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07.04.2021

KV hat Impfeinladungen an chronisch Erkrankte abgeschlossen

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Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin

Bisher einmaliges Vorgehen in Deutschland

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat den postalischen Versand der Impfeinladungen an chronisch kranke Berliner:innen zwischen 16 und 70 Jahren abgeschlossen. Insgesamt wurden seit Mitte März rund 466.000 Personen eingeladen, die in den Paragrafen 3/Absatz 2 der Impfverordnung fallen. Mit ihrer Impfeinladung können sich die angeschriebenen Personen direkt an die Impf-Hotline des Berliner Senats wenden und müssen sich von ihren behandelnden Ärzt:innen kein ärztliches Attest ausstellen lassen.

„Diese Lösung ist deutschlandweit bisher einmalig. Auch wenn die Vorbereitung und der Versand von fast einer halben Million Impfeinladungen für die KV Berlin ein Kraftakt und absolutes Neuland war, freuen wir uns darüber, dass wir den Praxen jede Menge Mehraufwand abnehmen konnten und die Patienten unkompliziert zu ihrer Impfeinladung gekommen sind“, heißt es seitens des Vorstands der KV Berlin. Ziel der gemeinsamen Lösung von KV Berlin und Senatsverwaltung für Gesundheit war es von Anfang an, den Patient:innen in Pandemiezeiten den zusätzlichen Weg in ihre Arztpraxis zu ersparen, um sich ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen, und die Praxen zu entlasten.

Die Erstellung der Impfeinladungen erfolgte auf der Basis der Abrechnungsdaten des Jahres 2020. Dabei waren die Abrechnungsdaten das alleinige entscheidende Kriterium für die Impfeinladungen der chronisch Erkrankten. Aufgrund dieser Datengrundlage haben nicht alle anspruchsberechtigten Patient:innen eine Einladung erhalten. Dies betrifft zum Beispiel Personen, die im ersten Quartal 2021 erstmals aufgrund einer entsprechenden Erkrankung in Behandlung waren und deren Abrechnungsdaten noch nicht vorliegen, oder Personen, die in Hausarztverträgen eingeschrieben sind. 

Um diesen Personen so schnell wie möglich ein Impfangebot zu ermöglichen, haben sich die KV Berlin und die Senatsverwaltung für Gesundheit auf folgendes Vorgehen verständigt:

  • Patient:innen, die bis einschließlich diese Woche keine Einladung erhalten haben, wenden sich an ihre/ihren Ärztin/Arzt.
  • Hausarztpraxen, die die COVID-19-Schutzimpfung selbst anbieten, können die Impfung durchführen.
  • Praxen, die noch keine Impfung anbieten können, stellen den Patient:innen ein Attest aus, mit welchem die Personen einen Impfcode über die Impf-Hotline des Senats erhalten (030 / 90 28 22 00).

Bei Privatpatient:innen gilt das bisher Gesagte. Diese können sich bei ihren Praxen ein ärztliches Attest holen und melden sich im Anschluss bei der Senatshotline, um einen Impftermin zu vereinbaren.