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09.10.2025

eHBA- und SMC-B-Karten: Lieferprobleme

Telematikinfrastruktur

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ein Kartenanbieter hat nach einer Systemumstellung verlängerte Lieferzeiten bei der Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) und Praxisausweisen (SMC-B).

Auch die Schnittstelle zum Freigabeportal des Anbieters ist zurzeit gestört. Die KV Berlin hat daher seit längerer Zeit große Probleme bei der Freigabe von Praxiskartenanträgen, die bei diesem Anbieter gestellt wurden.

Die KV Berlin rät dringend dazu, bei Alternativproduzenten zu bestellen, falls zeitnah ein eHBA und ein SMC-B benötigt wird. Im Falle eines Zertifikatablaufs zum Jahresende sollten Folgekarten mit ausreichend Vorlauf bestellt werden, um einen reibungslosen Praxisbetrieb sicherzustellen.

Übersichten zertifizierter Anbieter können auf der Website der KBV und der gematik eingesehen werden.

TI-Verschlüsselung wird zum Jahreswechsel umgestellt

Bis zum Jahresende müssen die Verschlüsselungsverfahren für die Telematikinfrastruktur (TI) umgestellt werden: Das bisher geltende RSA-Verschlüsselungsverfahren in der TI wird durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren ersetzt. Spätestens ab Januar 2026 soll der aktuelle Verschlüsselungsalgorithmus RSA2048 vom neuen Algorithmus ECC256 abgelöst werden. Damit Praxen weiterhin arbeitsfähig sind, müssen einige Komponenten jetzt ausgetauscht werden. eHBA sowie SMC-B der Generation 2.0 müssen bis zum Stichtag durch Karten der Generation 2.1 ersetzt werden.

Aktuell kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass alle Karten, die vom Zertifikatsablauf am 31. Dezember 2025 betroffen sind, rechtzeitig von dem betreffenden Anbieter ausgetauscht werden können. Betroffene Praxen wären in diesem Fall ab dem 1. Januar 2026 von der Telematikinfrastruktur abgeschnitten. Zentrale Anwendungen wie das eRezept, die eAU und die Anlage von Abrechnungsscheinen müssten über papiergebundene Ersatzverfahren abgewickelt werden. Auch in Apotheken könnten dann keine eRezepte eingelöst werden – Patient:innen würden in diesen Fällen zurück in die Praxis geschickt, um ein Muster 16 zu erhalten.

Die KV Berlin informiert, sobald neue Informationen vorliegen.


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