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08.10.2025

Sozialversicherungsfreiheit für alle Dienste sichern


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Kathrin Weiß, Pressesprecherin


 

Gleichbehandlung von Vertragsärzt:innen im Bereitschaftsdienst erforderlich

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin appelliert eindringlich an die Politik, für die Gleichbehandlung von Vertragsärzt:innen und angestellten Ärzt:innen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu sorgen und damit die Sozialversicherungsfreiheit für alle Dienste zu gewährleisten. Nur mit einer klaren gesetzlichen Regelung können Dienstplanlücken vermieden und die Notfallversorgung in Berlin gesichert werden. 

In diesem Zusammenhang fordert die KV Berlin konkret, dass der § 95 Abs. 3a SGB V um den Satz ergänzt wird: „Vertragsärzte und angestellte Ärzte sind gleich zu behandeln.“

Probleme bei der Vertretung im Bereitschaftsdienst
Aktuell erfordert jede Vertretung im Bereitschaftsdienst eine individuelle sozialversicherungsrechtliche Prüfung. Dies führt zu einer differenzierten Behandlung gleicher Tätigkeiten, abhängig vom Status der Ärzt:innen – ob Vertragsärzt:in, angestellt oder Poolärzt:in. Diese uneinheitliche und teilweise widersprüchliche Rechtslage schafft erhebliche Unsicherheiten, wer wann selbständig und sozialversicherungsfrei tätig sein kann und wer sozialversicherungspflichtig wird.

Auswirkungen der Rechtsunsicherheit auf die ambulante Notfallversorgung
Die Folge dieser Rechtsunsicherheit ist, dass immer weniger Ärzt:innen bereit sind, Bereitschaftsdienste zu übernehmen, was zu deutlichen Dienstplanlücken führt. Die fehlenden Dienste verursachen eine Mehrbelastung für die niedergelassenen Ärzt:innen, die diese Lücken ausgleichen müssen. Gleichzeitig verschärft sich die Situation in den Notaufnahmen und bei den Rettungsdiensten, da Patient:innen vermehrt auf diese Einrichtungen ausweichen.

Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin, stellt fest:
„Ohne klare gesetzliche Vorgaben riskieren wir erneut erhebliche Dienstplanlücken in der ambulanten Notfallversorgung. Diese Lücken verursachen nicht nur eine zusätzliche Belastung für die niedergelassenen Kolleg:innen, sondern führen auch zu einer Mehrbelastung der Rettungsdienste und Notaufnahmen. Wir brauchen eine sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung aller Ärzt:innen im Bereitschaftsdienst, um die Versorgung stabil zu halten.“

Dr. Christiane Wessel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, ergänzt:
„Die Unsicherheit und unterschiedliche Behandlung führen zu einem Rückgang der Bereitschaftsdienstübernahmen. Niedergelassene Ärzt:innen stemmen zunehmend die Versorgungslücken, was langfristig zu einer Überlastung und zu Versorgungsproblemen führt. Eine einheitliche Regelung ist dringend notwendig, um die ambulante Notfallversorgung nachhaltig zu sichern.“

Die KV Berlin fordert daher eine gesetzliche Klarstellung, die für alle Ärzt:innen im Bereitschaftsdienst dieselben sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen schafft, unabhängig vom Anstellungsverhältnis. Nur so kann die Attraktivität der Bereitschaftsdienste erhalten, Lücken im Dienstplan vermieden und die Versorgung der Bevölkerung zuverlässig gewährleistet werden.


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