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18.09.2025

Bitte elektronische Sammelerklärung nutzen

Quartalsabrechnung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen


Quartalsabrechnung

Nach wie vor werden oftmals Sammelerklärungen im Rahmen der Quartalsabrechnung postalisch eingereicht. Die KV Berlin weist deshalb nochmals auf die elektronische Sammelerklärung hin. 

Im Online-Portal klicken Sie nach erfolgter Online-Abrechnung auf den Link zur elektronischen Sammelerklärung. Die elektronische Sammelerklärung erfordert die Eingabe des LANR-Passwortes im Online-Portal, um diese zu „unterschreiben“. So wird sichergestellt, dass die persönliche Leistungserbringung ausschließlich durch den hierzu Berechtigten erfolgt. 

Unterzeichnungsberechtigte Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen, die noch kein LANR-Passwort haben, können dieses bei der KV Berlin beantragen. Im Online-Portal können sich KV-Mitglieder mit ihren persönlichen Zugangsdaten, bestehend aus der LANR (lebenslange Arztnummer) und einem zugehörigen Passwort, authentifizieren. Hier liegt der Unterschied zur BSNR-Zugangskennung, die oftmals auch vom Praxispersonal zur Übertragung der Abrechnungsdatei genutzt wird. 

Wenn noch kein LANR-Passwort vorliegt, kann dies online angefordert werden: Dafür einfach mittels der BSNR in das Online-Portal einloggen und unter „Passwort ändern“ auf die Funktion „LANR-Passwort anfordern“ klicken. Eine Anleitung zur LANR-Anmeldung und für die elektronische Sammelerklärung finden Sie hier.