Im EBM-Abschnitt 6.3 werden die GOPs 06331 und 06332 angepasst. Zusätzlich wird eine neue Kostenpauschale in den Abschnitt 40.11 aufgenommen.
Der Bewertungsausschuss (BA) passt zum 1. Oktober die Gebührenordnungspositionen (GOP) 06331 und 06332 im Zusammenhang mit der Fluoreszenzangiographie im EBM-Abschnitt 6.3 (Diagnostische und therapeutische GOP) an. Zusätzlich wird die neue Kostenpauschale 40682 in den Abschnitt 40.11 (Leistungsbezogene Kostenpauschalen für ophthalmologische Eingriffe und Untersuchungen und gynäkologische Eingriffe) aufgenommen (siehe Beschlussfassung 807. Sitzung).
Bei der Fluoreszenzangiographie werden die fluoreszierenden Teststoffe Fluorescein-Natrium oder Indozyaningrün intravenös injiziert, um die Blutgefäße des Augenhintergrundes sichtbar zu machen. In den GOP 06331 und 06332 sind die Kosten für beide Teststoffe bisher enthalten, wobei die Anwendung des Teststoffs Indozyaningrün im Vergleich zu Fluorescein-Natrium wesentlich kostenintensiver ist. Außerdem kommt Indozyaningrün nur in ganz speziellen Fällen und somit wesentlich seltener zur Anwendung.
Vor diesem Hintergrund haben sich GKV-Spitzenverband und KBV im BA darauf verständigt, eine neue Kostenpauschale 40682 für den Teststoff Indozyaningrün in den EBM aufzunehmen. Die Abrechnung setzt eine medizinische Begründung der Notwendigkeit der Verwendung von Indozyaningrün voraus. Darüber hinaus ist die Kostenpauschale 40682 je Praxis nur bis zu einer Anzahl in Höhe von 5 Prozent der Gesamtanzahl der abgerechneten GOP 06331 und 06332 berechnungsfähig.
Gleichzeitig erfolgt eine Bewertungsanpassung der GOP 06331 und 06332 aufgrund der gestiegenen Preise für den Teststoff Fluorescein-Natrium.
Die wichtigsten Neuerungen ab 1. Oktober auf einen Blick
- Neue Kostenpauschale 40682 (Kostenpauschale für den Teststoff Indozyaningrün)
- Bewertung: 72,31 Euro
- Die Vergütung dieser Kostenpauschale erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.
- Höhere Bewertung der GOP 06331 (Fluoreszenzangiographie)
- Bewertung ab 1. Oktober 2025: 504 Punkte (Bewertung bisher: 439 Punkte)
- Höhere Bewertung der GOP 06332 (Photodynamische Therapie)
- Bewertung ab 1. Oktober 2025: 2.296 Punkte (Bewertung bisher: 2.231 Punkte)
Für die Finanzierung der Bewertungsanpassung stellen die Krankenkassen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung und es erfolgt eine Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen (vgl. Teil B des Beschlusses).
Bitte beachten Sie: Beschluss steht noch unter der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Sollten sich Änderungen ergeben, wird die KV Berlin informieren.