In eigener Sache
In der Sitzung der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin am 23. Februar 2023 wählten die VV-Mitglieder Dr. Burkhard Ruppert, Dr. Christiane Wessel und Günter Scherer als Vorstandsmitglieder für die 16. Amtsperiode.
Dr. Burkhard Ruppert war der einzige Kandidat für den hausärztlichen Versorgungsbereich. Er wurde mit 35 von 37 gültigen Stimmen gewählt. Bei der Wahl des Vorstandssitzes für den fachärztlichen Versorgungsbereich lag Dr. Christiane Wessel mit 19 Stimmen knapp vor dem bisherigen Vorstandsmitglied Dr. Bettina Gaber mit 18 Stimmen. Mit 28 von 36 Stimmen wurde Günter Scherer als Vorstandsmitglied wiedergewählt. Gegenkandidat Dr. Peter Weber erhielt keine Stimmen.
Im darauffolgenden Wahlgang zum Vorstandsvorsitz wurde Dr. Burkhard Ruppert mit 37 Stimmen einstimmig wiedergewählt. Zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden wählten die Vertreter:innen Dr. Christiane Wessel mit 19 Stimmen. Günter Scherer erhielt 16 Stimmen.
Der neue amtierende Vorstand bedankt sich an dieser Stelle bei Dr. Bettina Gaber, die in den letzten zwei Jahren unermüdlich und mit viel Engagement die Arbeit des KV-Vorstands wesentlich mitgeprägt hat. Für ihre berufliche sowie private Zukunft wünscht der Vorstand ihr alles Gute.
Blitzumfrage zum E-Rezept: Jetzt noch teilnehmen!
Das Ausstellen von Verordnungen gehört zu Ihrem alltäglichen Praxisgeschäft? Dann werden Sie früher oder später auf das eRezept umstellen. Die KV Berlin möchte einen Einblick gewinnen, wie sehr das eRezept bereits in den Berliner Praxen angekommen ist. Bitte helfen Sie dabei und nehmen Sie an einer kurzen Online-Befragung teil. Die Umfrage ist anonym und dauert maximal 5 Minuten. Sie können noch bis zum 10. März teilnehmen. Über die Ergebnisse wird in der kommenden PID-Sonderausgabe „Digitalisierung“ berichtet.
Aus der KV Berlin
Online-Portal: Gleiche Funktionen – neuer Look
Das Online-Portal wurde grafisch an moderne Standards angepasst – das Design ist Mitgliedern bereits von der öffentlichen Website www.kvberlin.de bekannt. Die wichtigste Änderung: Das Menü mit allen Funktionen ist jetzt horizontal am oberen Bildrand zu finden und es wurde deutlich abgespeckt.
Dabei sind selbstverständlich alle Funktionen erhalten geblieben. Zu finden sind diese unter fünf neuen Ober-Kategorien:
- Profil: Bearbeitung Ihrer eigenen Daten wie E-Mail-Adresse, Abruf sämtlicher Dokumente, To-Do-Listen, Anmeldung LANR und Chef-PIN
- Abrechnung: Alle Funktionen für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung
- Sprechstundenbedarf: Hier finden Sie die Bestellformulare für Ihren Sprechstundenbedarf
- Meldungen / Anträge an die KV: Sprechzeiten, Abschlagszahlungen, Änderung RLV, Datenannahme QS etc. – sämtliche bisher im Online-Portal vorhandenen KV-Abfragen und Anträge finden Sie hier
- Anwendungen der KBV: Hier sind weiterhin alle Links zu den KBV-Funktionen untergebracht, wie den eTerminservice, die Kollegensuche oder die KBV-Impfdoku
Alles Neue ist eine Umstellung – deshalb hat die KV Berlin großen Wert daraufgelegt, die Struktur intuitiv und selbsterklärend zu gestalten. Auch wenn die gewohnten Funktionen an einem neuen Platz sind, sollten Sie sich schnell zurechtfinden. Probieren Sie es aus!
Weitere Meldungen
KV Berlin erstattet Kosten für Konnektoren mit abgelaufenen Sicherheitszertifikaten
Bei ablaufenden Sicherheitszertifikaten erstattet die KV Berlin automatisch die Kosten für den Austausch der TI-Komponenten. Praxen bestätigen lediglich den Konnektortausch über das Online-Portal.
Für die Praxis
Terminvermittlung: Alle Informationen auf einen Blick
Die Vermittlung schneller Termine, deren Kennzeichung und Abrechnung ist weiterhin ein bestimmendes Thema in den Praxen. Die KV Berlin hat Ihnen alle praxisrelevanten Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim Hausarztvermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall auf einer Themenseite zusammengestellt. Dazu gehört unter anderem auch folgendes Informationsmaterial:
- Für den Praxistresen: Schaubild zu den Unterschieden zwischen klassischer Überweisung und dringender Überweisungen durch Hausarzt/Facharzt und TSS
- zur Auslage in der Hausarztpraxis: Patienten-Informationen zur Vermittlung von dringlichen Arztterminen
- Neue FAQ aus dem Service-Center:
- Für Ärzt:innen
FAQ HA-Vermittlungsfall
FAQ TSVG - Für Psychotherapeut:innen
FAQ HA-Vermittlungsfall
FAQ TSVG
- Für Ärzt:innen
- Mitschnitt der Online-Veranstaltung vom 15. Februar in der Mediathek im Mitgliederbereich der Website (Nach Login im Menü wechseln zu Für Praxen -> Mitgliederbereich -> Mediathek Mitgliederbereich)
Ab März: Leistungen nach TestV können nicht mehr abgerechnet werden
Wie bereits berichtet, ist die Coronavirus-Testverordnung (TestV) am 28. Februar ausgelaufen (Praxis-News vom 31.01.2023). Somit können seit dem 1. März 2023 keine Leistungen mehr auf Grundlage der TestV erbracht und abgerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise die Testung nachweisliche infizierter Personen, die Testungen von Personen vor ambulanten OPs sowie präventive Testungen in der eigenen Praxis oder die Ausstellung von Test- und Genesenenzertifikate. Die Abrechnung von Corona-Testungen nach TestV über das Online-Portal ist deshalb letztmalig vom 1. bis 7. März für den Monat Februar möglich.
Für die Korrektur von eingereichten Abrechnungen beachten Praxen bitte die folgenden Fristen:
- Korrektur Dezember 2022 bis 31. März 2023
- Korrektur Januar 2022 bis 30. April 2023
- Korrektur Februar 2022 bis 31. Mai 2023
Diese Anträge sind formlos per E-Mail an Corona-Testzentren-Berlin@kvberlin.de zu richten.
Weitere Meldungen
Beauftragung von PCR-Tests über Formular 10
Für die Beauftragung eines PCR-Labortests auf SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten nutzen Praxen ab sofort das Formular 10. Die Formulare OEGD und 10C sind seit dem 1. März nicht mehr gültig.
COVID-19-Medikament Lagevrio® darf nicht mehr verordnet werden
Das in der COVID-19-Therapie eingesetzte Arzneimittel Lagevrio® darf nicht mehr verabreicht werden. Aufgrund eines nicht ermittelbaren Nutzen-Risiko-Verhältnis wurde eine EU- Zulassung abgelehnt.
Delegationshinweis in Mutterschaftsrichtlinien gestrichen
In den Mutterschaftsrichtlinien werden allein die mit Schwangerschaft und Geburt verbundenen ärztlichen Leistungen geregelt. Für eine Klarstellung wurde der Delegationshinweis gestrichen.
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