Der G-BA hat für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum die Lungenkrebs-Früherkennung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie wurde angepasst.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2025 beschlossen, dass zukünftig eine Früherkennungsuntersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomografie (Low-Dose-CT, kurz LDCT) bei aktiven und ehemaligen starken Raucher:innen, die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben, durchgeführt werden kann. Ziel ist es, Lungenkrebs frühzeitig zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern. Die Untersuchung kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.
Eine Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des G-BA hatte gezeigt, dass für aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher der Nutzen der Untersuchung mit LDCT den Schaden überwiegt.
Kriterien für die Teilnahme am Lungenkrebs-Screening
- Teilnahmeberechtigt sind künftig aktive und ehemalige starke Raucher:innen
- die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben
- die mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben und
- einen Zigarettenkonsum von mindestens 15 sogenannten „Packungsjahren“ (Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre) aufweisen.
- Auswahl der Risikopersonen
- Eine oder ein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende:r Allgemeinmediziner:in, Internist:in oder Arbeitsmediziner:in muss eine medizinische Eignung feststellen und die Überweisung an qualifizierte Radiolog:innen veranlassen
- Beratung und Aufklärung der für eine Teilnahme am Screening infrage kommenden Personen mithilfe einer Versicherteninformation des G-BA durch die Ärztin/den Arzt. Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifizierung der Ärzt:innen durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung.
Früherkennung mittels LDCT durch Radiologen (Erstbefunder)
Die Früherkennung mit einer Niedrigdosis-CT dürfen nur Fachärzt:innen für Radiologie durchführen, die besondere Voraussetzungen erfüllen:
- spezielle Fortbildung zur Lungenkrebsfrüherkennung absolviert
- im Jahr vor Durchführung des Screenings müssen mindestens 200 Thorax-CTs durchgeführt worden sein
- Ärzt:innen müssen im ersten Jahr dann mindestens 100, im zweiten mindestens 200 Lungenkrebsfrüherkennungen mittels LDCT durchführen und die Aufnahmen mit Unterstützung einer geeigneten Software befunden.
Ist der Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig, ist ein Radiologe bzw. eine Radiologin, der/die in einem auf Lungenkrebs spezialisierten Zentrum tätig ist, zur Mitbeurteilung der Aufnahmen hinzuzuziehen (Zweitbefunder).
Erst- und Zweitbefunder müssen dann in einer gemeinsamen Entscheidungsfindung zu einem einheitlichen Ergebnis kommen und eine Empfehlung über weiterführende Maßnahmen zur Kontrolle oder Abklärung abgeben.
Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme am neuen Früherkennungsprogramm benötigen Erst- und Zweitbefunder eine Genehmigung der KV Berlin. Die Anpassung der QS-Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie als Genehmigungsgrundlage steht derzeit noch aus.
Die zuweisenden Ärztinn:en müssen sich durch die Teilnahme an einer Fortbildung nach den Vorgaben der Bundesärztekammer ebenfalls qualifizieren, ein Genehmigungsverfahren bei der KV Berlin ist für sie jedoch nicht vorgesehen. Stattdessen übermitteln sie dem Erstbefunder gemeinsam mit dem Bericht über die medizinische Eignung des Versicherten eine Selbsterklärung, in der sie die Erfüllung der notwendigen Qualifikation bestätigen.
Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit den G-BA-Beschluss innerhalb von zwei Monaten. Wird dieser nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die Vergütung im EBM zu regeln. Auch die Versicherteninformation wird derzeit noch vom G-BA erstellt. Die KV Berlin wird informieren, sobald die Leistung beantragt werden kann.