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12.08.2025

G-BA ändert Richtlinie

Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

G-BA-Beschluss
 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitreichende Änderungen an der Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA-Richtlinie) beschlossen.

Eine zentrale Neuerung betrifft den Abschnitt B Nummer 13 der Richtlinie. Künftig entfällt die bisher geltende Altersgrenze bei der ärztlichen Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Notfallkontrazeptiva zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung – sofern Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung vorliegen.

Operativ und medikamentös

Auch strukturelle Anforderungen an Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wurden überarbeitet – insbesondere in Abschnitt D Nummer 1 und 5.

  • Operative Schwangerschaftsabbrüche, die ambulant erfolgen, bleiben die bekannten Anforderungen bestehen. Diese richten sich weiterhin nach den einschlägigen Verträgen und Vereinbarungen, wie der Qualitätssicherungsvereinbarung zum ambulanten Operieren (§ 135 Abs. 2 SGB V) für Vertragsärzte sowie dem AOP-Vertrag (§ 115b Abs. 1 SGB V) für Krankenhäuser.
  • Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche: Hier entfällt künftig die Pflicht zu vergleichbaren strukturellen Vorgaben. Unverändert gelten jedoch weiterhin die gesetzlichen Rahmenbedingungen nach § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) und § 24b Abs. 1 Satz 2 SGB V für alle Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
  • Klarstellung zur ärztlichen Beratungspflicht: Im Zuge der Änderungen wurden außerdem zwei Sätze zur ärztlichen Beratungspflicht in Abschnitt D Nummer 1 gestrichen. Diese entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 218c Abs. 1 StGB.

Vor dem Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses erfolgt eine Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit, die bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen kann.


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