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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlage
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit geltenden Fassung
Mutterschafts-Richtlinien des G-BA in der derzeit geltenden Fassung
Weitere Informationen
Kontakt
030 / 31 003-307
QS-team-1@kvberlin.de
Fachgebundene genetische Beratung (Gynäkologie)
Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung
- 01788 EBM Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest Rhesus D (NIPT-RhD) gemäß Abschnitt C und Anlage 7 der Mutterschafts-Richtlinien
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Fachliche Anforderungen
Ausschließlich durch Gynäkolog:innen, die über eine entsprechende Qualifikation für diese Beratung gemäß Gendiagnostikgesetz und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen.
Dafür sind 72 Fortbildungseinheiten und eine dazugehörige praktisch-kommunikative Qualifizierungsmaßnahme erforderlich (vgl. Abschnitt VII der Richtlinie Genetische Beratung)
oder
Wissenskontrolle
umfassend für Qualifikation zur genetischen Beratung bei diagnostischen und prädiktiven Untersuchungen
Nicht ausreichend ist die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung!
Hinweis: Ärzt:innen, die eine „Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung“ erwerben möchten, können sich an ihre Landesärztekammer wenden.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung
Für die Beantragung dieser Leistung ist ein formloser Antrag ausreichend.
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume