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27.12.2022

Untersuchungszeiträume ab U6 erneut ausgesetzt

U-Untersuchungen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

 

Angesichts der aktuellen Infektionswelle sind Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten für Kinder-Untersuchungen ab der U6 ausgesetzt. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2023.

Um eine Verbreitung von Infekten der oberen Atemwege bei Kindern einzudämmen und um Praxen zu entlasten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Untersuchungszeiträume für die Kinder-Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 bis zum 31. März 2023 ausgesetzt. Somit bleiben die U-Untersuchungen auch bei Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten nach EBM abrechenbar. Der Beschluss des G-BA trat rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft.


Die Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten ab der U6 waren während der Corona-Pandemie bereits einmal ausgesetzt. Diese Sonderregelung lief Ende Juni 2022 aus.