Die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung steigen um 4,41 Prozent. Die höhere Vergütung kommt Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zugute, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind.
Die Erhöhung gilt für Leistungen, die bei Wege- oder Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten nach den Gebührenordnungen der Unfallversicherung berechnungsfähig sind (UV-GOÄ und Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren).
Grundlage der Gebühren in der Unfallversicherung sind die Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission, der Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der KBV angehören. Die Gebühren steigen entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung immer zum 1. Juli eines Jahres und dabei maximal um fünf Prozent jährlich.
Außerdem gibt es mehrere neue Leistungen, die ab Juli 2025 berechnet werden können – dazu gehören
- die neue Nummer 17b UV-GOÄ in Höhe von 67,90 Euro für die Fortschreibung des Reha- und Teilhabeplanes
- die Abnahme orthopädischer Schuhe und Prothesen
- Schmerztherapeutische Leistungen
Des Weiteren gibt es Anpassungen bei der Psychotherapie und Änderungen der Formtexte A4200, A4500, A4510 und A4520.
Alle Details dazu können Sie der KBV-PraxisNachricht vom 26.06.2025 entnehmen.