Hintergrund ist der Beschluss des G-BA, dass die PET/CT bei sämtlichen Untersuchungen zur Bestimmung des Stadiums bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen angewendet werden kann.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im März 2025 für gesetzlich krankenversicherte Patient:innen die Einsatzmöglichkeiten der Positronenemissionstomographie (PET) und der PET in Kombination mit einer Computertomographie (PET/CT) bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen erweitert, um die Therapieentscheidungen bei diesen Krebserkrankungen zu verbessern (siehe KBV-PraxisNachricht vom 27.03.2025).
Die Änderungen der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA wurden in die QS-Vereinbarung PET/PET-CT übernommen und sind zum 1. Oktober 2025 in Kraft getreten.

