Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Praxisinformationsdienst Nr. 01, 23.01.2023

In eigener Sache

Wir beantworten Ihre Fragen: Livestream zur Terminvermittlung

Die KV Berlin informiert am 15. Februar (14-16 Uhr) in einer Online-Veranstaltung über die TSVG-Fallkonstellationen, wie die Umsetzung beim Hausarztvermittlungsfall sowie TSS-Terminfall oder TSS-Akutfall erfolgt und auch wie die Terminbuchung über den eTerminservice funktioniert. Praxisteams können sich ab sofort für den Livestream anmelden und bereits vorab Fragen einreichen, die bei der Veranstaltung aufgegriffen und beantwortet werden. Die Veranstaltung wird mitgeschnitten und im Nachgang in der Mediathek im Mitgliederbereich bereitgestellt.

Zur Anmeldung 

                                                              

 

Nicht alle Praxen haben die letzten Ausgaben des PID erhalten

Aufgrund eines technischen Fehlers haben leider nicht alle KV-Mitglieder die letzten Ausgaben des Praxisinformationsdienstes (PID) erhalten. Die betroffenen Ausgaben gibt es hier zum Nachlesen:

Alle Ausgaben des PID sind außerdem auf der KV-Website unter „Aktuelles“ verfügbar.

 

Aus der KV Berlin

Honorarbericht: Jetzt als interaktive Grafik

Die KV Berlin hat ihren Online-Service zum Honorarbericht weiterentwickelt. Die Daten sind nun übersichtlich und für alle Arztgruppen als interaktive Grafiken aufbereitet. Anhand von verschiedenen Filterfunktionen können Sie sich die Honorarentwicklung entweder insgesamt für die Berliner Vertragsärzt:innen  und –psychotherapeut:innen oder speziell für verschiedene Fachgruppen anzeigen lassen. Sie können den Honorarbericht über mehrere Quartale hinweg auswerten und mit anderen Arztgruppen vergleichen. Auswertungen sind ab dem Quartal 2020-1 möglich. Regelmäßig kommt ein neues Quartal hinzu. 

Der Honorarbericht steht auch weiterhin quartalsweise als PDF zur Verfügung.

Weitere Meldungen

Informationen zum Coronavirus

    Impfsurveillance: Höherer Dokumentationsaufwand

    Mit Verlängerung der Coronavirus-Impfverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium den Dokumentationsaufwand verschärft. Impfende Praxen müssen bei der täglichen Dokumentation die Anzahl der Impfungen auch aufgeschlüsselt nach den an die Omikron-Subtypen angepassten Impfstoffen melden. Das Impf-DokuPortal wurde entsprechend angepasst.

    Keine gesetzliche Impfpflicht mehr für medizinisches Personal seit 1. Januar 2023

    Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde zum 1. Januar 2023 aufgehoben, der entsprechende Paragraf 20a ist nicht mehr im Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthalten. Vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 galt eine Impfpflicht gegen COVID-19 für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die Mitarbeiter:innen und Inhaber:innen von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen einschloss.
     

    Long-COVID: Neue Themenseite und Termine für Netzwerktreffen 2023

    Auf der Website der KV Berlin informiert eine neue Themenseite rund um die Krankheitsbilder und Diagnosen zu Long-COVID und Post-COVID. Es sind dort zum Beispiel Empfehlungen zur ambulanten Behandlung und Hinweise zur Verordnung für Heilmittel der Physio- und Ergotherapie zusammengestellt. Außerdem können Sie sich für das Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin registrieren und zusätzliche Informationsangebote wahrnehmen. (Diese Funktion ist nur nach Login über den Mitgliederbereich der Website möglich.)

    Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin: Erste Termine für 2023 stehen fest

    Im letzten Jahr hat die KV Berlin ein fachübergreifendes Netzwerk zu den Krankheitsbildern Long-COVID und Post-COVID etabliert, um den Austausch und die Vernetzung von Ärzt:innen und Psychoterapeut:innen zur Behandlung von Long-COVID betroffenen Patient:innen voranzutreiben. 

    Über 70 Mitglieder aus verschiedenen Fachdisziplinien haben sich bereits für das Netzwerk angemeldet und stehen untereinander in Kontakt. Zusätzlich bietet die KV Berlin regelmäßige Online-Netzwerktreffen an, um über aktuelle Erkenntnisse und das Versorgungsangebot zu informieren. Für 2023 sind acht Netzwerktreffen geplant. Das erste Treffen findet am 1. Februar per Zoom statt – Thema ist unter anderem der aktuelle Stand zu Diagnostik und Therapie von Long-COVID. Alle weiteren Termine finden Sie auf der Infoseite des Long-COVID-Netzwerks im Mitgliederbereich. (Bitte loggen Sie sich im Mitgliederbereich ein, um auf die Seite zuzugreifen.) 

    So werden Sie Teil des Berliner Long-COVID-Netzwerks

    Sie möchten Teil des Long-COVID-Netzwerks der KV Berlin werden und an den monatlichen Netzwerktreffen teilnehmen? Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an und füllen Sie die Abfrage zu Ihrer Spezialisierung und bevorzugten Kontaktmöglichkeit aus.

    So kommen Sie zur Abfrage im Mitgliederbereich:

    • Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an: Anmelde-Link
    • Geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal).
    • Auf der Startseite des Mitgliederbereichs finden Sie die Abfrage „Long-COVID-Netzwerk“ 

    Weitere Meldungen

    Für die Praxis

    2023: Änderungen auf einen Blick

    Keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber, neue Zuschläge für Terminvermittlungen, verschiedene Änderungen im EBM. Für einen Überblick über wichtige Änderungen empfiehlt sich ein Blick auf die KV-Website unter „Neu zum Quartal“. Mit Auswahl des Filters „Neu zum 1. Januar“ werden alle Praxis-News mit Neuigkeiten zum 1. Januar angezeigt. 
    Auch die KBV hat alle wesentlichen Änderungen auf einer Seite zusammengefasst.
     

    Impfnebenwirkungen an das zuständige Gesundheitsamt melden

    Wir möchten an dieser Stelle noch einmal auf die Meldung von Impfnebenwirkungen hinweisen, denn gerade bei neuen Impfungen wie beispielsweise der COVID-19-Impfung kommt es auf eine genaue Beobachtung von möglicherweise auftretenden Impfnebenwirkungen an. Hier sind die impfenden Ärzt:innen besonders gefragt. Folgendes sollte bei der Meldung von Impfnebenwirkungen beachtet werden:

    Nebenwirkungen müssen gemeldet werden, wenn 

    • die Impfreaktion eines Patienten / einer Patientin in der Intensität und Dauer über ein übliches Maß hinausgeht oder 
    • die Nebenwirkung noch nicht im Rahmen der COVID-19-Impung bekannt ist.

    Wichtig: Die Meldung der Impfnebenwirkung erfolgt an das für die Patient:innen zuständige Gesundheitsamt. Dieses leitet die Meldung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weiter. Die Praxis muss die Nebenwirkung nicht selbst an das PEI melden.

    Zudem haben Ärztinnen und Ärzte die berufsrechtliche Verpflichtung, die Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu melden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Infoseite zur COVID-19-Impfung.
     

    Weitere Meldungen

    27.12.2022
    Untersuchungszeiträume ab U6 erneut ausgesetzt
    U-Untersuchungen

    Angesichts der aktuellen Infektionswelle sind Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten für Kinder-Untersuchungen ab der U6 ausgesetzt. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2023.

    MEHR INFOS zu: Untersuchungszeiträume ab U6 erneut ausgesetzt

    Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin