Aus der KV Berlin
TI-Pauschale: Kulanzlösung bei KIM wird auf alle Fachgruppen ausgeweitet
Aufgrund der Problematik bei der Bereitstellung und Installation der Anwendung KIM hatte die KV Berlin für die Fachgruppe der Psychotherapeut:innen Ende Januar eine Kulanzlösung geschaffen – demnach ist die Fachgruppe für einen bestimmten Zeitraum von der Nachweispflicht von KIM befreit (siehe Praxis-News vom 24. Januar 2024). Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch andere Fachgruppen von dieser Problematik betroffen sind, hat sich die KV Berlin dazu entschieden, die Kulanzlösung zur Vorhaltung der TI-Anwendung KIM für das 3. Quartal 2023 auf alle Fachgruppen auszuweiten. Das heißt, dass im 3. Quartal 2023 keine Praxis aufgrund der fehlenden KIM-Anwendung eine Reduktion der TI-Pauschale erhält.
Hybrid-DRG: Abrechnung zeitnah geregelt
Seit 1. Januar 2024 gilt die Hybrid-DRG-Verordnung zur Abrechnung nach § 115f SGB V. Diese enthält Leistungen, die nach Fallpauschalen (genannt: Hybrid-DRG) abgerechnet werden. Die KV Berlin hatte hierzu im PID Nr. 4 vom 21.02.2024 informiert.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben ihre Verhandlungen wieder aufgenommen, das Unterschriftsverfahren für die Abrechnungsvereinbarung (inklusive technischer Anlage) steht nach den der KV Berlin vorliegenden Informationen unmittelbar bevor. Die KV Berlin erarbeitet derzeit eine Abrechnungsmöglichkeit. Die Abrechnung von Hybrid-DRG soll damit im Rahmen der Quartalsabrechnung für Praxen möglich sein (geplant rückwirkend zum 1. Januar 2024).
Möglichst zeitnah plant die KV Berlin ihren Mitgliedern eine Grouping-Lösung anzubieten. Diese wird aktuell im Mitgliederbereich eingebunden. Melden Sie sich für die Digitalisierungsphase der KV Berlin im Online-Portal an unter: www.kvberlin.de > Für Praxen > Mitgliederbereich Anmelden > Anmeldung Online-Portal > Meldungen / Anträge > Vertragsmanagement > Hybrid-DRG. Für den Login nutzen Sie bitte Ihre BSNR oder LANR plus das entsprechende Passwort.
Das Grouping-Verfahren ist für die Abrechnung notwendig. Hierbei werden fallbezogene Merkmale einer Hybrid-DRG zugeordnet. Folgende Leistungen sind bei den Hybrid-DRG abrechenbar: Operation sowie unmittelbar damit verbundene ärztliche Leistungen, Anästhesie, Sachkosten, perioperatives Labor (einschließlich Pathologie), intraoperative und unmittelbar postoperative Röntgenleistungen.
Weiterhin wird momentan eine Erweiterung der derzeitigen OPS-Kodes und DRGs von den Beteiligten geprüft. Erste Informationen dazu werden voraussichtlich ab April vorliegen. Die KV Berlin informiert zu dem Thema, sobald es weitere Neuigkeiten gibt.
Berliner Zulassungsausschuss ändert Spruchpraxis beim Jobsharing
Der Berliner Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten ändert zum 1. März 2024 seine Spruchpraxis für die Genehmigung von Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaften zwischen Ärzt:innen und Psychologischen Psychotherapeut:innen. Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen der Fachidentität zwischen den Berufsausübenden (§ 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V, §§ 40, 41 Bedarfsplanungs-Richtlinie).
Innerhalb einer Arztgruppe (§ 12 Bedarfsplanungs-Richtlinie) wird das Merkmal einer Fachidentität angenommen. Eine Ausnahme sieht die Bedarfsplanungs-Richtlinie für den Bereich der Psychotherapeutischen Versorgung vor (§ 41 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5). Zur Arztgruppe der Psychotherapeuten (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Bedarfsplanungs-Richtlinie) gehören:
- überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzt:innen,
- Fachärzt:innen für Psychotherapie und Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie als auch
- Psychologische Psychotherapeut:innen sowie
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen.
In dieser Arztgruppe besteht Übereinstimmung im Sinne der Fachidentität nur unter den Psychologischen Psychotherapeut:innen, den Kinder- und Jugendlichentherapeut:innen sowie unter Angehörigen dieser beiden Berufsgruppen gemeinsam (§ 41 Abs. 5 Bedarfsplanungs-Richtlinie).
Weiterhin sind Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaften innerhalb der Berufsgruppe von ganz oder überwiegend psychotherapeutisch tätigen Ärzt:innen, Fachärzt:innen für Psychotherapeutische Medizin, Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie nach Auffassung des Zulassungsausschusses grundsätzlich genehmigungsfähig.
Für alle Anträge, die ab dem 01. März 2024 beim Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten eingehen, wird sich der Ausschuss an dieser Bewertung der gesetzlichen Vorgaben orientieren und seine bisherige Spruchpraxis insoweit ändern.
Interaktiver Honorarbericht für das 3. Quartal 2023 auf der Website
Die KV Berlin hat auf der Website die Daten für den Honorarbericht für das 3. Quartal 2023 veröffentlicht. Die interaktiven Grafiken für alle Arztgruppen können ab sofort abgerufen werden. Anhand von verschiedenen Filterfunktionen können Sie sich die Honorarentwicklung entweder insgesamt für die Berliner Vertragsärzt:innen und –psychotherapeut:innen oder speziell für verschiedene Fachgruppen anzeigen lassen. Sie können den Honorarbericht über mehrere Quartale hinweg auswerten und mit anderen Arztgruppen vergleichen. Auswertungen sind ab dem Quartal 2020-1 möglich.
Der Honorarbericht steht auch weiterhin quartalsweise als PDF zur Verfügung.
Projekt „Stay@Home - Treat@Home" mit Gesundheitspreis ausgezeichnet
Das Projekt „Stay@home – Treat@home“ unter Konsortialführung der Charité – Universitätsmedizin Berlin, bei dem u. a. die KV Berlin beteiligt ist, wurde mit dem Gesundheitspreis „Ideas for Impact“ der Robert Bosch Stiftung ausgezeichnet. Der Preis würdigt wegweisende Versorgungskonzepte und macht soziale Innovationen sichtbar, die eine bessere Gesundheit und mehr Lebensqualität versprechen. Der Preis ist mit 100.000 Euro dotiert.
Mit dem Projekt können Pflegebedürftige zu Hause gesundheitlich überwacht und medizinisch versorgt werden. Mit einem eng aufeinander abgestimmten Versorgungsnetzwerk aus dem ambulanten und stationären Bereich sollen Krankenhausaufenthalte verringert und das Gesundheitssystem so entlastet werden. Das Projekt soll bis September 2026 laufen, die Interventionsphase startete im Oktober 2023.
Mehr Informationen zu „Stay@home – Treat@home“ erfahren Sie auf der Website des Projekts.
Außerdem zeigt ein Video, für das auch in der Leitstelle der KV Berlin gedreht wurde, anschaulich wie das Zusammenspiel der einzelnen Projektpartner funktioniert.
Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin: Rege Diskussionen im ersten Netzwerktreffen 2024
Am 21. Februar fand in einer Präsenzveranstaltung das erste Long-COVID-Netzwerktreffen der KV Berlin 2024 statt. PD Dr. med. Matthias Krüll, Facharzt für Innere Medizin, Schwerpunkt Pneumologie, hielt einen Vortrag zum Thema „Betrachtung von Long-COVID unter pneumologischen Aspekten“. Dr. Annette Dancau, Abteilung Service und Beratung in der KV Berlin, berichtete vom 2. Long-COVID-Kongress in Jena.
Außerdem wurde die im Dezember 2023 vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) beschlossene neue Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) (weitere Informationen zum G-BA-Beschluss in der KBV-PraxisNachricht) thematisiert. Die anwesenden Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen nutzen die Präsenzveranstaltung für rege Diskussionen.
Das nächste Long-COVD-Netzwerktreffen findet via Zoom am 20. März 2024 statt. Thema wird unter anderem sein: „3 Monate GB-A-Richtlinie Long/Post-COVID: was ist, was bleibt?“.
Werden Sie Teil des Long-COVID-Netzwerks
Sie behandeln Long-COVID oder ME/CFS-Patient:innen und wollen Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen mit Kolleg:innen teilen? Werden Sie Teil des Long-COVID-Netzwerks der KV Berlin. Füllen Sie dafür die Abfrage zu Ihrer Spezialisierung und bevorzugten Kontaktmöglichkeit aus.
So kommen Sie zur Abfrage im Mitgliederbereich:
- Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an und geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal).
- Unter „Für Praxen“ > „Mitgliederbereich“ gelangen Sie zur Seite des „Long-COVID-Netzwerks“ und zur Abfrage.
Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an longcovid@kvberlin.de
Mehr zum Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin erfahren Sie auf der Themenseite. Dort können Sie auch alle Termine des Netzwerks für 2024 einsehen.
Weitere Meldungen
Aus der Gesundheitspolitik
KBV-Vertreterversammlung am 1. März: KBV-Vorstand fordert mehr Verlässlichkeit von der Politik
Bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 1. März hat der KBV-Vorstand mehr Verlässlichkeit von der Politik gefordert. Es bedarf klarer Entscheidungen statt ständiger Ankündigungen. Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender, machte auf die längst versprochenen Schritte wie die Entbudgetierung bei den Hausärzten oder die Abschaffung von Sanktionen gegen Praxen aufmerksam. Bei den Plänen der Ambulantisierung kritisierte der KBV-Chef den deutlich zu klein ausgefallenen Startkatalog und die ungleichen Bedingungen für Krankenhäuser und Niedergelassene.
Bei der hausärztlichen Entbudgetierung warf KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister dem BMG eine Hinhaltetaktik vor. Es gebe aus KBV-Sicht keinen Grund, die Entbudgetierung nicht endlich umzusetzen. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner sagte, dass im Bereich der Digitalisierung gesetzliche Garantien notwendig seien, dass Anwendungen zunächst Funktionsfähigkeit und Praxistauglichkeit nachzuweisen hätten, bevor sie in die Versorgung kommen.
Die Reden des KBV-Vorstands sowie die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie auf der Website der KBV.
Bundestag beschließt Teil-Legalisierung von Cannabis
Der Bundestag hat die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Ab dem 1. April sollen Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige – mit zahlreichen Vorgaben – zum Eigenkonsum legal werden.
Was die Teil-Legalisierung bedeutet:
- Besitz, Konsum und Anbau für Erwachsene ab 18 Jahren
- 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum in der Öffentlichkeit
- drei Cannabispflanzen pro Person in den eigenen vier Wänden
- ebenso zuhause: 50 Gramm zum Eigenkonsum
Das Gesetz ermöglicht auch den gemeinschaftlichen nicht gewerblichen Eigenanbau sowie die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen.
100 Meter um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten sowie tagsüber in Fußgängerzonen, bleibt der Konsum verboten. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt. Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, dass sie das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April verhindern und um sechs Monate verschieben wollen. Das Cannabisgesetz ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, dennoch können die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen.
Weitere Informationen zum Gesetz sind auf der Website des BMG abrufbar.
Für die Praxis
eArztbrief: Keine Kürzung der TI-Pauschale bei verzögerter Bereitstellung
Seit 1. März 2024 müssen Praxen über eine Software zum Erstellen von eArztbriefen verfügen. Aufgrund verzögerter Bereitstellung durch die PVS-Hersteller konnten viele Praxen dieser Verpflichtung bisher nicht nachkommen. Laut des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hätten Verzögerungen der Industrie keine Kürzungen der TI-Pauschale zur Folge. Dies teilte das BMG der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in einem Schreiben mit (siehe dazu die Praxis-News vom 06.03.2024).
Info-Materialien zum eArztbrief
Die KBV hat in einer Praxisinformation zusammengefasst, wie der eArztbrief funktioniert und was Praxen dazu wissen sollten. Zusätzlich stellt die KBV ein Infoblatt mit wesentlichen Punkten auf einen Blick bereit.
Informationstag für MFA: Digitales Arbeiten in der Arztpraxis
Die KV Berlin bietet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Praxis@digital“ einen Informationstag für Medizinische Fachangestellte zum Thema digitales Arbeiten in der Arztpraxis an. Neben einem Rundgang durch die E-Health-Showpraxis DEMO und Vorträgen, stehen drei praxisorientierte Workshops auf dem Programm, in denen Lösungen und digitale Tools vorgestellt werden, um den Arbeitsalltag mit digitalen Anwendungen effizient und effektiv zu gestalten.
- Wann: 10. April, 13 bis 19 Uhr (inkl. Pause und Snacks)
- Wo: KV Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin
- Gebühr: kostenfrei
Zur Anmeldung |
PraxisInfoSpezial der KBV zur neuen elektronischen Patientenakte ab 2025
Obwohl die elektronische Patientenakte (ePA) bereits seit Januar 2021 möglich ist, haben erst rund 1 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten die digitale Akte bei ihrer Krankenkasse beantragt. Dies soll sich durch die sogenannte Opt-Out-Regelung ändern: Ab 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen.
Einen ersten Überblick darüber, was Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zur neuen „ePA für alle“ ab 2025 wissen sollten, bietet die aktuelle PraxisInfoSpezial der KBV. Im Fokus stehen die Befüllung der Akte, die Informations- und Dokumentationspflichten sowie die Zugriffsrechte.
Mehr Informationen zur ePA sowie zu weiteren TI-Anwendungen finden Sie auf der KV-Website.
Bitte teilnehmen: Bundesweite Umfrage zur Praxissoftware und TI in Arzt- und Psychotherapiepraxen
Seit 1. März läuft eine bundesweite Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zum Thema „Dysfunktionalität der IT-Infrastruktur in Arzt- und Psychotherapiepraxen“. Bis Sonntag, 14. April, können ärztliche und psychotherapeutische Praxisinhaber:innen sowie angestellte Ärzt:innen noch an der Befragung teilnehmen. Gerne kann die Umfrage auch an das Praxispersonal weitergeleitet werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr fünf bis maximal zehn Minuten.
Mit der Befragung will das Zi einen bundesweiten Vergleich der Praxisverwaltungssoftware aus Anwendersicht erstellen. Wichtige Fragen in dem Zusammenhang sind: Welche PVS ist gut, welche nicht? Liegen die Probleme bei den gematik-Vorgaben oder doch eher bei deren Umsetzung in der PVS? Denn laut Zi seien viele technische Veränderungen in den Praxen komplex und führten im Alltag eher zu Überforderung. Fast alle PVS seien davon betroffen, denn die Telematikinfrastruktur anzubinden und zu nutzen, bedeute enormen zusätzlichen Zeitaufwand in den Praxen.
Weitere Meldungen
Neue QS-Leistung veröffentlicht: Stereotaktische Radiochirurgie (SRS)
Fachärzt:innen für Strahlentherapie und Neurochirurgie können sich online über die Anforderungen zur Beantragung der neuen Leistung informieren. Die GOP zur SRS sind dem Kapitel 25 EBM zugeordnet.
Voraussetzungen für Abrechnungsgenehmigungen neu geregelt
Die Voraussetzungen für Abrechnungsgenehmigungen von psychotherapeutischen Leistungen wurden teilweise neu geregelt. Die Psychotherapie-Vereinbarung wurde angepasst und gilt ab 1. April 2024.
Ab 1. März: COVID-19-Impfung nur noch nach SI-RL
Gesetzlich Versicherte, bei denen laut Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) keine Indikation für eine COVID-19-Impfung vorliegt, haben ab März keinen erweiterten Impfanspruch mehr.