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17.11.2025

Fraktursonographie des Kinderarms – QS-Vereinbarung in Kraft getreten

Ultraschall

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Fraktursonographie bei Kindern mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten ist nun auch in der Ultraschall-Vereinbarung verankert.

Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 33053 für die Fraktursonographie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten ist seit dem 1. Oktober 2025 in das Kapitel 33 (Ultraschalldiagnostik) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs im (EBM) enthalten – siehe Praxis-News vom 20.08.2025.

Die Leistung kann von Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie und Radiologie sowie von Fachärzt:innen im Gebiet Chirurgie ausgeführt und abgerechnet werden, nachdem von der KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde.

Hierfür wurde zum 1. Oktober 2025 die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) angepasst. 

Im neuen Paragraf 6a (Erwerb der fachlichen Befähigung zur Fraktursonographie) sind die Anforderungen für die Durchführung der strukturierten Fortbildung beschrieben:

  • a) Dauer mindestens acht Unterrichtsstunden je 45 Minuten
  • b) Die strukturierte Fortbildung muss praktische Übungen an Unter- und Oberarm sowie Ellenbogen beinhalten.
  • c) Die strukturierte Fortbildung beinhaltet außerdem die Befundung anhand von Bildern von Normalbefunden und von mindestens 20 pathologischen Fällen an Unter- und Oberarm sowie Ellenbogen.
  • d) Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zu
    • Formen und Morphologie von Frakturen eines langen Röhrenknochens der oberen Extremität
    • Indikationsstellung zur Fraktursonographie
    • Untersuchungstechniken (Lagerung, Schnittebenen, potenzielle Fehler und Gefahren) und
    • Dokumentation.
  • e) Die erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten Fortbildung muss durch eine die Fortbildung abschließende Prüfungsleistung nachgewiesen werden.
  • f) Der Anbieter stellt der Ärztin bzw. dem Arzt eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten Fortbildung und der abschließenden Prüfungsleistung aus.

Die strukturierte Fortbildung kann insgesamt oder in Teilen als Onlinekurs abgehalten werden. Die Voraussetzungen hierzu sind der Protokollnotiz Nr. 5 zu entnehmen. 

Eine Genehmigungserteilung ist über Paragraf 6a möglich, solange Leistungen der Fraktursonographie nicht während der Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung erlernt werden können. Danach erfolgt die Genehmigung ausschließlich über die Paragrafen 4 bis 6 (siehe Protokollnotiz Nr. 7).

Die Anforderungen an die fachliche Befähigung ist in der Anlage I unter dem Anwendungsbereich (AB) 13.1 aufgeführt, wonach 100 B-Modus-Sonographien bei Frakturverdacht nachzuweisen sind. Hierfür können auch bis zu 50 Sonographien bei Frakturverdacht anderer Knochen oder Patientengruppen anerkannt werden (siehe auch die neue Protokollnotiz Nr. 8).

Die Dokumentation des ärztlichen Untersuchungsergebnisses einer Fraktursonographie enthält mindestens Angaben zu Untersuchungsregion, -ebenen und -ergebnis. Grundsätzliche Anforderungen an die ärztliche Dokumentation sind in Paragraf 10 Absatz 2 vorgegeben.

Die Vorgaben an die standardisierten Schnittebenen bei pathologischem Befund sind in Paragraf 10 unter Punkt 4 ergänzt worden:

  • Distale Unterarmfraktur: Darstellung in sechs Schnittebenen (Speiche und Elle werden jeweils in drei Schnitten dargestellt. Die kortikale Oberfläche soll über die gesamte Breite des Bildes sichtbar sein, die Epiphysenfuge soll mit abgebildet sein.)
  • Proximale Oberarmfraktur: Darstellung in vier Schnittebenen (drei Längsschnitte von ventral, lateral und dorsal bei angelegtem, innenrotiertem Arm (Schonhaltung) sowie einem vierten Schnitt von ventral bei angelegtem Arm in Neutralposition (Unterarm nach ventral gerichtet))
  • Ellenbogenfrakturen: Darstellung einer Schnittebene (dorsaler Längsschnitt über der Fossa olecrani).

Die apparativen Anforderungen sind der Anlage III der neuen Anwendungsklasse (AK) 13.1 zu entnehmen, u. a. dass für die technische Bildqualität eine Darstellung der Kortikaliskontur im Longitudinalschnitt, gelenknah Darstellung Gelenkspalt oder Epiphysenfuge verlangt wird.