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30.06.2025

Befragung PraxisBarometer Digitalisierung jetzt offen für alle

Digitalisierung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Bis zum 20. Juli können alle niedergelassenen Ärztinnen und Psychotherapeut:innen an der bundesweiten Befragung der KBV zur Digitalisierung teilnehmen.

Die erste Runde der Befragung hatte Ende Mai begonnen (siehe Praxis-News vom 04.06.2025). Bei dieser wurden mehr als 8700 Praxen direkt angeschrieben. Nun wurde die Befragung für alle Praxen geöffnet.

Zum Online-Fragebogen

Bei der jährlichen Befragung geht es um die Erfahrungen und Erwartungen der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit der Digitalisierung. Im Mittelpunkt steht dieses Jahr die elektronische Patientenakte (ePA). Darüber hinaus geht es um Erfahrungen mit dem E-Rezept sowie um die Zufriedenheit mit dem Praxisverwaltungssystem (PVS).

Die Befragung wird vom Berliner IGES Institut im Auftrag der KBV durchgeführt. Die Erhebungsdaten werden streng vertraulich behandelt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2025 anonymisiert veröffentlicht. Teilnehmende der Befragung können außerdem auf Wunsch ihre Kontaktdaten hinterlassen, um im Anschluss an vertiefenden Fokusgruppeninterviews teilzunehmen. 


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Die KV Berlin erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
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