Aus der KV Berlin
Auszahlung der TI-Pauschale verzögert sich – bitte setzen Sie das Häkchen im Online-Portal
Die Auszahlung der TI-Pauschale für das dritte Quartal 2023 verzögert sich. Grund dafür ist der fehlende Nachweis sehr vieler Praxen im Online-Portal der KV Berlin. Dort müssen Praxen den Nachweis über die vorhandenen TI-Anwendungen KIM, eAU und eArztbrief erbringen. Die Anwendungen werden per Häkchen im entsprechenden Formular im Online-Portal nachgewiesen. Insbesondere die Anwendung KIM muss bereits seit dem dritten Quartal 2023 in den Praxen vorhanden sein.
Die KV Berlin gibt Praxen bis 25. Februar 2024 die Möglichkeit, die entsprechenden Nachweise nachträglich zu erbringen. Nach Ablauf dieser Frist würden die TI-Pauschalen entsprechend reduziert ausgezahlt oder gar gestrichen werden. Mehr dazu in der Praxis-News vom 06.02.2024.
Abschlagszahlungen im Online-Portal anpassen
Praxen haben über das Online-Portal die Möglichkeit, die Abschlagszahlungen anzupassen. Unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anträge an die KV>Abschlagszahlung“ kann die Abschlagszahlung einfach und schnell im Rahmen der jeweils maximalen Abschlagshöhe angepasst werden. Bitte beachten: Die Abschlagszahlung darf nicht höher sein als der von der KV berechnete maximale Abschlag. Der maximale Betrag wird in der Abfrage im Online-Portal angezeigt.
Nach Login mit der BSNR und anschließender Eingabe der Chef-PIN kann die gewünschte Abschlagssumme für die jeweiligen Monate reduziert werden. Auch besteht die Möglichkeit, die Abschläge konstant festzulegen. Die Chef-PIN erhalten alle Praxen zu Beginn ihrer Tätigkeit. Sie befindet sich auf demselben Schreiben wie das Initialpasswort zu ihrer BSNR. Sollte das Schreiben verloren gehen, kann es über das Service-Center neu angefordert werden.
Im ersten Monat eines neuen Quartals können Abschläge ausschließlich auf 0 Euro (Jan., April, Juli und Okt.) gesetzt werden. Änderungen sind erst ab dem zweiten Monat eines Quartals möglich. Vom 1. bis 18. eines Monats kann der Abschlag minimiert werden, damit dieser im selben Monat wirksam wird.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Arztkontokorrent telefonische Mitteilungen zur Reduzierung Ihres Abschlages nicht mehr entgegennimmt!
Weitere Informationen erhalten Sie im Erklärvideo der KV Berlin.
22. Berliner Firmenlauf: Jetzt Startplatz sichern
Die KV Berlin nimmt am 24. April am 22. IKK BB Berliner Firmenlauf teil. Start ist um 19 Uhr am Brandenburger Tor. Alle Läufer:innen, Skater:innen, Walker:innen oder Rollstuhl- und Einradfahrer:innen, Handbiker:innen, Skate-, Wave- und Longboarder:innen können sich jetzt für die Teilnahme am Firmenlauf anmelden. Die KV Berlin stellt 180 Plätze für KV-Mitglieder, deren Praxismitarbeitende und KV-Mitarbeitende zur Verfügung und freut sich über zahlreiche Mitstreiter:innen. Anmeldefrist ist der 6. März 2024.
Hier geht's zur Anmeldung.
Weitere Meldungen
Praxis@digital: KV Berlin macht Praxen fit für die Digitalisierung
Ein neues Angebot an Videos und Veranstaltungen zeigt Praxen wie die Implementierung von digitalen Anwendungen in den Praxisalltag gelingt und welche Vorteile diese für die Versorgung bringen.
Neue Vereinbarung mit der Mobil Krankenkasse geschlossen
Die KV Berlin und die Mobil Krankenkasse haben sich auf eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen geeinigt. Diese tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.
Leistungskomplex zum AOK-Vertrag wird verlängert
Im Rahmen des AOK-Vertrags zur Versorgung multimorbider Patient:innen kann der Aufwand für die Delegation ärztlicher Leistungen weiter bis zum 30. Juni 2024 abgerechnet werden.
Aus der Vertreterversammlung
Am 1. Februar 2024 fand die 8. Sitzung der Vertreterversammlung der KV Berlin statt. Nach seiner Wiederwahl zum Präsidenten der Ärztekammer Berlin war Dr. Peter Bobbert zu Gast und richtete zu Beginn der Sitzung ein Grußwort an die VV-Mitglieder. Im Vorstandsbericht erläuterte Dr. Christiane Wessel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, noch einmal die HVM-Anpassungen mit der Reduzierung der Fallzahlen und erläuterte die sich daraus entwickelnde Entwicklung der Fallwerte. Weiterhin berichtete Wessel unter anderem zum Honorarvertrag 2024, zum Thema Entbudgetierung, zum Stand der Hybrid-DRG und der Notfallreform. Einen ausführlichen Bericht zur Sitzung der Vertreterversammlung lesen Sie in der Märzausgabe des KV-Blatts. Die nächste VV-Sitzung findet am 25. April 2024 statt.
Aus der Gesundheitspolitik
Petition zur Aktion PraxenKollaps ist am 19. Februar im Petitionsausschuss
Im Rahmen der Aktion PraxenKollaps hatte die KBV eine Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung beim Deutschen Bundestag eingereicht und zur Unterstützung bei Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Praxisteams und Patient:innen aufgerufen.
Über eine halbe Million Menschen haben die Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung unterschrieben. Nun beschäftigt sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Anliegen. Mit der Petition wird gefordert, die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu verbessern. In der Begründung zur Petition werden unter anderem die überbordende Bürokratie, die unzureichende Finanzierung und der massive Personalmangel genannt.
Die Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist öffentlich. Sie findet am 19. Februar 2024 von 12.00 Uhr bis ca. 13.15 Uhr statt. Als öffentliche Sitzung wird die Anhörung auf www.bundestag.de (für mobile Geräte unter m.bundestag.de) sowie im Parlamentsfernsehen live übertragen; die Aufzeichnungen werden auf der Internetseite des Bundestages bereitgestellt. Weitere Informationen zum Termin im Petitionsausschuss erhalten Sie hier.
Für die Praxis
Terminmeldungen für 2024
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die bisher noch keine freien Termine für 2024 an die Terminservicestelle gemeldet haben, werden gebeten, dies bitte zeitnah nachzuholen. Folgend weist die KV Berlin darauf hin, dass die Terminserien aus dem Jahr 2023 vom System nicht automatisch in das neue Jahr übernommen werden und entsprechend neu gemeldet werden müssen! Sie können Ihre Terminangebote direkt über Ihren Zugang im Online-Portal der KV Berlin melden. Eine Anleitung zum Terminservice der 116117 finden Sie auf der Website der KV Berlin.
Masernfälle in Berlin nehmen zu
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) berichtet aktuell von einem Anstieg an Masernfällen in Berlin und bittet um erhöhte Aufmerksamkeit in den Praxen. Alle Informationen zur Symptomatik von Masern, der Diagnostik, Meldepflicht etc. stehen online im RKI-Ratgeber zu Masern.
Aufklärungsflyer zu Typ-2-Diabetes bestellbar
Ein neuer Flyer informiert zur Stoffwechselerkrankung Typ-2-Diabetes. Zur Information ihrer Patient:innen können Praxen den Flyer fürs Wartezimmer kostenfrei online bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellen.
Der Flyer „Typ-2-Diabetes mellitus“ legt den Fokus auf die Prävention der Erkrankung: Patient:innen erhalten einen Überblick zu Risikofaktoren für Typ-2-Diabetes und zur Vorbeugung der Erkrankung.
Weitere Meldungen
Stereotaktische Radiochirurgie in QS-Vereinbarung aufgenommen
Für die Leistungserbringung der stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) benötigen Vertragsärzt:innen eine Genehmigung der KV Berlin. Die entsprechende QS-Vereinbarung wurde angepasst.
Änderungen in der Ultraschall-Vereinbarung zur Stichprobenprüfung
In der Ultraschall-Vereinbarung wurde zum 1. Januar 2024 die Prüfquote zur Stichprobenprüfung reduziert und das Bewertungsschema der KBV wurde als Anlage VIII aufgenommen.
KBV fordert Fristverschiebung für eArztbrief
Laut BMG-Verordnung müssen Praxen zum 1. März über eine aktuelle und zertifizierte Software zum Erstellen von eArztbriefen verfügen. Doch nicht alle Softwarehersteller können pünktlich liefern.
Änderung zur Kostenpauschale bei Versand ärztlicher Bescheinigungen
Der Bewertungsausschuss (BA) hat eine Detailänderung im EBM bezüglich der Kostenpauschale für den Versand ärztlicher Bescheinigungen bei Erkrankung eines Kindes beschlossen.
Ab 1. März ist COVID-19 Impfstoff Corminaty BA.4-5 nicht mehr verfügbar
Die im Zentrallager des Bundes verfügbaren und ausgelieferten Chargen des an die Omikron-Variante BA.4-5 angepasste COVID-19-Impfstoff Corminaty sind nur noch bis zum 29. Februar haltbar.
Vergütung für Meldung von Tumordaten steigt
Ärzt:innen erhalten ab 1. Februar 2024 eine höhere Vergütung für die Meldung an die klinischen Krebsregister.
Kürzere Nachbeobachtungszeit bei invasiver Kardiologie
Die QS-Vereinbarung zur invasiven Kardiologie wurde zum 1. Januar 2024 hinsichtlich therapeutischer Katheterinterventionen angepasst.
Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche wird Kassenleistung
Die Systemische Therapie steht künftig auch für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Kassenleistung zur Verfügung.
Ausnahmeregelungen für Narkosen gelten unverändert
Anästhesist:innen können wie bisher in bestimmten Ausnahmefällen Narkosen und Analgosedierungen bei Eingriffen aus dem Abschnitt 2 des AOP-Katalogs durchführen und abrechnen.
CT-Koronarangiographie bei chronisch koronarer Herzerkrankung
Bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit dürfen Vertragsärzt:innen zukünftig die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen.