LinkedInInstagramYoutube

Zurück

17.04.2025

Einführung ab 29. April, verpflichtend ab 1. Oktober

elektronische Patientenakte (ePA)

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können die ePA ab dem Zeitpunkt freiwillig nutzen –einzige Voraussetzung: Sie müssen das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben.

Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) rollen ihre ePA-Module ab 29. April nach und nach aus. Einige Praxen können die ePA sofort nutzen. In anderen Fällen muss das Modul noch installiert, freigeschaltet oder erst bereitgestellt werden. Bei Fragen sollen sich die Praxen an ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden.

Starterpaket
Bis Ende des Monats stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein umfassendes Starterpaket mit umfassenden Informationsmaterialien bereit, darunter ein Serviceheft in der Reihe PraxisWissen mit kompakten Informationen zur ePA sowie Informationen für Patient:innen. Mit dem Soft-Start kommt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einer Forderung der KBV nach, die ePA erst dann verpflichtend einzuführen, wenn die Technik in den Praxen funktioniert.

Kinder und Jugendliche
Leistungserbringer sind nicht verpflichtet, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA zu übermitteln, sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen. Gleiches gilt, soweit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde.


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Die KV Berlin erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.