Aus der KV Berlin
eHFB & PHB: Ihre Honorarunterlagen. Digital. Sicher. Verständlich.
Sie möchten Ihre Praxiszahlen auf einen Blick – ohne Papierstapel? Mit dem elektronischen Honorarfestsetzungsbescheid (eHFB) und dem Praxishonorarbericht (PHB) sind Ihre Abrechnungsunterlagen digital, datenschutzkonform und praxisnah aufbereitet.
Informieren Sie sich jetzt auf unserer neuen Themenseite zu den Vorteilen des eHFB & PHB, zur Anmeldung und zu häufig gestellten Fragen. Bleiben Sie nicht weiter analog unterwegs – melden Sie sich noch heute für den eHFB an und erhalten Sie damit exklusiv Ihren Praxishonorarbericht!
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Ihre Post an die KV Berlin: Bitte verzichten Sie auf Büro- und Heftklammern
Die KV Berlin setzt auf Bürokratieabbau und Digitalisierung, um für ihre Mitglieder einen noch besseren und effizienteren Service zu bieten. Derzeit wird der gesamte Posteingang digitalisiert und sämtliche Dokumente werden zukünftig elektronisch verwaltet. Um den Digitalisierungsprozess zu vereinfachen und Beschädigungen an Ihren Dokumenten/Belegen zu vermeiden, bitten wir Sie Ihre Unterlagen nicht mehr zu heften oder mit einer Büroklammer zu versehen. Vielen Dank.
Zweitmeinungsverfahren: Kennzeichnung mit Pseudo-GOP 88200 + Buchstabe
Nehmen Ärzt:innen am Zweitmeinungsverfahren (Zweitmeiner) teil, ist der Behandlungsschein mit einer der Indikation entsprechenden SNR*: 88200 + Buchstabe zu kennzeichnen.
Wir möchten Sie bitten, die entsprechende SNR*: 88200 + Buchstabe für Zweitmeiner nicht als EBM-Gebührenordnungsposition auf dem Behandlungsschein einzutragen und abzurechnen.
Als Zweitmeiner tragen Sie bitte zukünftig die SNR*: 88200 + Buchstabe in das freie Begründungsfeld (Feldkennung 5009) für die im Rahmen der Zweitmeinung erbrachte Gebührenordnungsposition ein.
*Sondernummer
Videosprechstunde: Kennzeichnung der erbrachten Leistung
Für Leistungen, die im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht werden, ist zur Kennzeichnung dieser Leistungen am entsprechenden Behandlungstag die Gebührenordnungsposition: GOP 01450 (Technikzuschlag – je Arzt-Patienten-Kontakt in einer Videosprechstunde) und ggf. die Pseudo-GOP 88220 ausreichend. Eine weitere Buchstabenkennzeichnung (z.B. „V“ oder andere Buchstaben) an den in einer Videosprechstunde erbrachten Leistungen ist nicht erforderlich.
Erfolgt eine Behandlung ausschließlich per Video, ohne Arzt-Patienten-Kontakt, kennzeichnen Sie dieses bitte mit der Pseudo-GOP: 88220.
Erläuterung:
Durch eine Abrechnung der GOP 01450 und ggf. der Pseudo-GOP 88220 erfolgt eine Kennzeichnung, dass die Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht wurden. Durch die KV Berlin erfolgt dadurch eine automatische Umsetzung der Leistungen in die entsprechenden Kennzeichnungen mit „V“ (oder anderen Buchstaben).
Urlaubs- und Vertretungsmeldungen für die Sommerferien
Die Sommerferien stehen vor der Tür (24. Juli bis 6. September). Sollte Ihre Praxis Urlaub geplant haben, denken Sie bitte daran, Ihren Urlaub zu melden und eine Vertretung für diese Zeit zu organisieren.
Bitte beachten Sie: Vertretungen sind gemäß §5 Abs. 1 der Verwaltungsrichtlinie zur ärztlichen Vertretung, Sicherstellungs- und Entlastungsassistenz gemäß §§ 32 ff. Ärzte-ZV, spätestens ab dem 8. Tag der Vertretungszeit Anzeigepflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vertretung nur an einzelnen Tagen in der Woche erfolgt.
Sowohl Urlaub als auch Vertretung melden Sie schnell und einfach über das Online-Portal. Eine Urlaubs-/Vertretungsmeldung per E-Mail an das Arztregister ist nicht notwendig.
So melden Sie Abwesenheit oder Vertretungen über das Online-Portal
Melden Sie sich im Online-Portal an. Dort können Sie über die Menüpunkte „Mitteilungen/ Anträge an die KV“ > „Sprechzeiten/Abwesenheit“ der KV Berlin schnell und komfortabel Ihre geänderten Sprechzeiten, Urlaube und Vertretungsinformationen mitteilen. Die übermittelten Daten werden in jedem Fall von den Mitarbeiter:innen im Arztregister geprüft und anschließend in das Arztregister eingetragen.
Auf der Eingabeseite für Vertretungsregelungen sehen Sie im Überblick Ihre Vertretungen der letzten 12 Monate und Sie können bei der Eingabe von Sprechzeiten weitere Praxisinformationen angeben/ändern, die in der Online-Arztsuche angezeigt werden.
Mehr Informationen zu den Online-Services der KV Berlin finden Sie auf der KV-Berlin-Website.
Arzttermine für Patient:innen und die Versorgungslage in Berlin – ein Pressegespräch der KV Berlin
In Berlin wird aktuell intensiv über die Vergabe von Arztterminen für Patient:innen diskutiert – insbesondere über lange Wartezeiten, regionale Unterschiede und die Belastung der Praxen. Dr. Burkhard Ruppert und Dr. Christiane Wessel aus dem KV-Berlin-Vorstand sowie Expert:innen der KV Berlin aus den Bereichen Sicherstellung, Bedarfsplanung sowie Patientenservice 116117 nahmen hierzu in einem hybriden Pressegespräch am 9. Juli Stellung und informierten über Versorgungsrealitäten, Herausforderungen und Lösungsansätze im ambulanten Bereich.
Zusammenfassung:
Ein Problem ist häufig die Anspruchshaltung der Patient:innen auf unmittelbare Nähe zur Praxis. So sind freie Termine zwar oft über die Terminservicestelle (TSS) verfügbar, bleiben aber ungenutzt – vor allem bei Hausärzt:innen und Orthopäd:innen. Tatsächliche Engpässe gibt es hingegen bei einigen Fachgruppen wie Dermatolog:innen, Fachärzt:innen für innere Medizin sowie Psychotherapeut:innen. Viele Patient:innen überschätzen zudem die Dringlichkeit einer Behandlung. Die KV Berlin spricht sich daher klar dafür aus, die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu stärken und den Menschen aufzuzeigen, welchen Wert die medizinische Versorgung hat.
Weitere Herausforderungen sind die Budgetierung, der Fachkräftemangel, die oftmals noch unausgereifte Digitalisierung in den Praxen sowie der andauernde Trend der flexiblen Arbeitsmodelle, wodurch es vor allem an Arztzeit mangelt. Eine Entbudgetierung – auch bei Fachärzt:innen sowie eine intelligente und verbindliche Versorgungssteuerung im ambulanten Bereich sind dringend notwendig, um die ambulante Versorgung in der Hauptstadt zukunftssicher zu gestalten. Die Nummer 116117 ist dabei ein wesentliches Instrument zur Unterstützung. Als niedrigschwellige Anlaufstelle trägt sie dazu bei, Patient:innen gezielt in die hausärztliche Versorgung zu steuern, Notaufnahmen zu entlasten und digitale Ressourcen effizient einzusetzen.
Aus der Vertreterversammlung
Sitzung vom 10. Juli: Ohne Patientensteuerung funktioniert es nicht
Eine verbindliche Patientensteuerung forderte Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, in seinem Bericht auf der vergangenen Sitzung der Vertreterversammlung (VV) – denn ohne sie, „ist alles nichts“, mahnte er. Außerdem forderte er, das geplante Primärarztsystem viel breiter aufzustellen. Auch zu der Entbudgetierung der Hausärzt:innen fand er deutliche Worte: So warnte er vor einer falschen Bewertung Selbiger. Für ihn sei die Rücknahme der Budgetierung nichts anderes, als die Wiederherstellung der einst zugestandenen Vergütung von 100 Prozent nach "30 Jahre[n] Kurzarbeitergeld für volle Leistung.“ Zum Schluss plädierte er für eine prospektive – eine in die Zukunft gerichtete – Bedarfsplanung.
Außerdem besprachen die Anwesenden verschiedene Satzungsänderungen der KV Berlin. Danach erklärte Dr. Markus Jäckel, Hauptabteilungsleiter Abrechnung und Honorarverteilung, wie die Entbudgetierung der Hausärzt:innen in den Honorarverteilungsmaßstab einfließt. Schließlich votierten die VV-Mitglieder für Dr. Kirsten Kuhlmann als neues Mitglied für die Widerspruchstelle. Sie tritt die Nachfolge von Dr. Bettina Sperfeld an. Ein ausführlicher Bericht erscheint in der kommenden Ausgabe des KV-Blatts.
Für die Praxis
Human- und Tumorgenetik: Neues Kodiersystem ab 1. Juli 2025 eingeführt
Für die Kodierung von human- und tumorgenetischen Leistungen wurde ab 01.07.2025 ein neues Kodierungssystem eingeführt. Eine Kodierung mit OMIM®-Kodes (Online Mendelian Inheritance in Man) ist ab dem Abrechnungsquartal 3/2025 nicht mehr möglich. Ab dem 3. Quartal 2025 dürfen Humangenetiker:innen und Patholog:innen nur noch Gensymbole des Human Gene Nomenclature Committee (HGNC) zur Kodierung verwenden.
Die Umstellung betrifft 15 Gebührenordnungspositionen (GOP) aus den EBM-Abschnitten:
- 11.3 (Diagnostische GOP)
- 11.4 (In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen)
- 19.4 (In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen)
→ Für diese Leistungen ist es erforderlich, Kodierungen als zusätzliche Begründung anzugeben. Bislang erfolgte dies mit OMIM®-Kodes.
Neu wird auch bei der GOP 11233 (Ausführliche humangenetische Beurteilung) die Art der Erkrankung in der Feldkennung 5079 angegeben. Weitere Angaben sind bei der GOP nicht mehr erforderlich.
Hinweis:
Human- und tumorgenetische Untersuchungen, die im Abrechnungsquartal 2/2025 oder früher durchgeführt wurden, werden weiterhin unter Angabe der OMIM®-Kodes abgerechnet. Für Human- und tumorgenetische Untersuchungen, die in 2/2025 oder früher durchgeführt wurden, jedoch erst ab dem Abrechnungsquartal 3/2025 abgerechnet werden, ist ausschließlich die neue HGNC-Kodierung zu verwenden.
Hintergrund zur Umstellung:
Das OMIM® -Kodierungssystem ist durch die Johns-Hopkins-Universität lizensiert. Aufgrund der erheblich geänderten Vertragsbedingungen wurde der Lizenzvertrag seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht verlängert. Die künftig eingesetzten Kodes des Human Gene Nomenclature Committee (HGNC) mit Sitz in Engaland stehen frei zur Verfügung.
Studie vorgestellt: Mammographie-Screening-Programm rettet Leben
Das vor 20 Jahren eingeführte Mammographie-Screening-Programm für Frauen ab 50 Jahren trägt deutlich zur Verringerung der Brustkrebssterblichkeit bei – das ergab eine Studie, die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) koordiniert und von der Universität Münster federführend durchgeführt wurde. Die Studie wurde am 9. Juli 2025 in Berlin vorgestellt.
Die Studienergebnisse zeigen: Von den Frauen, die am Screening teilnahmen, starben im Vergleich zu den Nicht-Teilnehmerinnen 20 bis 30 Prozent weniger an Brustkrebs. Es konnte somit etwa jeder vierte Todesfall durch eine frühzeitige Diagnose vermieden werden. Den Ergebnisbericht mit detaillierter Darstellung der Methoden und Ergebnisse der Studie „Evaluation der Brustkrebsmortalität im deutschen Mammographie-Screening-Programm“ veröffentlicht das BfS auf seiner Website.
Mammographie-Screening-Programm
Das Mammographie-Screening ist ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen ohne Symptome. Es wird für Frauen zwischen 50 und 75 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getragen. Im letzten Jahr wurde die obere Altersgrenze auf 75 Jahre angehoben. Die Teilnahme am Screening ist freiwillig und für gesetzlich krankenversicherte Frauen kostenfrei. Auch privat krankenversicherte Frauen haben Anspruch.
Die Ausführung und Abrechnung der Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screenings bedarf der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Psychiatrie/Psychotherapie: Nachrücker:innen für die Berliner Besuchskommission gesucht
Die Mitglieder der die Berliner Besuchskommissionen (BK) suchen Nachrücker*innen für die aktuelle Amtszeit. Die Besuchskommissionen werden laut § 13 Berliner PsychKG vom Abgeordnetenhaus gewählt und begehen einmal jährlich jede Berliner psychiatrische Klinik bzw. Fachabteilung, um dort zu schauen, wie es um die Einhaltung der Patientenrechte bestellt ist. Im Gespräch mit Patient:innen, dem Behandlungsteam vor Ort und zum Teil weiteren Akteuren machen sich die Kommissionen ein Bild von der Lage. Auf der Grundlage von Berichten zu den einzelnen Klinikbesuchen wird ein übergreifender Bericht verfasst, der auch politische Wirkung entfalten soll, da er an den Landesbeirat für psychische Gesundheit und das Abgeordnetenhaus adressiert ist.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Bewerbung
Bei Interesse an der Mitarbeit melden Sie sich bitte bis zum 15. August 2025 mit Ihren Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und kurzes Anschreiben) bei der Geschäftsstelle der Besuchskommissionen: berlin@besuchskommissionen.de
Bei Fragen können Sie sich telefonisch an Lisa Aden wenden: 030 / 789 500 3612
Weitere Informationen können Sie auch dem Flyer der Berliner Besuchskommissionen entnehmen.
Long COVID & ME/CFS: Fortbildung zu Physikalischen Therapieverfahren
Am 23. Juli findet um 16.30 Uhr die nächste Fortbildung im Rahmen des Forschungsprojekts PAIS CARE der Charité – Universitätsmedizin zu folgendem Thema statt: Physikalische Therapieverfahren, Schwerpunkt: Atemtherapie (Referierende: Dr. Anett Reißhauer). Pro Veranstaltung sind 2 CME Fortbildungspunkte vorgesehen.
Anmeldung für die Online-Veranstaltung
Das Forschungsprojekt PAIS CARE wird vom Bundesgesundheitsministerium gefördert. Die Charité bietet jeden vierten Mittwoch im Monat eine Online-Fortbildung für Gesundheitsversorger:innen und alle Interessierten an. Die Fortbildungen sollen mit fachlichen Inputs und kollegialem Dialog bei der Versorgung von Patient:innen mit post-akut infektiösem Syndrom (PAIS) unterstützen. Das komplette Fortbildungsprogramm finden Sie auf der Internetseite der Charité.
Weitere Meldungen
Lungenkrebs-Früherkennung bei starken Rauchern künftig Kassenleistung
Der G-BA hat für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum die Lungenkrebs-Früherkennung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie wurde angepasst.
Abrechnungsbestimmungen im EBM angepasst
Die Änderung betrifft die Potenzialerhebung, die künftig bei allen Versicherten erfolgen muss, die ab 1. Juli erstmals die außerklinische Intensivpflege verordnet bekommen.
Störung der secunet-Konnektoren behoben
Die aktuelle Störung der secunet-Konnektoren konnte behoben werden. Die Praxisverwaltungssysteme können wieder eine dauerhafte und stabile Verbindung mit dem Konnektor und der TI herstellen.
Rahmenvorgaben zur Kalkulation der Hybrid-DRG 2026 beschlossen
Die neuen Hybrid-DRG sowie die Vergütung für diese sollen im Herbst beschlossen werden.