Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Praxisinformationsdienst Nr. 23, 27.11.2024

Aus der Gesundheitspolitk

Bundesrat beschließt Krankenhausreform

Das umstrittene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat den Bundesrat passiert. Das Gesetz kann somit am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die KV Berlin sieht durch das KHVVG neu aufkommende Probleme auf die Versorgungslandschaft zukommen: „Dass eine Krankenhausreform zwingend notwendig ist, steht außer Frage. So allerdings, wie es nun in Kraft treten wird, ohne eine notwendige Patientensteuerung, wird es zu keiner Lösung der Probleme beitragen – im Gegenteil: Mit der Krankenhausreform werden die stationären Strukturen gestärkt und die ambulanten gleichzeitig geschwächt. Nicht nur, dass dieses Gesetz auf den Schultern der ambulanten Strukturen ausgetragen wird, nun erhalten Krankenhäuser Zugriff auf die ambulante Versorgung und werden somit zur unfairen Konkurrenz des ambulanten Sektors. Die Niedergelassenen haben dabei das Nachsehen“, so der Vorstand der KV Berlin. 

Die unterschiedlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen liegen auf der Hand: Kliniken erhalten neue Einnahmemöglichkeiten durch finanziell attraktive ambulante Leistungen, die somit zumeist defizitäre stationäre Einrichtungen finanzieren und sanieren. Akteure der ambulanten Versorgung hingegen kämpfen für sich alleine – ohne staatliche Zuschüsse. „Man erkennt einmal mehr, dass der ambulante Sektor in den Überlegungen der politischen Entscheider nur eine untergeordnete Rolle spielt. Von einer neuen Regierung fordern wir schon jetzt umgehend Nachbesserungen!“, so der KV-Vorstand.

Aus der KV Berlin

Livestream ePA: Letzte Gelegenheit für Anmeldung zur Veranstaltung

Bis zum 29. November können Sie sich noch für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung rund um die elektronische Patientenakte anmelden. Fachexpert:innen der gematik und der KBV werden anhand von kurzen Vorträgen über die ePA informieren. Außerdem werden die Referent:innen Fragen beantworten, die Sie während des Livestreams über ein Chat-Portal einreichen können.

Alle Informationen zur Veranstaltung auf einen Blick

  • Termin: 29. November 2024, 14 bis 16 Uhr
  • Ort: Online (Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie direkt mit Ihrer Anmeldebestätigung.)
  • Hier können Sie sich für den Livestream anmelden: Anmeldeformular

Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und anschließend im Mitgliederbereich der KV-Website bereitgestellt. 

Vorab können Sie sich bereits auf der KV-Themenseite zur ePA informieren.

TSS-Akuttermine: AD(H)S stellt keine Dringlichkeit dar

Die KV Berlin weist darauf hin, dass die Krankheitsbilder ADS und ADHS keine Dringlichkeit darstellen. Oftmals erhalten Patient:innen von Hausärzt:innen Überweisungen mit Dringlichkeitscodes oder Vermittlungscodes zur Buchung eines dringenden Termins beim Facharzt. AD(H)S ist jedoch keine dringende Diagnose. Fachärzt:innen melden vermehrt AD(H)S-Patient:innen in der Akutsprechstunde, die eigentlich Schwerstkranken vorenthalten ist. Die KV Berlin bittet um Beachtung, Dringlichkeitscodes oder Vermittlungscodes auch nur in dringenden Behandlungsfällen für die Vermittlung auszustellen. 

Terminmeldungen für 2025

Ärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen werden gebeten, freie Termine für 2025 an die Terminservicestelle zu melden. Bitte denken Sie daran, dass eingestellte Serientermine erneuert werden müssen: Die Terminserien aus dem Jahr 2024 werden vom System nicht automatisch in das neue Jahr übernommen und müssen entsprechend neu gemeldet werden. Sie können Ihre Terminangebote direkt über Ihren Zugang im Online-Portal der KV Berlin melden. Eine Anleitung zum Terminservice der 116117 finden Sie auf der Website der KV Berlin.

Termine bei Rheumatolog:innen und Gastroentorolog:innen benötigt

Die Terminservicestelle der KV Berlin bittet um Meldung verfügbarer Termine bei Fachärzt:innen der Rheumatologie und Gastroenterologie. Derzeit besteht eine hohe Nachfrage, die nicht mit den verfügbaren Terminen abgedeckt werden kann.

Fachärzt:innen für Rheumatologie und Gastroenterologie werden gebeten, sofern sie noch Kapazitäten haben, Termine an die Terminservicestelle zu melden. Weitere Informationen zur Terminmeldung erhalten Sie hier. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Termine bei KJPlern benötigt

Bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen besteht nach wie vor ein Mangel an Terminmeldungen an die Terminservicestelle (TSS) der KV Berlin. Besonders gefragt sind Termine zur Probatorik und zur Akutbehandlung. Die KV Berlin bittet darum, sofern Kapazitäten bestehen, Termine an die TSS zu melden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Weitere Meldungen

25.11.2024
Fachpsychotherapeut:innen aufgenommen
Psychotherapie-Richtlinie

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aufnahme der Fachpsychotherapeut:innen in die Psychotherapie-Richtlinie ist am 01.11.2024 in Kraft getreten.

MEHR INFOS zu: Fachpsychotherapeut:innen aufgenommen

Aus der Vertreterversammlung

Sitzung vom 21. November: Politische Entwicklung besorgt Berliner Ärzteschaft

Bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin am 21. November sprachen sich die Anwesenden mit Nachdruck dafür aus, dass Teile des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) noch umgesetzt werden. So kritisierte Dr. Burkard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin, die fehlende Entbudgetierung. Diese habe der Gesundheitsminister vor rund zwei Jahren erstmals angekündigt. Mit der neuen Regierung, so Ruppert, werde es wieder ein bis eineinhalb Jahre dauern, bis ein ähnliches Gesetz vorliege.

Außerdem standen unter anderem der Verwaltungs- und Investitionshaushalt 2025 sowie der Jahresabschluss 2022 auf der Tagesordnung. Ein ausführlicher Bericht erscheint in der kommenden Ausgabe des KV-Blatts.

Für die Praxis

Start der Wanderausstellung in Berlin: Ärzt:innen und Patient:innen im Nationalsozialismus

Am Freitag, 29. November, eröffnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit dem Zentrum für Antisemitismusforschung (ZfA) in Berlin die Wanderausstellung „Systemerkrankung. Arzt und Patient im Nationalsozialismus“. Die Ausstellung zeigt anhand von Fallbeispielen, wie sich Handlungsspielräume – besonders für jüdische Ärzt:innen und Patient:innen – veränderten. 

Außerdem, wie sich der Gesundheitssektor zu dieser Zeit entwickelte, wie der Prozess der „Gleichschaltung“ ärztlicher Standesorganisationen verlief und wie unerwünschte sowie jüdische Ärzt:innen verdrängt wurden. Auch wirft die Ausstellung einen Blick auf die Verbrechen, die im Namen der Medizin begangen wurden: Zwangssterilisation, Krankenmorde und Humanexperimente.

Informationen zur Ausstellung auf einen Blick

  • öffentlich zugänglich: Freitag, 29. November 2024 bis Dienstag, 28. Januar 2025 (kostenlos).
  • Wochentäglich buchbar: zu den Bürozeiten der KBV von 9 bis 20 Uhr
  • Adresse: in den Räumlichkeiten der KBV – Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin im Foyer im Gebäudeteil I

Mehr Informationen zur Wanderausstellung ist auf der Internetseite der KBV einsehbar. Dort können Interessierte auch die Stationen der Ausstellung bis 2026 einsehen.

Livestream von gematik, KBV und KVen zur ePA: Medikationslisten in verschiedenen PVS umsetzen

Im Rahmen einer Online-Veranstaltung bietet die gematik zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen am Mittwoch, 4. Dezember, von 16.30 bis 18 Uhr einen ersten Einblick in die Nutzung der neuen elektronischen Patientenakte. Im Mittelpunkt steht die praktische Umsetzung der Medikationsliste in verschiedenen Praxisverwaltungssystemen.

Dabei geben Hersteller Einblicke in die Umsetzung der ePA in die jeweiligen Systeme:

  • CGM Albis,
  • CGM M1 Pro,
  • CGM Medistar,
  • CGM Turbomed,
  • Duria,
  • EPIKUR,
  • Hasomed,
  • Indamed,
  • Medatixx x.concept,
  • Mediatixx,
  • psyprax,
  • S3 Praxiscomputer,
  • T2med,
  • Zollsoft

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der gematik abrufbar.

Weitere Meldungen

18.11.2024
Bewertungsausschuss passt Regelung zur Abrechnung an
RSV-Prophylaxe

Ärzt:innen können die Prophylaxe bei Säuglingen auch dann berechnen, wenn sie die Beratung zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt und abgerechnet haben. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Oktober.

MEHR INFOS zu: Bewertungsausschuss passt Regelung zur Abrechnung an

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