LinkedInInstagramYoutube

Praxisinformationsdienst und Verordungs-News

Unsere Praxis-News fassen wir regelmäßig für Sie zusammen und senden Sie mit unserem Praxisinformationsdienst an Ihre Praxis-E-Mail-Adresse. Aktuelles zu Verordnungsthemen erfahren Sie über unsere Verordnungs-News. Die Ausgaben finden Sie außerdem hier.

Sie bekommen bisher keine Informationen per E-Mail?
Loggen Sie sich in unseren Mitgliederbereich ein und hinterlegen Sie eine E-Mail-Adresse in Ihren Praxisdaten.


Aktuelle Nachrichten im Überblick

Zurück

10.10.2023

TK-Versicherte: Vergütung für U-Untersuchungen zum 1. Oktober angehoben

Früherkennungsuntersuchungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 mit der Techniker Krankenkasse wurden zum 1. Oktober aktualisiert und die Vergütung von 53 auf 58 Euro erhöht.

Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11, J2 mit der Techniker Krankenkasse (TK) wurden zum 1. Oktober aktualisiert und die Vergütung für die an den Verträgen teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten wurde angehoben. 

Die Techniker Krankenkasse und die Arbeitsgemeinschaft (AG) Vertragskoordinierung vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die BVKJ-Service GmbH haben sich auf eine Aktualisierung bei den Verträgen über Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11, J2) mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 geeinigt. Dabei verständigten sich die Vertragspartner:innen auf eine Anhebung der Vergütung.

Höhere Vergütung ab 1. Oktober 2023

SNRLeistungVergütung alt
bis zum 30.09.2023
Vergütung neu
ab dem 01.10.2023
81102Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U1053,00 €58,00 €
81120Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U1153,00 €58,00 €
81121Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J253,00 €58,00 €

 

Die Weiterentwicklung der Verträge über die Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 sowie J2 haben die Vertragspartner:innen in einem jeweils 3. Nachtrag zum bestehenden Vertrag festgeschrieben.

Die Verträge und die Anlagen werden nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens auf der Website der KV Berlin veröffentlicht.