LinkedInInstagramYoutube

Liposuktion bei Lipödem

Ambulante Operationen

  • 31096 EBM Liposuktion bei Lipödem im Stadium III, Eingriff der Kategorie AA6 entsprechend Anhang 2
  • 31097 EBM Liposuktion bei Lipödem im Stadium III, Eingriff der Kategorie AA7 entsprechend Anhang 2
  • 31098 EBM Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 31096 bei Simultaneingriffen sowie zur Gebührenordnungsposition 31097

Belegärztliche Operationen

  • 36096 EBM Liposuktion bei Lipödem im Stadium III, Eingriff der Kategorie AA6 entsprechend Anhang 2
  • 36097 EBM Liposuktion bei Lipödem im Stadium III, Eingriff der Kategorie AA7 entsprechend Anhang 2
  • 36098 EBM Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 36096 bei Simultaneingriffen sowie zur Gebührenordnungsposition 36097

Hinweis: Im Rahmen der geänderten QS-RL Liposuktion (Inkrafttreten: 09.10.2025) wird der EBM noch angepasst.


  • Fachärzt:innen für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • andere Fachärzt:innen des Gebiets Chirurgie
  • Fachärzt:innen für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • andere operativ tätige Facharztgruppen
  • Fachärzt:innen, die bereits vor dem 09.10.2025 die Methode gemäß dieser Richtlinie erbringen durften

Die Facharztbezeichnungen richten sich nach der Weiterbildungsordnung und schließen auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.

  • Erbringung nur von den o. g. Fachärzt:innen 

und

  • Nachweis über die selbstständige Durchführung der Liposuktion bei Lipödem in 50 oder mehr Fällen bereits vor dem 09.10.2025

oder

  • Erfüllung der räumlichen und apparativ-technischen Voraussetzungen eines OP-Raumes gemäß Ambulantes Operieren / Belegärztliche Tätigkeit
  • Notfallpläne (SOP) und für die Reanimation und sonstige Notfälle benötigte Geräte und Medikamente vor Ort bereithalten
  • Möglichkeit einer intensivmedizinischen Behandlung und stationärer Notfalloperationen (ggf. durch Kooperation mit einer Einrichtung).
  • Methode der Liposuktion gemäß § 3 QS-RL
  • Diagnose und Prüfung der Indikationsvoraussetzungen gemäß § 4 QS-RL
  • Indikationsstellung und eingriffsbezogene Qualitätssicherung gemäß § 5 QS-RL
  • Überprüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen zur Methode, Diagnosekriterien, Indikationsstellung, OP-Planung und Durchführung der Liposuktion durch Qualitätsprüfungen im Einzelfall (Stichprobenprüfungen) gemäß § 8 Abs. 2 QS-RL

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung 

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für AOP
Teilnahmeerklärung am AOP-Vertrag nach § 115b SGB V

Antrag auf Anerkennung als Belegarzt
Erklärung zur Teilnahme für belegärztliche Operationen bzw. Anästhesien