707.

Zum Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im März 2025 für gesetzlich krankenversicherte Patient:innen die Einsatzmöglichkeiten der Positronenemissionstomographie (PET) und der PET in Kombination mit einer Computertomographie (PET/CT) bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen erweitert, um die Therapieentscheidungen bei diesen Krebserkrankungen zu verbessern. Weitere Informationen erhalten Sie in der KBV-PraxisNachricht vom 27.03.2025.


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Die KV Berlin erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.