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26.03.2025

In-vitro-Diagnostische Auftragsleistungen nur mit Muster 10

In-vitro-Diagnostik

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Materialeinsendungen für In-vitro-Diagnostische Auftragsleistungen müssen einheitlich mittels Muster 10 beauftragt werden. Anderweitige Beauftragungen werden künftig nicht mehr akzeptiert.

Materialeinsendungen für In-vitro-Diagnostische Auftragsleistungen nach den Abschnitten 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach den Kapiteln 11, 19 und 32 müssen einheitlich mittels Muster 10  beauftragt werden.

Wir bitten Sie um Beachtung, dass anderweitige Beauftragungen künftig nicht mehr akzeptiert werden können.

Leistungen im Rahmen der Früherkennung Zervixkarzinom werden weiterhin über Muster 39 beauftragt.

Das Muster 10 wurde zum 1. April 2024 in „Überweisungsschein für In-vitro-Diagnostische Auftragsleistungen“ umbenannt.

Vor dem 1. April 2024 wurde zur Beauftragung von In-vitro-Diagnostik nach Kapitel 19 und je nach Untersuchung, Muster 6 und/oder Muster 10 verwendet. Hierdurch entstand in den Arbeitsabläufen und der Softwarepflege in den Praxen, ein zusätzlicher Aufwand. Durch die einheitliche Nutzung von Muster 10 wird dieser vermieden.


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Die KV Berlin erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
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