Bis Ende des Jahres wollen KBV und GKV-Spitzenverband entscheiden, wie die Nutzung der ePA ab Januar vergütet wird. Das gilt auch für die Pauschalen für die weitere Befüllung einer Akte.
Die wichtigsten Informationen zur ePA zusammengefasst
ePA-Info-Materialien
Informationen für Praxen
- ePA-Serviceheft: Das Wichtigste zur ePA kompakt (PDF, KBV)
- ePA-Einseiter: Infos zur ePA für den täglichen Gebrauch auf einer Seite (PDF, KBV)
Zur Information der Patient:innen
- ePA-Poster: Unsere Praxis steht für Sie bereit (PDF, KBV)
- ePA-Poster: Unsere Praxis steht demnächst für Sie bereit (PDF, KBV)
- ePA-Poster: Ihre Krankenkasse hilft Ihnen weiter (PDF, KBV)
- ePA-Poster: Diese Daten stellt unsere Praxis ein (PDF, KBV)
- ePA-Infoblatt: Ihre digitale Akte für alle Gesundheitsinformationen (PDF, KBV)
- ePA-Infoblatt: Abrechnungsdaten und Diagnosen in Ihrer ePA (PDF, KBV)
ePA-Erstbefüllung: Weiterhin rund elf Euro
KBV-Fortbildung zur ePA aktualisiert
Im KBV-Fortbildungsportal steht für Mitglieder eine Fortbildung zur neuen ePA in aktualisierter Fassung bereit. Die Teilnahme an der von der Ärztekammer Berlin mit sechs CME-Punkten zertifizierten Fortbildung ist kostenfrei und kann terminunabhängig absolviert werden.
ePA: Fortbildungsunterlagen (PDF, Stand 01.10.2025)
ePA-Lagebild in Praxen: Ergebnisse der bundesweiten Blitz-Befragung
„Praxen sind Vorreiter bei der ePA“ resümierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in den KBV-Praxisnachrichten zur aktuellen Nutzung der ePA. „Die Praxen sind gut vorbereitet und nutzen bereits die elektronische Patientenakte, auch wenn es an einigen Stellen noch hakt und auch die Telematikinfrastruktur nicht stabil läuft“. An der KBV-Umfrage zur Nutzung der neuen ePA haben sich bundesweit über 5.000 Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bis zum 18. September beteiligt.
Die Zahl der Praxen, die die neue ePA nutzen, steigt kontinuierlich an. Anfang/Mitte September nutzten etwa 60 Prozent der befragten Praxen die ePA mindestens testweise. Praxen, die die ePA bereits nutzen, sehen momentan vor allem in der Medikationsliste (55 Prozent), aber auch im Lesen von Dokumenten aus der ePA (52 Prozent) einen Nutzen.
Die Umsetzungsqualität der ePA-Funktionalitäten in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) ist durchwachsen. 40 Prozent der Praxen, die die ePA schon nutzen, sind mit der Umsetzung im PVS zufrieden, heißt es in der Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse aus der ersten Auswertung.
Weitere Informationen lesen Sie in der KBV-Praxisnachricht vom 25.09.2025.
Abrechnungsdaten in der ePA
Praxen können die Patienteninformation ihren Patient:innen bei Nachfragen zu den Abrechnungsdaten in der ePA aushändigen oder auch im Wartezimmer auslegen.
Weiterführende Informationen auf der ePA-Themenseite der KV Berlin
Auf einer ePA-Themenseite informiert die KV Berlin zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Hinweis zum Digi-PID und den Praxis-News
Die Sonderausgabe Praxisinformationsdienst Digitalisierung fasst aktuelle Themen zusammen, die für die vertragsärztliche Tätigkeit wichtig sind. Zudem finden Sie genannte Praxis-News stets tagesaktuell in der Rubrik „Aktuelles“ auf der Website der KV Berlin.