Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Praxisinformationsdienst Nr. 25, 21.12.2022

In eigener Sache

„Die Herausforderungen werden nicht kleiner werden“

Adobe Stock (c) Karepa

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

das Jahr 2022 war ein Jahr mit besonderen Herausforderungen. Der Überfall der russischen Armee auf die Ukraine mit seinen schrecklichen Folgen für die Menschen dort. Zehntausende geflüchtete Menschen allein in Berlin, die in unserer Stadt eine große Hilfsbereitschaft ausgelöst haben. Eine veränderte Europa- und auch Weltpolitik. Immer weiter steigende Kosten in allen Lebenslagen. Und nicht zu vergessen die Corona-Pandemie, die uns vor allem in den ersten Monaten dieses Jahres noch fest im Griff hatte.

Auch gesundheitspolitisch war dieses Jahr turbulent. Die Herausforderungen werden auch in den kommenden Jahren nicht kleiner werden. Hier schauen wir natürlich im Besonderen auf die ambulante Versorgung in dieser Stadt. Mit Blick auf die aktuelle Gesundheitspolitik und die politischen Entscheidungen müssen wir davon ausgehen, dass sich die Rahmenbedingungen für die Praxen weiter verschlechtern werden. An dieser Stelle sei beispielhaft die Streichung der Neupatientenregelung erwähnt, die die Ärzteschaft nicht verhindern konnte und die ab dem kommenden Jahr zu deutlichen Leistungskürzungen in der ambulanten Versorgung führen wird. 

In den nächsten Tagen ist es aber erst einmal an der Zeit, inne zu halten und die vergangenen Monate Revue passieren zu lassen. Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihren Familien geruhsame Feiertage und einen guten Start in das Jahr 2023. Wir freuen uns auch im nächsten Jahr auf einen regen Austausch mit Ihnen.

Mit besten Grüßen

Der Vorstand der KV Berlin

Aus der KV Berlin

VV-Wahl: Dr. Christiane Wessel bleibt Vorsitzende der Vertreterversammlung

Pressefoto Dr. Gabriela Stempor und Dr. Christiane Wessel, stellv. Vorsitzende und Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV BerlinPressefoto Dr. Gabriela Stempor und Dr. Christiane Wessel, stellv. Vorsitzende und Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Berlin

Am 15. Dezember kam die Vertreterversammlung der 16. Amtsperiode (2023-2028) zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Erste Amtshandlung war die Wahl des Vorsitzes und der Stellvertretung. 

Die Mitglieder haben die aktuelle VV-Vorsitzende, Dr. Christiane Wessel, mit 22 von 39 Stimmen wiedergewählt. Sie trat ohne Gegenkandidatur an. Ebenfalls wiedergewählt wurde Wessels Stellvertreterin, Dr. Gabriela Stempor, mit 31 von 39 Stimmen. 

Mehr zur Vertreterversammlung der KV Berlin hier.

 

 

Erinnerung: Vertretung organisieren – Sondersprechzeiten melden

Die Feiertage nahen! Aus diesem Anlass noch einmal der wichtige Hinweis: Bitte sprechen Sie Vertretungen zwischen den Feiertagen kollegial ab und melden diese der KV Berlin über das Online-Portal unter „Abwesenheitsmeldungen“.

Gleiches gilt für Sondersprechzeiten: Wenn Sie für Ihre Patient:innen an den Feiertagen da sind, melden Sie die Sprechzeiten ebenfalls ganz einfach über das Online-Portal unter „Sprechzeiten“ -> „Sondersprechzeiten“. Das ist wichtig! Nur so weiß die Leitstelle, welche Praxen an den Feiertagen geöffnet haben. Außerdem werden die Praxen in der Online-Arzt- und Psychotherapeutensuche der KV Berlin angezeigt. Für eine rechtzeitige Anzeige melden Sie Ihre Sondersprechzeiten am besten bis diesen Donnerstag, den 22. Dezember.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im letzten PID Nr. 24.

Livestream zum neuen HVM: Mitschnitt verfügbar

Wie sieht die Honorarverteilung ab 2023 aus? Über 1.200 KV-Mitglieder wollten dies wissen und hatten sich für den Livestream am 16. Dezember angemeldet. In rund 90 Minuten informierten Dr. Christiane Wessel (Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Berlin), Dr. Bettina Gaber (Mitglied des Vorstands) und Christian Dassé (stellv. Abteilungsleiter Honorarverteilung) über den neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) und beantworteten dazu Fragen der KV-Mitglieder. 

Die Online-Veranstaltung wurde mitgeschnitten und steht in der Mediathek im Mitgliederbereich zum Abruf bereit. 

So kommen Sie zur Mediathek im Mitgliederbereich:
- Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an: Anmelde-Link
- Geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal).
- Auf der Startseite des Mitgliederbereichs finden Sie in der linken Spalte den Link zur Mediathek.

Aus der Gesundheitspolitik

Strom- und Gaspreisbremse beschlossen

Die Bundesregierung hat vergangene Woche die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen und die Gesetze auf den Weg gebracht. Wie bereits im PID Nr. 24 berichtet, profitieren nicht nur Bürger:innen von dem Milliardenpaket, auch Praxen fallen als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unter die Regelungen. Um von dem Hilfspaket zu profitieren, muss nichts unternommen werden, Energieversorger beziehungsweise Vermieter berechnen die Entlastung automatisch mit ein. Weitere Informationen gibt das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Website.

Unternehmen, die im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Strom und Gas betroffen sind, können außerdem unter eine sogenannte Härtefallregelung fallen. Die Einzelheiten der Härtefallhilfen werden von den Ländern festgelegt. Inwieweit auch Praxen unter diese Regelung fallen können, ist aktuell nicht bekannt. Die KV Berlin wird informieren, sobald weitere Informationen vorliegen.

BMG plant Entbudgetierung für Kinder- und Jugendärzt:innen

Aufgrund der bundesweiten Engpässe und Belastungen in der Kindermedizin hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundestag angekündigt, die Budgets in Kinderarztpraxen schnell und dauerhaft aussetzen zu wollen. Der Bewertungsausschuss solle eine kurzfristige Regelung beschließen, langfristig soll die Entbudgetierung per Gesetz geregelt werden. Mehr über die geplanten gesetzlichen Maßnahmen zur Entlastung der Kindermedizin lesen Sie im Ärzteblatt.

Die KV Berlin begrüßt die Entscheidung. Die aktuelle Situation bei den Kinder- und Jugendmediziner:innen zeigt, dass ambulante Versorgung nicht auf Sparflamme gefahren werden kann und erste Zusammenbrüche drohen. Diese Entbudgetierung kann aber nur der Anfang sein – auch in der hausärztlichen Versorgung müssen die Budgets abgeschafft werden, um die Niederlassung langfristig wirtschaftlich und auch für den Nachwuchs attraktiv zu halten. Das hatte die Politik ursprünglich auch erkannt und die Abschaffung der Budgets in den Koalitionsvertrag geschrieben. Die KV Berlin hofft, dass Karl Lauterbach nun seiner Aufgabe als Gesundheitsminister nachkommt und die Entbudgetierung auch für Hausärzt:innen auf den Weg bringt.

Berlin: Maßnahmen sollen Krise in der Kindermedizin entschärfen

Auch auf Landesebene wird diskutiert, wie die Krise bei der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen entschärft werden kann. Hierzu lud Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Kassenärztliche Vereinigung sowie weitere Player in der letzten Woche zu einem Workshop ins Abgeordnetenhaus ein. 

Die KV Berlin nutzte die Gelegenheit, um die Situation in den Praxen sowie den Notdienstpraxen zu schildern und Lösungen aufzuzeigen. Zu den Ergebnissen hat die Senatsverwaltung informiert. Als kurzfristige, mittel- und langfristige Lösungen für die ambulante kindermedizinische Versorgung konnte insbesondere festgehalten werden:

  • Für kranke Kinder sollten nötige Krankschreibungen für Schulen bis auf weiteres ausgesetzt werden.
  • Entbudgetierung, damit Kinderarztpraxen auch am Ende des Jahres noch wirtschaftlich arbeiten können und nicht schließen müssen
  • Durchfinanzierung ambulanter Notfallstrukturen, dass zum Beispiel die wichtigen Beratungsärzte in der KV-Leitstelle nicht reduziert werden müssen.

An der Umsetzung dieser Punkte wird aktuell gearbeitet, so befindet sich die KV Berlin beispielsweise in Gesprächen mit den Krankenkassen. Auch der regelmäßige Austausch zur aktuellen Situation mit der Senatsverwaltung wird intensiviert. Die KV Berlin wird Sie über die weitere Entwicklung informieren.

Für die Praxis

Ab 1. Januar 2023: Zuschläge für Terminvermittlungen stehen fest

Der Gesetzgeber hat mit Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetztes bestimmt, dass anstelle der Neupatientenregelung höhere Zuschläge für Terminvermittlungen treten sollen. Somit soll ein Vergütungsanreiz für eine schnelle Terminvermittlung geschaffen werden. Im Erweiterten Bewertungsausschuss haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband die Details festgelegt.

Das Wichtigste:

  • Auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale werden bei TSS-Akutfall oder TSS-Terminfälle höhere Zuschläge gezahlt, die zeitlichen Fristen zur Vermittlung wurden angepasst.
  • Neu: Fachärzt:innen können dieselben Zuschläge auch im Hausarztvermittlungsfall abrechnen.
  • Bei TSS-Akutfall, TSS-Terminfälle, Hausärztvermittlungsfälle wird die Behandlung im Arztgruppenfall weiterhin extrabudgetär vergütet.
  • Hausärzt:innen erhalten bei der erfolgreichen Vermittlung zu Fachärzt:innen 15 Euro (vorher 10 Euro). Die Vermittlungspauschale wird auch bei einer Vermittlungsfrist von bis zu 35 Tagen gezahlt, wenn eine Vermittlung durch die Terminservicestelle oder eigenständige Terminvermittlung durch den Patienten / die Patientin nicht möglich bzw. nicht zumutbar war. Wichtig: Liegt der Termin erst am 24. Tag oder später (max. bis zum 35. Tag) ist in der Abrechnung eine medizinische Begründung anzugeben.

Alle Informationen von den Vermittlungsarten über die Vergütung bis zur Kennzeichnung im PVS sind in zwei Schaubildern übersichtlich zusammengestellt:
 

Hausärztliche und neurologische Praxen für Kooperation mit Pflegeeinrichtung in Charlottenburg-Wilmersdorf gesucht

Für eine stationäre Pflegeeinrichtung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden zur langfristigen Betreuung ab sofort zwei Hausärzte bzw. Hausärztinnen und eine Neurologin bzw. ein Neurologe mit der Möglichkeit gesucht, vor Ort regelmäßig Hausbesuche durchzuführen.

Die KV Berlin ist auf die Hilfe ihrer Mitglieder angewiesen, denn sie unterstützt stationäre Pflegeeinrichtungen gemäß § 119 b SGB V dabei, Kooperationsverträge gem. Kapitel 37 des EBM mit niedergelassenen Ärzt:innen zu schließen. 

Bei Interesse schicken Sie bitte eine formlose Bewerbung per E-Mail oder Fax an:

Weitere Informationen zur qualitätsgesicherten Leistung Kooperations- und Koordinationsleistungen in Pflegeheimen (Kapitel 37 EBM) finden Sie hier.
 

Zi startet Energiekosten-Monitoring in den Praxen

Trotz unterschiedlicher Bestrebungen der KVen – auch die KV Berlin machte im November eine Umfrage und veröffentlichte die Ergebnisse – wurden die Auswirkungen der Energiekrise auf die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung bislang weder von der Politik noch in der Öffentlichkeit hinreichend beachtet. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) möchte nun mit dem Energie-Monitoring eine bundesweite Datengrundlage schaffen und benötigt dafür Ihre Mithilfe.

Das Zi lädt derzeit alle Praxen per E-Mail bzw. Post zur Teilnahme an dem Energiekosten-Monitoring ein. Mit der Einladung erhält jede Praxis Zugangsdaten (Teilnehmernummer und Registrierungsschlüssel), um unter monitoring.zi.de an der Online-Befragung teilzunehmen. Die Umfrage wird in drei Befragungszeiträume – Dezember 2022, Februar 2023, Mai 2023 – stattfinden. Ziel ist es, so auch die Entwicklung der Energiepreise und -kosten verfolgen zu können.

Für eine fundierte Datenbasis wird eine breite Beteiligung aus allen Fachgruppen benötigt. Bitte nehmen Sie sich die Zeit! Nur mit entsprechenden Daten können die KVen die finanzielle Mehrbelastung in den Praxen transparent aufzeigen und politische Lösungen einfordern.
 

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