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18.07.2025

Annahme seit Juli für Praxen Pflicht

Elektronische Ersatzbescheinigung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

Fehlt die eGK beim Praxisbesuch oder ist defekt, kann per App eine Ersatzbescheinigung bei der Krankenkasse angefordert werden. Praxen müssen den Nachweis seit 1. Juli elektronisch annehmen.

Patient:innen, die eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern wollen, benötigen dafür die App ihrer Krankenkasse. Über die App stellen sie die Anfrage. Sie übermitteln dazu auch die KIM-Adresse der Praxis, an die die Krankenkasse die Bescheinigung senden soll. Die Praxis kann den Patient:innen die KIM-Adresse beispielsweise als QR-Code bereitstellen, um die Adresse möglichst fehlerfrei an die Krankenkasse zu übermitteln. Nach Eingang der Nachricht bei der Krankenkasse wird die Ersatzbescheinigung automatisch generiert und innerhalb weniger Minuten über den Kommunikationsdienst KIM der Praxis zugestellt. Auch Praxen haben die Möglichkeit, mit Zustimmung der Patientin/des Patienten eine elektronische Ersatzbescheinigung bei der Krankenkasse anzufordern.

Praxen haben daneben weiterhin die Möglichkeit, das papierbasierte Ersatzverfahren durchzuführen. Auch von der Krankenkasse ausgestellte befristete Bescheinigungen in Papierform können weiterhin angenommen werden.

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zusätzlich zur elektronischen Ersatzbescheinigung durchzuführen ist nicht nötig. Ein erneutes Einbestellen der Patientin/des Patienten ausschließlich für das Einlesen der Gesundheitskarte (eGK) ist somit nicht erforderlich. Sollte der Patient aber in dem Quartal, in welchem bisher nur eine elektronische Ersatzbescheinigung vorgelegt wurde, erneut in der Praxis vorstellig werden, ist – sofern zu diesem Zeitpunkt vorhanden – die eGK einzulesen und ein VSDM durchzuführen.


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