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Kontakt

Inhaltliche Fragen zum Sprechstundenbedarf
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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Sprechstundenbedarfsvereinbarungen


Sprechstundenbedarfsbestellung über das Online-Portal

Bitte beachten Sie!

Über die Umstellung des SSB auf eine digitale Bestellplattform → Webshop werden wir Sie weiter informieren. 

Der eSSB-Bestellwebshop befindet sich in der finalen Anpassung und startet voraussichtlich zum 1.10.2024.
Wir informieren Sie dazu über unsere Website, im KV Blatt September und den Verordnungs-News. Zusätzlich dazu werden wir Anwendervideos veröffentliche und Onlineseminare veranstalten. Bis dahin können Sie Ihren Sprechstundenbedarf wie bisher über das elektronische Bestellformular bestellen.  Die Bestellformulare können nach erfolgter Anmeldung im Mitgliederbereich über die Einwahl ins Onlineportal unter dem Reiter „Meldungen/Anträge an die KV – Sprechstundenbedarf" aufgerufen werden. 

Allgemeine Informationen zum bisherigen Verfahren

Sprechstundenbedarf (SSB) wird bei der AOK Nordost für alle Krankenkassen angefordert. Die AOK Nordost bearbeitet die Bestellungen federführend für alle Krankenkassen und löst für den nichtapothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf die Belieferung der Praxen aus. 

Die Bestellung erfolgt quartalsweise über das Bestellformular im Online-Portal der KV Berlin. Nachbestellungen sind zwischenzeitig bei Bedarf möglich. 

Für die Lieferung des apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarfs laden Sie bitte die Genehmigung der AOK Nordost im Online-Portal herunter und reichen diese mit der Unterschrift des Arztes / der Ärztin plus Praxisstempel bei der von Ihnen in der Bestellung gewählten Apotheke ein.

  • Es werden im elektronischen Bestellverfahren über das Online-Portal zwei Bestellformulare angeboten:
    • „apothekenpflichtig“ für die apothekenpflichtigen Arzneimittel (nach Genehmigung durch die AOK-Nordost bitte herunterladen, ausdrucken und mit Unterschrift des Arztes / der Ärztin und Praxisstempel bei der Apotheke einreichen)
    • „nichtapothekenpflichtig“ für die nicht apothekenpflichtigen Produkte (nach Genehmigung durch die AOK Nordost erfolgt die Lieferung automatisch über die auf der Genehmigung angegebenen Lieferanten) 
  • Betäubungsmittel werden ausschließlich über ein BtM-Rezept angefordert. Eine Vorabgenehmigung durch die AOK Nordost findet nicht statt.
  • Sollte der quartalsbezogene Bezug die benötigte Menge nicht decken, ist eine Nachbestellung möglich.
  • Bis auf Impfstoffe und Hilfsmittel sind die Mittel des Sprechstundenbedarfs relevant für die Durchschnittswerteprüfung.
SSB-Bestellung über das Online-Portal – Bestellformular richtig ausfüllen

Informationen zum Bestellweg von Impfstoffen des Sprechstundenbedarfs erhalten Sie in der Rubrik Impfen.

Nicht apothekenpflichtiger Sprechstundenbedarf

Produktaustausch durch die AOK Nordost

Beim nicht-apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf gibt es ganz erhebliche Preisunterschiede. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollten Ärzt:innen von der Möglichkeit Gebrauch machen, angeforderte Produkte gegen preisgünstigere austauschen zu lassen. Wenn wegen der Qualität oder der Anwendungssicherheit ein bestimmtes Produkt bevorzugt wird, sollte die Substitution ausgeschlossen werden. Dazu muss hinter der Nennung des Produktes das Kreuz für den Ausschluss der Substitution gesetzt werden. Die Auswahl des Lieferanten obliegt den Ärzt:innen jedoch nicht. 


Hinweise zum Sprechstundenbedarf

Glucose für den oralen Glucosetoleranztest (OGT) 

Medizinische Gase sind ohne Vorabgenehmigungsverfahren bestellbar

Keine Mitgabe der Produkte an Patienten

Silberhaltige Wundprodukte – Übersicht

Moderne Wundversorgung – Übersicht