In eigener Sache
Wir beantworten Ihre Fragen: Livestream zur Terminvermittlung
Die KV Berlin informiert am 15. Februar (14-16 Uhr) in einer Online-Veranstaltung über die TSVG-Fallkonstellationen, wie die Umsetzung beim Hausarztvermittlungsfall sowie TSS-Terminfall oder TSS-Akutfall erfolgt und auch wie die Terminbuchung über den eTerminservice funktioniert. Praxisteams können sich ab sofort für den Livestream anmelden und bereits vorab Fragen einreichen, die bei der Veranstaltung aufgegriffen und beantwortet werden. Die Veranstaltung wird mitgeschnitten und im Nachgang in der Mediathek im Mitgliederbereich bereitgestellt.
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Nicht alle Praxen haben die letzten Ausgaben des PID erhalten
Aufgrund eines technischen Fehlers haben leider nicht alle KV-Mitglieder die letzten Ausgaben des Praxisinformationsdienstes (PID) erhalten. Die betroffenen Ausgaben gibt es hier zum Nachlesen:
- PID Sonderausgabe (16. Januar 2023): Terminvermittlung durch Hausärzt:innen
- PID Sonderausgabe (5. Januar 2023): KV Berlin informiert ab jetzt monatlich über digitale Themen
Alle Ausgaben des PID sind außerdem auf der KV-Website unter „Aktuelles“ verfügbar.
Aus der KV Berlin
Honorarbericht: Jetzt als interaktive Grafik
Die KV Berlin hat ihren Online-Service zum Honorarbericht weiterentwickelt. Die Daten sind nun übersichtlich und für alle Arztgruppen als interaktive Grafiken aufbereitet. Anhand von verschiedenen Filterfunktionen können Sie sich die Honorarentwicklung entweder insgesamt für die Berliner Vertragsärzt:innen und –psychotherapeut:innen oder speziell für verschiedene Fachgruppen anzeigen lassen. Sie können den Honorarbericht über mehrere Quartale hinweg auswerten und mit anderen Arztgruppen vergleichen. Auswertungen sind ab dem Quartal 2020-1 möglich. Regelmäßig kommt ein neues Quartal hinzu.
Der Honorarbericht steht auch weiterhin quartalsweise als PDF zur Verfügung.
Weitere Meldungen
Terminvermittlung durch Hausärzt:innen jetzt über eTerminservice möglich
Neben Fachärzt:innen können nun auch Hausärzt:innen für die Terminvermittlung zu anderen Fachärzt:innen den eTerminservice der KV Berlin nutzen und so schnell Termine für Patient:innen buchen.
Informationen zum Coronavirus
Impfsurveillance: Höherer Dokumentationsaufwand
Mit Verlängerung der Coronavirus-Impfverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium den Dokumentationsaufwand verschärft. Impfende Praxen müssen bei der täglichen Dokumentation die Anzahl der Impfungen auch aufgeschlüsselt nach den an die Omikron-Subtypen angepassten Impfstoffen melden. Das Impf-DokuPortal wurde entsprechend angepasst.
Keine gesetzliche Impfpflicht mehr für medizinisches Personal seit 1. Januar 2023
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde zum 1. Januar 2023 aufgehoben, der entsprechende Paragraf 20a ist nicht mehr im Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthalten. Vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 galt eine Impfpflicht gegen COVID-19 für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die Mitarbeiter:innen und Inhaber:innen von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen einschloss.
Long-COVID: Neue Themenseite und Termine für Netzwerktreffen 2023
Auf der Website der KV Berlin informiert eine neue Themenseite rund um die Krankheitsbilder und Diagnosen zu Long-COVID und Post-COVID. Es sind dort zum Beispiel Empfehlungen zur ambulanten Behandlung und Hinweise zur Verordnung für Heilmittel der Physio- und Ergotherapie zusammengestellt. Außerdem können Sie sich für das Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin registrieren und zusätzliche Informationsangebote wahrnehmen. (Diese Funktion ist nur nach Login über den Mitgliederbereich der Website möglich.)
Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin: Erste Termine für 2023 stehen fest
Im letzten Jahr hat die KV Berlin ein fachübergreifendes Netzwerk zu den Krankheitsbildern Long-COVID und Post-COVID etabliert, um den Austausch und die Vernetzung von Ärzt:innen und Psychoterapeut:innen zur Behandlung von Long-COVID betroffenen Patient:innen voranzutreiben.
Über 70 Mitglieder aus verschiedenen Fachdisziplinien haben sich bereits für das Netzwerk angemeldet und stehen untereinander in Kontakt. Zusätzlich bietet die KV Berlin regelmäßige Online-Netzwerktreffen an, um über aktuelle Erkenntnisse und das Versorgungsangebot zu informieren. Für 2023 sind acht Netzwerktreffen geplant. Das erste Treffen findet am 1. Februar per Zoom statt – Thema ist unter anderem der aktuelle Stand zu Diagnostik und Therapie von Long-COVID. Alle weiteren Termine finden Sie auf der Infoseite des Long-COVID-Netzwerks im Mitgliederbereich. (Bitte loggen Sie sich im Mitgliederbereich ein, um auf die Seite zuzugreifen.)
So werden Sie Teil des Berliner Long-COVID-Netzwerks
Sie möchten Teil des Long-COVID-Netzwerks der KV Berlin werden und an den monatlichen Netzwerktreffen teilnehmen? Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an und füllen Sie die Abfrage zu Ihrer Spezialisierung und bevorzugten Kontaktmöglichkeit aus.
So kommen Sie zur Abfrage im Mitgliederbereich:
- Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an: Anmelde-Link.
- Geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal).
- Auf der Startseite des Mitgliederbereichs finden Sie die Abfrage „Long-COVID-Netzwerk“
Weitere Meldungen
Kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertests zur „Freitestung“
Der Bund schränkt das Testangebot weiter ein. Seit 16. Januar besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertests zur „Freitestung“ nach einer Corona-Infektion zum Beenden der Absonderung.
Präexpositionsprophylaxe mit Evusheld: Neue GOP ab 1. Januar
Für die Präexpositionsprophylaxe einer COVID-19-Erkrankung mit dem monoklonalen Antikörper Evusheld® hat der Bewertungsausschuss zum 1. Januar 2023 eine neue GOP in den EBM aufgenommen.
Für die Praxis
2023: Änderungen auf einen Blick
Keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber, neue Zuschläge für Terminvermittlungen, verschiedene Änderungen im EBM. Für einen Überblick über wichtige Änderungen empfiehlt sich ein Blick auf die KV-Website unter „Neu zum Quartal“. Mit Auswahl des Filters „Neu zum 1. Januar“ werden alle Praxis-News mit Neuigkeiten zum 1. Januar angezeigt.
Auch die KBV hat alle wesentlichen Änderungen auf einer Seite zusammengefasst.
Impfnebenwirkungen an das zuständige Gesundheitsamt melden
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal auf die Meldung von Impfnebenwirkungen hinweisen, denn gerade bei neuen Impfungen wie beispielsweise der COVID-19-Impfung kommt es auf eine genaue Beobachtung von möglicherweise auftretenden Impfnebenwirkungen an. Hier sind die impfenden Ärzt:innen besonders gefragt. Folgendes sollte bei der Meldung von Impfnebenwirkungen beachtet werden:
Nebenwirkungen müssen gemeldet werden, wenn
- die Impfreaktion eines Patienten / einer Patientin in der Intensität und Dauer über ein übliches Maß hinausgeht oder
- die Nebenwirkung noch nicht im Rahmen der COVID-19-Impung bekannt ist.
Wichtig: Die Meldung der Impfnebenwirkung erfolgt an das für die Patient:innen zuständige Gesundheitsamt. Dieses leitet die Meldung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weiter. Die Praxis muss die Nebenwirkung nicht selbst an das PEI melden.
Zudem haben Ärztinnen und Ärzte die berufsrechtliche Verpflichtung, die Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu melden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Infoseite zur COVID-19-Impfung.
Weitere Meldungen
Beschluss des G-BA zur stereotaktischen Radiochirurgie bei Hirnmetastasen
Voraussichtlich ab Juli 2023 darf diese besondere Form der Strahlentherapie auch bei Hirnmetastasen zulasten der GKV vorgenommen werden.
Änderung in der QS-Vereinbarung PET und PET/CT zum 1. Januar 2023
Zum 1. Januar 2023 wurde die Grundgesamtheit für Dokumentationsprüfungen angepasst. Hierbei hat sich die Auswahl der zu überprüfenden Ärzt:innen geändert.
Vorgaben für das Mammographie-Screening-Programm zum 1. Januar angepasst
Zum 1. Januar 2023 wurden unter anderem die Vorgaben zur Tumordokumentation und das Verfahren zur Sicherung der histopathologischen Befundqualität angepasst.
Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2023 angepasst
Ab 2023 gelten wieder die regulären Fortbildungsanforderungen. Zudem kann die Kostenpauschale 86516 auch im Rahmen von Arzneimittel-Härtefallprogrammen abgerechnet werden kann.
Förderbetrag für Weiterbildungsassistent:innen steigt
Die Weiterbildungsförderung wird zum 1. Januar 2023 angehoben. Für Weiterbildungsassistent:innen in Vollzeit steigt der Förderbetrag um 400 Euro.
Kostenfreie Online-Schulungen zu eRezept, eAU und ePA
Mit einem Angebot der BARMER können sich Praxen online und praxisnah zu relevanten TI-Anwendungen informieren. Die kostenfreien Zugänge zur eLearning-Plattform sind begrenzt.
AOK und vdek wollen Versorgung mit Sonderregelung sicherstellen
Aufgrund aktueller Lieferengpässe bei Arzneimitteln haben die AOK Nordost und die Ersatzkassen (vdek) Sonderregelungen für die Verordnung von Kinderarzneimitteln beschlossen.
Labornachweis für Affenpocken dauerhaft im EBM
Für den Nukleinsäurenachweis des Affenpockenerregers gibt es ab dem 1. Januar 2023 eine neue GOP im EBM. Die bisher geltende Pseudoziffer entfällt.
Matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation ab 2023 im EBM
Die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI) kann ab dem 1. Januar 2023 über vier neue OPS-Kodes im EBM abgerechnet werden.
Dialyse: Höhere Sachkostenpauschale und Zuschlag bei COVID-19
Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden zum 1. Januar 2023 angehoben. Außerdem können Dialyseärzt:innen den Infektionszuschlag bei COVID-19-Patient:innen dauerhaft abrechnen.
Zuschlag für Versichertenauthentifizierung bis Ende 2023 verlängert
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen erhalten weiterhin einen Zuschlag für die Authentifizierung unbekannte Patient:innen in Videosprechstunden.
Erstbefüllung ePA weiterhin mit 10 Euro vergütet
Eine Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) kann auch im Jahr 2023 abgerechnet werden.
Untersuchungszeiträume ab U6 erneut ausgesetzt
Angesichts der aktuellen Infektionswelle sind Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten für Kinder-Untersuchungen ab der U6 ausgesetzt. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2023.
Anspruch auf Zweitmeinung bei Entfernung der Gallenblase
Vor planbarer Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie) besteht ab 1. Januar 2023 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Zweitmeiner müssen bei der KV Berlin eine Genehmigung beantragen.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Versorgungsbedarfe von vulnerablen Gruppen ungenügend beachtet
AOK Nordost und KV Berlin fordern Politik bei Morbi-RSA zu schnellem Handeln auf
Krankenhausreform nicht ohne ambulante Versorgung denken
KV Berlin begrüßt Vorstoß der FDP
Gewinnmaximierung darf nicht im Vordergrund stehen
KV Berlin begrüßt geplante Einschränkung der Finanzinvestoren