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Außenaufnahme der KV Berlin. Copyright: KV Berlin /Christof RiekenAußenaufnahme der KV Berlin. Copyright: KV Berlin /Christof Rieken
Außenaufnahme der KV Berlin. Copyright: KV Berlin /Christof Rieken

Besser. Gemeinsam. Wirken.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin sorgt dafür, dass Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter guten Bedingungen in ihren Praxen arbeiten können – immer zum Wohle der Patientinnen und Patienten.

Gesetzlich Krankenversicherte können in Berlin ihre Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten frei wählen und werden wohnortnah auf hohem Qualitätsniveau behandelt. Die KV Berlin schafft die Rahmenbedingungen für die gute Arbeit ihrer Mitglieder – für mehr als 10.000 niedergelassene und angestellt in Praxen tätige Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Unser Antrieb: Die ambulante Versorgung nicht nur möglich, sondern besser zu machen.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die KV Berlin die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber und den anderen Akteuren der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zugleich muss die KV Berlin laut Sozialgesetzbuch V dafür sorgen, dass die ambulante Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ erfolgt. Diesen Auftrag erfüllen wir gemeinsam mit den Krankenkassen.


Unsere Hauptaufgaben

Sicherstellung

Die KV Berlin stellt die ambulante medizinische Versorgung in Berlin sicher. Sie koordiniert die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Berlin, sodass diese für die Bevölkerung ausreichend ist – flächendeckend und rund um die Uhr. Dazu gehört auch die ambulante Notfallversorgung: Mit ihrem ärztlichen Bereitschaftsdienst – erreichbar unter der 116117 – gewährleistet die KV Berlin die ambulante Notfallversorgung in Berlin.

Vertragshoheit

Die KV Berlin handelt mit den Krankenkassen jährlich Kollektivverträge über die Gesamtvergütung der Ärzteschaft aus. Außerdem schließt die KV Berlin spezielle Verträge ab mit dem Ziel, die ambulante Versorgung weiterzuentwickeln.

Gewährleistung und Qualitätssicherung

Gegenüber den Krankenkassen garantiert die KV Berlin im Gegenzug, dass die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre medizinischen Leistungen korrekt und plausibel abrechnen – und dass diese Leistungen den festgelegten Qualitätsstandards entsprechen. Nur Ärztinnen und Ärzte, die die entsprechenden personen- und ggf. betriebsstättenbezogenen Voraussetzungen erfüllen, können qualitätsgesicherte Leistungen wie Ultraschalldiagnostik, ambulante Operationen, Hautkrebsscreening etc. den gesetzlich Versicherten anbieten. Diese Qualifikationen sind gegenüber der KV Berlin nachzuweisen. Bei Verstößen kann die KV auch Sanktionen verhängen, angefangen bei der Verwarnung bis hin zum Zulassungsentzug.

Interessenvertretung

Die KV Berlin vertritt die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, indem sie sie gebündelt in die politische Diskussion einbringt.