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05.08.2025

Abrechnungsmöglichkeit der GOP 01865 wird verlängert

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die GOP zum Nachweis einer Hepatitis-B-Virusinfektion und/oder einer Hepatitis-C-Virusinfektion kann bis zum 31. Dezember 2028 abgerechnet werden.

Der Bewertungsausschuss (BA) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossen, die Abrechnung der Gebührenordnungsposition (GOP) 01865 im EBM zum Nachweis einer Hepatitis-B-Virusinfektion und/oder einer Hepatitis-C-Virusinfektion entsprechend der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu verlängern. 

Die GOP 01865 zum Nachweis einer Hepatitis-B-Virusinfektion und/oder einer Hepatitis-C-Virusinfektion für den einmaligen Anspruch aller Versicherten ab dem 35. Lebensjahr wurde ursprünglich befristet bis zum 31. Dezember 2025 in den EBM aufgenommen. Der BA ging damals davon aus, dass der überwiegende Anteil der Anspruchsberechtigten diese Leistung in den ersten Jahren nach Einführung in Anspruch nehmen würde. Diese Annahme hat sich in den Abrechnungsdaten bisher nicht bestätigt. 

Bis zum 30. September 2028 soll eine erneute Prüfung des BA erfolgen, ob gegebenenfalls eine weitere Verlängerung der Befristung der GOP 01865 erforderlich ist.

Bitte beachten Sie: Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium. Die KV Berlin wird informieren, sollte es Änderungen geben. 


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