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15.10.2025

Änderung Vordruck Muster 9 zum 1. Januar 2026

Vordrucke

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ab dem Stichtag dürfen die alten Formulare nicht mehr genutzt werden. Das neue Muster 9 kann ab 17. November 2025 beim Paul Albrechts Verlag bestellt werden.

Zum 1. Januar 2026 ändert sich der Vordruck Muster 9 „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung eines Kindes“. Es ist eine Stichtagsregelung vorgesehen und die alten Formulare dürfen nach dem 1. Januar 2026 nicht mehr eingesetzt werden.

Um eine reibungslose Versorgung mit den Vordrucken sicherzustellen, beachten Sie bitte folgende Hinweise des Paul Albrechts Verlags (PAV) für die Bestellung des Vordrucks:  

  • Bestellungen für das neue Muster 9 können ab dem 17. November 2025 bei PAV aufgegeben werden. Hier ist unbedingt ein deutlicher Hinweis auf der Bestellung mit anzugeben, dass neue Vordrucke gewünscht werden.
  • Ab dem 1. Dezember 2025 werden durch den PAV automatisch die neuen Vordrucke verschickt.
  • Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 1. Januar 2026 noch alte Muster benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden. Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.
  • Das neue Muster 9 darf erst ab dem 1. Januar 2026 eingesetzt werden.

Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den PAV.
 


Haben Sie an alles gedacht?

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe folgender Informationen und Dokumente:

  • Anschreiben in PDF
  • Lebenslauf in PDF (mit Angaben zu vollständigem Bildungsweg, bisherigem Berufsweg, Kenntnissen und Erfahrungen)
  • Zeugnisse in PDF
  • Gehaltsvorstellung
  • die Kennziffer der Ausschreibung
  • nächstmöglicher Eintrittstermin
  • bei Bewerbung auf mehrere Stellen: bitte Hinweis im Anschreiben mit Angabe der Kennziffer

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind das A und O. Sie helfen uns damit, ein möglichst realistisches Bild von Ihnen sowie von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu erhalten.


Die KV Berlin erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
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