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05.09.2025

FeNO-Messung nur zur Indikationsstellung einer Dupilumab-Therapie

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen


KBV-PraxisNachricht
BA-Beschluss

Bei bereits gestellter Indikation oder zur Verlaufskontrolle während einer Therapie mit diesem Medikament sind die GOP 04538 und 13678 nicht berechnungsfähig. Die EBM-Anpassung erfolgt zum 1. Oktober.

Der Bewertungsausschuss (BA) hat die Berechnungsfähigkeit der Gebührenordnungspositionen (GOP) 04538 und 13678 für die Messung des fraktionierten exhalierten Stickstoffmonoxids (FeNO) in den Abschnitten 4.5.2 (Pädiatrisch-pneumologische GOP) und 13.3.7 (Pneumologische GOP) des EBM klarer definiert (siehe Beschluss 801. Sitzung): Eine FeNO-Messung darf nur zur Indikationsstellung einer Therapie mit Dupilumab durchgeführt und abgerechnet werden. Bei bereits gestellter Indikation oder zur Verlaufskontrolle während einer Therapie mit diesem Medikament sind die GOP nicht berechnungsfähig. Eine entsprechende Anpassung des EBM erfolgt zum 1. Oktober.
Hintergrund für die Klarstellung waren wiederkehrende Anfragen zur Berechnungsfähigkeit der FeNO-Messung zur Indikationsstellung einer Therapie mit dem Medikament Dupilumab.

Wie erfolgt die Abrechnung?

  • Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie können die GOP 04538 abrechnen.
  • Fachärzt:innen für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie und Lungenärzte können die GOP 13678 abrechnen.
  • Beide Leistungen sind mit 88 Punkten bewertet.
  • Die Sachkosten für Mundstück und gegebenenfalls Sensoren werden über die GOP 40167 mit 7,84 Euro vergütet.

Dupilumab wird als Add-on-Erhaltungstherapie bei Erwachsenen und Jugendlichen ab zwölf Jahren mit schwerem Asthma mit Typ-2-Inflammation angewendet. Die Anwendung erfolgt, wenn die Erkrankung trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide und einem weiteren zur Erhaltungstherapie gegebenen Arzneimittel unzureichend kontrolliert ist.