Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Praxisinformationsdienst Nr. 04, 21.02.2024

Aus der KV Berlin

Frist endet am 25. Februar: Bitte weisen Sie vorhandene TI-Anwendungen nach

Noch bis zum 25. Februar haben Praxen die Möglichkeit, den Nachweis über die vorhandenen TI-Anwendungen zu erbringen. Über die Hintergründe hatte die KV Berlin im PID Nr. 3 vom 09.02.2024 informiert. Der fehlende Nachweis vieler Praxen ist der Grund für die Verzögerung bei der Auszahlung der TI-Pauschale. Aufgrund vieler Nachfragen, hier nochmal ein Überblick, was Praxen wo und wie nachzuweisen haben, um die TI-Pauschale vollständig ausgezahlt zu bekommen:

Was muss nachgewiesen werden?

Praxen müssen den Nachweis über die vorhandenen TI-Anwendungen KIM, eAU und eArztbrief erbringen. Insbesondere die Anwendung KIM muss bereits seit dem dritten Quartal 2023 in den Praxen vorhanden sein.

Automatisch über die Abrechnungsdatei können die Anwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP), E-Rezept und ePA von der KV Berlin ausgelesen werden – hier muss kein Nachweis erfolgen (siehe dazu auch die Praxis-News vom 31.10.2023).

Bitte beachten Sie: Um die vollständige TI-Pauschale zu erhalten, ist die Vorhaltung aller Anwendungen notwendig!

Wo müssen die TI-Anwendungen nachgewiesen werden?

Der Nachweis erfolgt im Online-Portal der KV Berlin. Dort müssen die Anwendungen per Häkchen im entsprechenden Formular  nachgewiesen werden. In das Online-Portal der KV Berlin gelangen Sie über die Startseite des Mitgliederbereichs der Website. Der Login erfolgt über Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort. Im Online-Portal selbst finden Sie das Nachweisformular unter dem Menü „Meldungen/Anträge an die KV > Telematikinfrastruktur > TI-Finanzierung".

Was passiert, wenn der Nachweis nicht erfolgt?

Nach Ablauf der Frist würde die TI-Pauschale entsprechend reduziert ausgezahlt oder gar gestrichen werden. Mehr dazu in der Praxis-News vom 06.02.2024.

Bitte beachten Sie: Reichen Sie keine schriftlichen Nachweise über die Installation der Fachanwendungen ein! Der Nachweis kann nur über das Online-Portal erbracht werden.

Hybrid-DRG: Jetzt für Digitalisierungsphase anmelden!

Seit 1. Januar 2024 gilt die Hybrid-DRG-Verordnung zur Abrechnung nach § 115f SGB V. Diese enthält Leistungen, die nach Fallpauschalen (genannt: Hybrid-DRG) abgerechnet werden. Die KV Berlin erarbeitet derzeit eine Abrechnungsmöglichkeit zu § 115 f SGB V (siehe Praxis-News vom 28.12.2023)

Bereits am 1. Februar startete im Online-Portal der KV Berlin eine Digitalisierungsphase, zu der sich Vertragsärzte, die über eine Zulassung zum ambulanten Operieren verfügen, anmelden können. 

Abrechnen können Fachärztinnen und -ärzte der Gynäkologie, Urologie, Chirurgie und Orthopädie, die über die entsprechende Zulassung verfügen. Die im Startkatalog aufgeführten Eingriffe werden über eine Fallpauschale vergütet (Anlage 2 Hybrid-DRG-V). 

Melden Sie sich für die Digitalisierungsphase der KV Berlin im Online-Portal an! Hier erhalten Sie regelmäßig Updates und Informationen. Anmeldung unter: www.kvberlin.de > Für Praxen > Mitgliederbereich Anmelden > Anmeldung Online-Portal > Meldungen / Anträge > Vertragsmanagement > Hybrid-DRG 
Für den Login nutzen Sie bitte Ihre BSNR oder LANR plus das entsprechende Passwort. 

E-Learning: Neue Videos zum E-Rezept und KIM verfügbar

Videoreihe Praxis@digital informiert zum Einsatz von digitalen Anwendungen im Praxisalltag

Das E-Rezept im Praxisalltag
Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend als das neue Standardverfahren zur Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. In diesem Video informieren wir über Tipps und Tricks rund um das Ausstellen von E-Rezepten und lassen Expert:innen aus der Praxis zu Wort kommen.

22. Berliner Firmenlauf: Letzte Möglichkeit zur Anmeldung

Am 24. April findet der  22. IKK BB Berliner Firmenlauf statt. Start ist um 19 Uhr am Brandenburger Tor. Läufer:innen, Skater:innen, Walker:innen oder Rollstuhl- und Einradfahrer:innen, Handbiker:innen, Skate-, Wave- und Longboarder:innen, die im Team der KV Berlin dabei sein möchten, können sich noch bis einschließlich 6. März anmelden. Die KV Berlin stellt 180 Plätze für KV-Mitglieder, deren Praxismitarbeitende und KV-Mitarbeitende zur Verfügung und freut sich über zahlreiche Mitstreiter:innen. 

Hier geht's zur Anmeldung.

Weitere Meldungen

20.02.2024

Nachweis TI-Anwendungen: Erweiterung bei den Ausnahmefachgruppen

Telematikinfrastruktur

Einige Facharztgruppen sind von der Nachweispflicht bestimmter TI-Anwendungen befreit. Die Liste der Ausnahmefachgruppen wurde nun um die Humangenetiker erweitert.

MEHR INFOS

Aus der Gesundheitspolitik

MFA-Gehälter: Das Ergebnis der Tarifverhandlungen

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) haben sich am 8. Februar in der vierten Runde auf ein Ergebnis geeinigt.

Die Gehälter steigen über alle Tarifgruppen zum 1. März 2024 um 7,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. März 2024 im ersten Ausbildungsjahr von bisher 920 auf 965 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 995 auf 1045 Euro und im dritten von 1075 auf 1130 Euro. 

Darüber hinaus wurde eine einmalige Inflationsausgleichprämie für Auszubildende und vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte in Höhe von 500 Euro vereinbart. Bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Höhe der Prämie nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. 

Weitere Informationen in der Pressemitteilung der Bundesärztekammer.

PraxenKollaps: Anhörung im Petitionsausschuss

Am 19. Februar waren die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister im Petitionsausschuss des Bundestags, da die von der KBV initiierte Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung mehr als 550.000 Stimmen verzeichnete. In der Anhörung richteten sie einen deutlichen Appell zur Rettung der Praxen an die Mitglieder des Ausschusses. Der Handlungsdruck sei groß, da bereits in den nächsten Jahren Praxisschließungen in größerem Umfang drohen würden, betonte Gassen. 

„Wir stehen vor einem Kipppunkt und haben große Sorgen, dass die Versorgung der Menschen durch die Praxen perspektivisch wegbricht und dann nicht mehr regenerierbar ist“, warnte Gassen. Die Regierung setze allerdings nicht alles daran, die Situation schnell zu ändern, sondern bremse die ambulante Medizin eher aus. 

An der Anhörung nahm auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach teil, der der Entbudgetierung der Fachärzt:innen erneut eine Absage erteilte. Lauterbach hatte in der Anhörung mitgeteilt, dass er derzeit keine Entbudgetierung aller Facharztgruppen plane und diese angesichts der Einkünfte auch nicht für notwendig halte.

Die Aufzeichnung der Anhörung im Petitionsausschuss steht auf der Website des Deutschen Bundestages zur Verfügung. 

Weitere Informationen in der KBV-PraxisNachricht.

STIKO: Bundesgesundheitsministerium beruft neue Mitglieder

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Mitte Februar die 19 Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) neu berufen. Von den 19 Mitgliedern waren fünf bereits zuvor Mitglied der STIKO, die anderen 14 Mitglieder sind neu. Neben Expertinnen und Experten unter anderem aus den Bereichen Immunologie, Virologie, Mikrobiologie, Pädiatrie, Gynäkologie, Allgemein- und Arbeitsmedizin wird die STIKO künftig um Expertise in den Bereichen Modellierung und Kommunikation erweitert. Die Mitglieder der neu berufenen STIKO hat das BMG in einer Pressemitteilung veröffentlicht. 

Das Gremium kommt am 12 und 13. März zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählt den Vorsitz. 

Für die Praxis

AOK-Versicherte: Genehmigungsvorbehalt für Krankenhausbehandlungen auch 2024 ausgesetzt

Seit dem 1. Juni 2021 können Versicherte der AOK Nordost ohne Genehmigungsvermerk der Krankenkasse auf der Verordnung (Muster 2) zur Behandlungsaufnahme in allen Berliner Krankenhäusern vorstellig werden. Sie benötigen für eine Krankenhauseinweisung nur eine gültige eGK und die Verordnung. Die AOK Nordost hat nun der KV Berlin mitgeteilt, dass diese Regelung auch 2024 bis auf Weiteres fortgesetzt werden soll.

Bitte beachten Sie: Bei der Behandlung bzw. bei Eingriffen, die grundsätzlich nicht zu den Regelleistungen der GKV gehören, ist weiterhin eine Genehmigung der AOK Nordost erforderlich. 

Fortbildungen für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen: Das Seminarangebot der KV Berlin

Weitere Meldungen

20.02.2024

DMP Adipositas beschlossen

Disease-Management-Programm

Voraussichtlich zum 1. April 2024 tritt ein Beschluss des G-BA zu einem neuen Disease-Management-Programm Adipositas in Kraft.

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16.02.2024

E-Rezept läuft vielfach problemlos – kostet aber noch viel Zeit

TI-Anwendungen

Das Ergebnis der KBV-Umfrage zeigt: das E-Rezept ist in den Praxen angekommen. 92 Prozent der befragten Ärzt:innen nutzen es. Probleme gibt es noch mit der Technik oder beim Einlösen in der Apotheke.

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Seminare

25.02., 16.00 Uhr

Hygienemanagement für Praxen - updated

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11.09., 10.30 Uhr

Unsere Teamdynamik erfolgreich erkennen

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