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16.04.2025

Zweitmeinungsverfahren bei Eingriffen an der Wirbelsäule und beim Prostatakarzinom

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

Der ergänzte Bewertungsausschuss (ergBA) hat Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum Zweitmeinungsverfahren beschlossen. 

Die Anpassungen betreffen Eingriffe an der Wirbelsäule und Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom. Beim Zweitmeinungsverfahren vor Eingriffen an der Wirbelsäule wird die Abrechnungsbestimmung zum 1. April angepasst. Beim 
Prostatakarzinom werden ab 1. April 2025 die erforderlichen Fachgruppen berücksichtigt.

Eingriffe an der Wirbelsäule
Seit 1. April können indikationsstellende Ärztinnen und Ärzte die Gebührenordnungsposition (GOP) 01645 je Operation in Kombination mit jedem Abschnitt der Wirbelsäule und je Indikationsstellung berechnen. Voraussetzung ist die Angabe von Lokalisation und Indikation über den jeweils spezifischen ICD-10-Kode.

Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
Außerdem wurde die GOP 01645 zum 1. April 2025 in die Abschnitte 25.1 und 26.1 aufgenommen. Somit können auch die Fachgruppen Strahlentherapie und Urologie die GOP abrechnen.

Vertragsärzte, die als Zweitmeiner tätig werden wollen, können eine Genehmigung bei der KV Berlin beantragen und nach Erhalt der Genehmigung die Leistungen durchführen und abrechnen.


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Die KV Berlin erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
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