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13.03.2025

RKI schaltet Meldeportal für Arztpraxen frei

Meldepflichtige Infektionen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Das Robert Koch-Institut (RKI) hat sein Portal DEMIS jetzt auch für Arztpraxen zur Meldung von Infektionskrankheiten freigeschaltet.

Ärzt:innen sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, meldepflichtige Infektionen wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Röteln und Windpocken innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern mitzuteilen. Darin eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle. Die Meldung muss elektronisch erfolgen.

Damit Arztpraxen dieser Pflicht nachkommen und die Behörden die gemeldeten Daten schnell erfassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen können, bietet das Robert Koch-Institut (RKI) das DEMIS-Meldeportal an. DEMIS steht für deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz. Es wurde 2017 gesetzlich verankert (Paragraf 14 Infektionsschutzgesetz). Labore und Gesundheitsämter nutzen das Portal zur Meldung von nachgewiesenen Krankheitserregern bereits. Nun sollen darüber auch alle Arztpraxen meldepflichtige Infektionskrankheiten melden.


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