Nach wie vor werden oftmals Sammelerklärungen im Rahmen der Quartalsabrechnung postalisch eingereicht. Die KV Berlin weist deshalb nochmals auf die elektronische Sammelerklärung hin.
Im Online-Portal klicken Sie nach erfolgter Online-Abrechnung auf den Link zur elektronischen Sammelerklärung. Die elektronische Sammelerklärung erfordert die Eingabe des LANR-Passwortes im Online-Portal, um diese zu „unterschreiben“. So wird sichergestellt, dass die persönliche Leistungserbringung ausschließlich durch den hierzu Berechtigten erfolgt.
Unterzeichnungsberechtigte Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen, die noch kein LANR-Passwort haben, können dieses bei der KV Berlin beantragen. Im Online-Portal können sich KV-Mitglieder mit ihren persönlichen Zugangsdaten, bestehend aus der LANR (lebenslange Arztnummer) und einem zugehörigen Passwort, authentifizieren. Hier liegt der Unterschied zur BSNR-Zugangskennung, die oftmals auch vom Praxispersonal zur Übertragung der Abrechnungsdatei genutzt wird.
Wenn noch kein LANR-Passwort vorliegt, kann dies online angefordert werden: Dafür einfach mittels der BSNR in das Online-Portal einloggen und unter „Passwort ändern“ auf die Funktion „LANR-Passwort anfordern“ klicken. Eine Anleitung zur LANR-Anmeldung und für die elektronische Sammelerklärung finden Sie hier.