Hybrid-DRG: Wichtige Informationen
Eckdaten zur Abrechnung von Hybrid-DRG seit Januar 2025 im neuen Abrechnungsverfahren:
- Datenabgabe täglich möglich
- Wöchentliche Rechnungsstellung an die Kostenträger
- Monatliche Auszahlung
Abrechnungsunterlagen
Über das Online-Portal können Sie jederzeit ihre Abrechnungsunterlagen abrufen und einsehen. Neben den Anforderungsnachweisen und der Honoraranforderung, wird Ihnen hier ein Nachweis zu Beanstandungen zur Verfügung gestellt. Dieser umfasst neben den tatsächlichen Beanstandungen der Kostenträger ebenfalls alle Fälle, in denen die Rückmeldung der Kostenträger noch offen ist und daher noch keine Auszahlung erfolgt ist.
Ihr Feedback zu den Honorarunterlagen hat die KV Berlin aufgenommen und nimmt dieses ernst. An einer Lösung wird bereits gearbeitet, um die Honorarunterlagen künftig praxisnäher und übersichtlicher zu gestalten.
NEU: Seit kurzem haben Sie die Möglichkeit eine Erläuterung zu den Unterlagen abzurufen.
Grouper
Die KV Berlin erreichte häufig die Frage, warum der Grouper keine Hybrid-DRG ausgibt, obwohl der OPS im Hybrid-Katalog enthalten ist.
Das Gruppierungsergebnis ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Hauptdiagnosen, Nebendiagnosen, Prozeduren und dem Alter der Patientin / des Patienten. Zusätzlich können bestimmte Nebendiagnosen oder andere Fallkonstellationen dazu führen, dass ein Fall als zu komplex oder stationär pflichtig eingestuft wird. In diesen Fällen ist eine Abrechnung als Hybrid-DRG ausgeschlossen und muss über den EBM abgerechnet werden.
Keine direkte 1:1-Zuordnung zwischen ICD und OPS
Eine verbindliche Übersicht, welche ICD-Diagnosen mit welchen OPS-Codes kombinierbar sind, liegt nicht vor. Die Bewertung erfolgt stets im Gesamtkontext des Einzelfalls.
Beispiel: Warum der Grouper „nein“ sagt:
Fall | Ergebnis | Grund |
---|---|---|
OPS ist katalogisiert, aber Patient hat schwere Nebendiagnose (z. B. Diabetes + Ulcus) | ❌ Keine Hybrid-DRG | Zu komplex, stationär erforderlich |
OPS korrekt, aber ICD passt nicht plausibel dazu | ❌ Keine Hybrid-DRG | Medizinisch Unplausibel |
OPS & ICD passen, Patient 90 Jahre alt, multimorbide | ❌ Keine Hybrid-DRG | Alters- / Risikokonstellation |
Eine Anleitung für den Grouper mit Fallbeispiel finden Sie auf der Website der KV Berlin.
Informationen von den PVS-Herstellern
Die KV Berlin hat in den vergangenen Monaten wertvolle Rückmeldungen zur Abrechnung von Hybrid-DRG erhalten. Besonders häufig wurde der Wunsch nach einer direkteren Anbindung an das Praxisverwaltungssystem (PVS) geäußert. Ihr Feedback wurde aufgenommen und die Gespräche mit verschiedenen PVS-Herstellern aktiv gesucht. Erste Fortschritte sind gemacht – die technischen Voraussetzungen für eine automatisierte Abrechnung entwickeln sich weiter. Im Folgenden finden Sie den aktuellen Umsetzungsstand:
MEDATIXX
- x.concept (Version 25.2) und medatixx: KVDT-HDRG Export (Ende März 2025)
- medatixx: 1-Click geplant für Version 1.86 (Mitte Mai 2025)
- x.concept: 1-Click zur Version Feature 25.3 (Mitte Mai 2025)
- x.isynet: KVDT-Export zur Version Feature 25.3 geplant (Mitte Mai 2025)
- 1-Click zur Version 25.3 (Ende Juni 2025)
- x.comfort / EL: Derzeit keine Umsetzung geplant
CGM (REALISIERUNG KVDT HDRG EXPORT UND 1-CLICK)
- MEDISTAR: Umsetzung angekündigt für Q3/2025
- TURBOMED / M1: Umsetzung geplant für Q4/2025
- ALBIS: Umsetzung in Q1/2026 vorgesehen
(Alle Angaben beruhen auf Rückmeldungen der Hersteller und können sich kurzfristig ändern.)
WICHTIG FÜR SIE:
Unabhängig vom aktuellen technischen Stand können Sie Ihre Fälle weiterhin manuell bei uns einreichen – diese Möglichkeit steht Ihnen dauerhaft offen. Eine Anleitung für die Abrechnung von Hybrid-DRG finden Sie auf der Website der KV Berlin.
Bitte beachten Sie: Fälle müssen innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung bei uns eingegangen sein. Spätere Einreichungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Datenangabe via 1- Click
Ab 01.08.2025 bietet die KV Berlin die Möglichkeit an, HDRG-Abrechnungsdaten auch via KIM (1-Click) zu übermitteln. Das setzt voraus, dass der KVDT HDRG Export sowie 1-Click durch die jeweiligen PVS-Hersteller unterstützt wird (Überblick siehe Informationen von den PVS-Herstellern).
Sofern Sie mit Ihrem PVS-System diese Voraussetzungen erfüllen und über eine KIM-Adresse verfügen, können Sie Ihre HDRG Abrechnungsdaten via KIM an 1click@kvberlin.kim.telematik übermitteln. Probieren Sie es gerne aus!
Sie möchten es testen? Kommen Sie gerne auf die KV Berlin zu: Service-Center@kvberlin.de
Sprechstundenbedarfsfall für die nichtabrechnenden Beteiligten bei Hybrid-DRG
Beteiligte an einer Hybrid-DRG-OP können in ihrer Quartalsabrechnung die Fälle mit der Ziffer 93001 kennzeichnen. Die Ziffer 93001 dient als Zählziffer ohne eigenen Vergütungswert und kann in Hybrid-DRG-Fällen ausschließlich zur Dokumentation des Sprechstundenbedarfs verwendet werden.
Wichtig: Die 93001 darf nicht zusammen mit anderen Leistungsziffern abgerechnet werden. Sie ist nur vorgesehen, wenn ausschließlich Materialverbrauch vorliegt – ohne ärztliche Leistung, die über den EBM abgerechnet wird.
VP/GP in Hybrid-DRG 2025 enthalten
Die Hybrid-DRG-Leistung enthält alle arztbezogenen Leistungen (…des jeweiligen Behandlungstages) – einschließlich der Versicherten- oder Grundpauschale.
Das bedeutet:
- Wird ausschließlich die Hybrid-DRG-relevante Diagnose im Quartal behandelt → Keine Abrechnung der Grundpauschale, da bereits in der Hybridleistung enthalten.
- Wird zusätzlich im selben Quartal eine weitere medizinisch relevante Diagnose behandelt, die nicht im Zusammenhang mit der Hybrid-DRG steht → Grundpauschale ist abrechnungsfähig, mit entsprechender Dokumentation der Zweitdiagnose und Diagnosezuordnung (in Feldkennung 5009 – freie Begründung).
Präoperative Untersuchungen und postoperative Behandlungskomplexe weiterhin neben HDRG berechnungsfähig
Die ursprünglich bis Ende 2024 befristeten EBM-Regelungen zu den präoperativen Untersuchungen und postoperativen Behandlungskomplexen gelten bis zum 31. Dezember 2025 weiter. Neu ist, dass die GOP 88110 künftig bei allen postoperativen Behandlungen im Zusammenhang mit einem Eingriff nach Paragraf 115f SGB V anzugeben ist. Die Berechnungsausschlüsse für bestimmte OPS-Kodes der Kleinchirurgie werden aufgehoben.
Ausblick 2025/2026 Hybrid-DRG
Sonderkostenträger
Die KV Berlin arbeitet daran, künftig auch Sonderkostenträger in das Verfahren einzubinden und steht hierzu im Austausch mit den zuständigen Stellen.
Neue Hybrid-DRG 2026
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hatte im April 2025 eine Auswahl an Leistungen beschlossen, die ab 2026 mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen. Für das kommende Jahr wird der bestehende Hybrid-DRG-Leistungskatalog um etwa 100 OPS-Kodes ergänzt und kann aktuell wie folgt zusammengefasst werden:
- Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen
- Elektrophysiologische Untersuchungen am Herz inklusive ablativer Maßnahmen
- Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren
- Einfache, laparoskopische Cholezystektomie
- Laparoskopische Appendektomie
- Hernienchirurgie
- Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen
- Frakturrepositionen
Bitte beachten Sie: Sollten Fachgruppen zukünftig ambulante Operationen durchführen und nach Hybrid-DRG abrechnen wollen, dann können sie bereits frühzeitig einen Antrag auf Abrechnungsgenehmigung bei der KV Berlin stellen.
Die neuen Leistungen müssen nun in einer Hybrid-DRG abgebildet werden. Dies sowie die Kalkulation der Vergütung erfolgt durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und das Institut des Bewertungsausschusses.
Die abschließende Festlegung der Hybrid-DRG kann erst im September erfolgen, wenn die jährliche Überarbeitung der stationären DRG abgeschlossen ist und alle notwendigen Daten vorliegen. Hintergrund ist, dass in die Berechnung der Fallpauschalen sowohl Kosten aus dem ambulanten als auch aus dem ambulanten Bereich einfließen.
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss will die Hybrid-DRG einschließlich der Vergütung im Herbst beschließen. Damit steht dann abschließend fest, für welche Eingriffe es im kommenden Jahr eine Hybrid-DRG gibt.
Abrechnung 2026
Die Abrechnung der Vergütung erfolgt grundsätzlich analog zu dem Verfahren der Vorjahre.
Die aktuelle Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung nebst Anlagen ist auf das Jahr 2025 beschränkt. Mit Beschluss des „Ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses“ vom 3. Juli 2025 wurden die Vorgaben für 2026 neu festgelegt. Die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung wurde grundsätzlich nur redaktionell angepasst.
Die Anlagen wurden erweitert und umfassen ab 2026 insgesamt 4 Anlagen:
- Leistungskatalog (Anlage 1)
- Vergütung (Anlage 2)
- NEU: Liste von bewerteten Zusatzentgelten (Anlage 3)
- NEU: Kontextfaktoren, welche die Gruppierung in eine Hybrid-DRG grundsätzlich ausschließen (Anlage 4).
Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung 2026 nebst Anlagen noch nicht veröffentlicht.