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17.11.2025

Anpassung QS-Vereinbarung PET/PET-CT zum 1. Oktober

PET/PET-CT

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Hintergrund ist der Beschluss des G-BA, dass die PET/CT bei sämtlichen Untersuchungen zur Bestimmung des Stadiums bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen angewendet werden kann.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im März 2025 für gesetzlich krankenversicherte Patient:innen die Einsatzmöglichkeiten der Positronenemissionstomographie (PET) und der PET in Kombination mit einer Computertomographie (PET/CT) bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen erweitert, um die Therapieentscheidungen bei diesen Krebserkrankungen zu verbessern (siehe KBV-PraxisNachricht vom 27.03.2025). 

Die Änderungen der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA wurden in die QS-Vereinbarung PET/PET-CT übernommen und sind zum 1. Oktober 2025 in Kraft getreten.