Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Sonder-PID Digitalisierung Nr. 5, 30.06.2023

KV Berlin kritisiert Einführung des E-Rezepts

Die Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat es bereits angekündigt, jetzt hat es auch die gematik – und zwar gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) – beschlossen (siehe KBV-PraxisNachricht): Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verpflichtend in Praxen, die Rezepte ausstellen, zum Einsatz kommen. Wie schon bei der Einführung der TI wurde auch hier seitens des Gesetzgebers ein Honorarabzug angekündigt, sollten Praxen den Einführungstermin nicht halten können.

Und kürzlich hat der Bundesgesundheitsminister noch einen drauf gesetzt. Mitte Juni hat Karl Lauterbach den Starttermin überraschend auf den 1. Juli vorverlegt, ohne noch von einer Testphase in Modellregionen (wie eigentlich geplant) zu sprechen. Ab Samstag können Patient:innen demnach das E-Rezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Problematisch daran ist, dass das E-Rezept in den Praxen bisher kaum angewendet wird, weil viele PVS-Anbieter die dafür benötigte Software noch nicht bereitgestellt haben. Und es fehlt der ausreichende Testzeitraum zur Implementierung. Laut Kenntnissen der KV Berlin ist etwa die Hälfte der Berliner Praxen technisch in der Lage, E-Rezepte auszustellen – vorausgesetzt, die Technik funktioniert im Praxisalltag störungsfrei. Und dann sind da ja auch noch die Apotheken, die das E-Rezept über die eGK einlösen müssen. Auch hier ist nicht klar, wie viele Apotheken dies bereits können.

Der bisher angebotene Prozess war für Patient:innen entweder zu umständlich (Einlösung über E-Rezept-App der gematik) oder bietet den Praxen gegenüber dem etablierten Verfahren wenig Mehrwert (Token-Ausdruck mit QR-Code anstelle Muster 16). Das könnte sich mit der eGK in den nächsten Monaten ändern.

So funktioniert die Einlösung des E-Rezepts über die eGK 

TI-Finanzierung ab Juli: BMG hat TI-Pauschalen kurzfristig festgelegt

Die verschiedenen Pauschalen zur Kostenerstattung der Telematikinfrastruktur (TI) werden ab dem 1. Juli 2023 durch eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI ersetzt. Die Höhe der monatlichen Pauschale wurde per Rechtsverordnung vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgelegt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurde erst am 27. Juni per Schreiben aus dem BMG über die Regelungen informiert und damit viel zu kurzfristig!

Die KV Berlin schließt sich der Kritik der KBV an:

  • Ohne Übergangsfrist sollen die neuen Pauschalen ab Juli durch die KVen ausgezahlt werden. Es gibt theoretisch keine Zeit, um ein Verfahren für die Umsetzung zu implementieren, aber es sind erhebliche Änderungen am Abrechnungsprozess notwendig.
  • Mit den neuen Pauschalen wollte das BMG Innovationsfreude fördern, erreicht aber das Gegenteil. Beispielsweise sind die Investitionen für eine TI-Erstausstattung in die monatliche Pauschale reingerechnet. Insbesondere neue Praxen werden so auf Jahre gezwungen, in Vorleistung zu gehen. Ein Anreiz, innovative digitale Lösungen zu nutzen, ist das nicht.
  • Sanktionen durch die Hintertür“: Es gibt überproportionale Abzüge, wenn einzelne TI-Anwendungen in der Praxis nicht vorgehalten sind. Bereits im Falle einer fehlenden Anwendung werden die monatlichen Pauschalen um die Hälfte reduziert – das überstiegt die durchschnittlichen Kosten für eine Anwendung. Abgesehen davon, wurde bei dieser Regelung nicht berücksichtigt, dass:
    • Anwendungen durch die Industrie teilweise nicht fristgerecht geliefert werden,
    • ausgewählte Fachgruppen bestimmte Anwendungen nicht benötigen (z.B. psychologische Psychotherapeut:innen die eAU und das E-Rezept),
    • und nicht alle der laut BMG nachzuweisenden Anwendungen derzeit gesetzlich verpflichtend sind (z.B. eArztbrief).
  • Die Berechnung der Pauschalen ist nicht sachgerecht, da beispielsweise das Spektrum der Versorgungsaufträge nicht berücksichtigt wurde.

Die KVen behalten sich aktuell vor, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des BMG zu prüfen. Die KV Berlin wird weiter darüber informieren.

Welche Regelungen das BMG zu den TI-Pauschalen festgelegt hat, lesen Sie in der Praxis-News vom 29.06.2023.

 

Ablaufende Sicherheitszertifikate: Tausch bei Secunet und RISE beginnt

Ab Oktober endet für die ersten Konnektoren des Hersteller RISE die fünfjährige Laufzeit der Sicherheitszertifikate; bei Secunet ist das ab November der Fall. Die Hersteller werden betroffene Praxen über den anstehenden Ablauf informieren. Wann die Sicherheitszertifikate der Konnektoren ablaufen, können Praxen zudem selbst überprüfen. Eine Anleitung für die verschiedenen Hersteller stellt die gematik auf ihrer Website bereit.

Endet die fünfjährige Laufzeit der TI-Komponenten, sollten Praxen rechtzeitig handeln. Hierfür gibt es drei Optionen. Mehr zu den Optionen und der jeweiligen Kostenerstattung lesen Sie in der Praxis-News vom 30.06.2023.

Digitalgesetz soll Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ – kurz „Digital-Gesetz (DigiG)“ – vorgelegt. Die wichtigsten Inhalte für Praxen im Überblick lesen Sie in der Praxis-News vom 29.06.2023.

Quartalsabrechnung und weitere Funktionen nicht mehr über KV-FlexNet nutzbar

Eine wichtige Erinnerung zur aktuellen Quartalsabrechnung: Seit dem 15. Mai 2023 können Funktionen, die ausschließlich im Sicheren Netz der KVen (SNK) erreichbar sind, nicht mehr über das KV-FlexNet mit Yubikey genutzt werden. Das betrifft insbesondere:

  • Die Quartalsabrechnung,
  • weitere Funktionen im Online-Portal der KV Berlin wie das Abrufen von Verordnungsdatenübersichten, Nachweise für die TI-Finanzierung, und Datenannahmestelle sowie
  • Funktionen der KBV wie der eTerminservice oder die eDoku.

All diese Funktionen stehen im Online-Portal selbstverständlich weiterhin bereit und sind nutzbar, wenn sich Praxen über die Telematikinfrastruktur (TI) einwählen oder auf einen anderen kommerziellen Verbindungsdienst für das SNK umstellen. 

Ausnahmen bis längstens 15. August möglich

Für Praxen, die aktuell auf den Anschluss eines kommerziellen Verbindungsdienstes warten, gibt es eine Ausnahme: Melden sich diese Praxen mit KV-FlexNet-Zugang im Online-Portal an, werden sie auf eine Hinweisseite weitergeleitet, die über die Abschaltung der KV-FlexNets informiert. Außerdem gibt es dort die Möglichkeit, durch die Beantragung einer Ausnahme mit dem KV-FlexNet-Zugang weiterhin alle Funktionen im Online-Portal und SNK nutzen zu können. Diese Ausnahme wird maximal bis zum 15. August gelten.

Die KV Berlin informiert bereits seit Februar über die geplante Abschaltung des KV-FlexNet. Mehr zu den Hintergründen sowie alternativen Angeboten zum KV-FlexNet lesen Sie in der Praxis-News vom 21.02.2023.

BMG-geförderte Studie: KV Berlin befragt Mitglieder zu E-Health

Die KV Berlin möchte die Digitalkompetenzen für E-Health in der ambulanten Versorgung fördern und konkrete Unterstützungsangebote entwickeln. Dafür führt die KV Berlin in der zweiten Jahreshälfte eine umfangreiche Grundlagenstudie durch. Ziel der Studie ist es, die Erfahrungen mit E-Health-Anwendungen genauer zu verstehen, Hürden und Potenziale zu beleuchten und Unterstützungsbedarfe abzuleiten. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Pilotvorhaben zur Verbesserung der Gesundheit gefördert.

Erste Befragung startet im Juli

Die Studie besteht aus mehreren Teilen und startet im Juli 2023 mit einer Befragung der KV-Mitglieder zum aktuellen Status Quo in der Nutzung von E-Health-Anwendungen. Dafür erhalten Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen mit direktem Patientenkontakt im Juli eine Einladung per E-Mail mit dem Link zur Online-Befragung. Zudem werden per Zufallsprinzip Praxen telefonisch angerufen, um ihre Erfahrungen zum Thema E-Health auf analogem Wege mitteilen zu können.

Ihre Angaben in dieser Befragung werden durch unseren Partner, die SKOPOS GmbH & Co. KG, ausgewertet. Die KV Berlin garantiert Ihnen, dass die Anonymität Ihrer Angaben jederzeit strikt gewahrt bleibt. Die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden ausnahmslos beachtet.

Nachgelagert zur Befragung sollen die Ergebnisse mit Interviews vertieft werden. Diese werden mit Leistungserbringenden, Medizinischen Fachangestellten, Patient:innen, Wissenschaftler:innen im Bereich E-Health und Pädagogik sowie Vertreter:innen aus der Politik geführt.