Aus der KV Berlin
Urlaubs- und Vertretungsmeldungen für die Herbstferien
Die Herbstferien stehen vor der Tür (21. Oktober bis 2. November). Sollte Ihre Praxis Urlaub geplant haben, denken Sie bitte daran Ihren Urlaub zu melden und eine Vertretung für diese Zeit zu organisieren.
Bitte beachten Sie: Vertretungen sind gemäß §5 Abs. 1 der Verwaltungsrichtlinie zur ärztlichen Vertretung, Sicherstellungs- und Entlastungsassistenz gemäß §§ 32 ff. Ärzte-ZV, spätestens ab dem 8. Tag der Vertretungszeit Anzeigepflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vertretung nur an einzelnen Tagen in der Woche erfolgt.
Sowohl Urlaub als auch Vertretung melden Sie schnell und einfach über das Online-Portal. Eine Urlaubs-/Vertretungsmeldung per E-Mail an das Arztregister ist nicht notwendig.
So melden Sie Abwesenheit oder Vertretungen über das Online-Portal
Melden Sie sich zunächst im Mitgliederbereich der Website an. Über die Startseite des Mitgliederbereichs (Menü „Für Praxen“ → „Mitgliederbereich“ → „Startseite“) können Sie sich ins Online-Portal einloggen.
Im Online-Portal können Sie über die Menüpunkte „Mitteilungen/ Anträge an die KV“ → „Sprechzeiten/Abwesenheit“ der KV Berlin schnell und komfortabel Ihre geänderten Sprechzeiten, Urlaube und Vertretungsinformationen mitteilen. Die übermittelten Daten werden in jedem Fall von den Mitarbeiter:innen im Arztregister geprüft und anschließend in das Arztregister eingetragen.
Auf der Eingabeseite für Vertretungsregelungen sehen Sie im Überblick Ihrer Vertretungen der letzten 12 Monaten und Sie können bei der Eingabe von Sprechzeiten weitere Praxisinformationen angeben/ändern, die in der Online-Arztsuche angezeigt werden.
Mehr Informationen zu den Online-Services der KV Berlin finden Sie hier.
eArztbrief ist ab Quartal 4/2024 nachzuweisen
Ab dem vierten Quartal 2024 müssen Praxen die Anwendung des eArztbriefes vorhalten können. Ist die Anwendung nicht nachzuweisen, erfolgt eine Reduzierung der TI-Pauschale. Für die Quarte 2/2024 und 3/2024 hatte die KV Berlin die Reduktion der TI-Pauschale bei fehlendem eArztbrief ausgesetzt. Grund dafür war eine Kulanzlösung wegen Problemen bei der Bereitstellung seitens der Anbieter der Praxisverwaltungssoftware. Dadurch war es nicht allen Praxen möglich, der Nachweispflicht nachzukommen.
Sollten Praxen nach wie vor von verzögerter Bereitstellung der TI-Komponenten durch die Industrie betroffen sein, können sie Widerspruch gegen die Reduzierung der TI-Pauschale einreichen.
Um die volle monatliche TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen nach § 5 Abs. 1 der Festsetzung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) alle vorgeschriebenen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur vorweisen. Seit 1. März 2024 müssen grundsätzlich alle Praxen eine Software zum Erstellen von eArztbriefen vorhalten.
Für weitere Informationen siehe Praxis-News vom 2. August 2024.
Terminservice: Meldebedarfe für das 4. Quartal 2024
Die Terminservicestelle der KV Berlin hat die Meldebedarfe für das 4. Quartal 2024 veröffentlicht und bittet um Meldung von Terminen der entsprechenden Fachrichtungen.
Bitte beachten Sie: Seit letztem Jahr gelten höhere Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung. Bitte nutzen Sie den 116117 Terminservice, um von den höheren Zuschlägen zu profitieren. Dort melden Sie die Termine, die von TSS und Leitstelle vermittelt werden. Auch Hausärzt:innen und Kinder- und Jugendmediziner:innen können darüber Termine zu Fachärzt:innen vermitteln. Alle Informationen hier.
Auswertung der Mitgliederumfrage: Lob und Kritik halten sich die Waage
Die KV Berlin wollte von ihren Mitgliedern wissen: Wie zufrieden sind Sie mit dem Service-Angebot, der Mitgliederkommunikation und mit der Vertretung der Mitgliederinteressen u. a. gegenüber Politik und Krankenkassen? Dafür startete sie eine große, sehr umfangreiche Befragung unter ihren über zehntausend KV-Mitgliedern.
Leider fiel die Beteiligung insgesamt eher gering aus. Von den insgesamt 1.909 eingegangenen Datensätzen waren nur 854 vollständig und konnten ausgewertet werden. Trotz dieses geringen Rücklaufs möchte die KV Berlin über die wichtigsten Ergebnisse informieren:
- 37 % der Umfrageteilnehmer:innen sind generell eher zufrieden mit der KV Berlin in Bezug auf das Service-Angebot und die Mitgliederkommunikation – 36,42 % gaben dagegen an damit weniger zufrieden zu sein
- Die Mehrheit der Umfrageteilnehmer:innen fühlt sich als KV-Mitglied wertgeschätzt (56 %) und würde auch „freiwillig“ der KV Berlin beitreten (41 %)
- Die KV Berlin soll sich laut Umfrageergebnissen stärker für die Interessen der Mitglieder einsetzen, insbesondere für
- eine gerechte Verteilung des Honorars unter den Fachgruppen
- eine angemessene Honorierung der ärztlichen oder psychotherapeutischen Leistungen
- den Abbau von Bürokratie in den Praxen
- Vor allem in diesen Bereichen wünschen sich die Umfrageteilnehmer:innen Verbesserungen:
- Erreichbarkeit der KV Berlin (z. B. durch längere Telefonsprechzeiten oder direkten Kontakt zu Mitarbeiter:innen in den Fachabteilungen)
- Bearbeitung der Anliegen (schnell, umfassend, lösungsorientiert)
- Verständlichkeit und Transparenz der Informationen (z. B. übersichtliche und nur relevante Informationen, kurze Zusammenfassungen, fachgruppenspezifische Auswahlmöglichkeiten)
- Beratungs- und Fortbildungsangebote
Die KV Berlin dankt an dieser Stelle noch einmal allen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, für ihre Offenheit, die investierte Zeit und das wertvolle Feedback.
Alle in der KV Berlin arbeiten kontinuierlich daran, die Mitglieder bestmöglich bei allen Angelegenheiten rund um die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung zu unterstützen und ihnen als Partner zur Seite zu stehen. Es findet daher eine intensive Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Umfrage statt. Es wird überprüft, ob und wo Verbesserungen in der Service-Qualität und Kommunikation möglich sind und wie diese spürbar für die KV-Mitglieder umgesetzt werden können.
Weitere Meldungen
1. Änderungsvereinbarung zur Satzungsimpfvereinbarung mit der mkk – meine Krankenkasse
Die KV Berlin und die mkk haben sich zum 01.10.2024 auf eine Erweiterung des Impfportfolios (Anlage 1) geeinigt und die Impfkomponente Mpox ergänzt.
Für die Praxis
Für Hausärzt:innen: Neues aus dem Projekt „Stay@Home - Treat@Home“:
„Stay@Home-Treat@Home“ (STH) ist ein Projekt von Ärzt:innen aus dem hausärztlichen und stationären Bereich sowie dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, das mit seinem sektorenübergreifenden und digital unterstützen Ansatz die Versorgung erleichtern und die Versorgungsqualität verbessern soll.
Damit das Projekt erfolgreich durchgeführt und anschließend möglichst schnell in die Regelversorgung überführt werden kann, bedarf es einer ausreichenden Anzahl von partizipierenden Hausarztpraxen. Der Einschluss von Hausarztpraxen geht deshalb nun in die nächste Phase über.
Es gab in den vergangenen Wochen einige Neuerungen:
- Die Barmer Krankenkasse ist nun mit an Bord, was die Einschreibung möglicher Patient:innen enorm erleichtert.
- Die Rekrutierung von potenziellen Patient:innen wird mittlerweile von fast allen Geriatrien, von allen Pflegestützpunkten, von einigen Rettungsstellen und Sozialdiensten in Berlin unterstützt. Die Patient:innen werden dort über STH aufgeklärt und bekommen einen Projekt-Flyer ausgehändigt. Interessierte Patient:innen können sich bei Unterstützungsbedarf zur Aufklärung und Einschreibung in das Projekt außerdem an die Charité wenden.
- Frau Dr. Landgraf und die Projekt-Mitarbeiter:innen der Charité helfen ab sofort auch Hausarztpraxen bei der Aufklärung und Einschreibung von Patient:innen in das Projekt, was für die Hausarztpraxen eine große Zeitersparnis bedeutet. Haben auch Sie Interesse? Wenden Sie sich für weitere Informationen gerne an
Dr. Irmgard Landgraf | Katrin Haug, STH-Studienzentrale |
Fachveranstaltung für gynäkologische Praxen: Präventiver Kinderschutz und Frühen Hilfen in der Peripartalzeit
Die KV Berlin und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie laden am Mittwoch, den 20. November 2024, zu einer gemeinsamen Fachveranstaltung für gynäkologische Praxen und Koordinierende der Netzwerke Früher Hilfen ein. Mit Inputs und Austausch zu den Themen
- Schwangerschaft und Substanzmittelkonsum
- Rechtliche Aspekte des vorgeburtlichen Kinderschutzes
- Angebote Früher Hilfen für Schwangere
soll die vulnerable Phase der Schwangerschaft gemeinsam betrachtet und Unterstützungsansätze transdisziplinär diskutiert werden.
Informationen der Veranstaltung im Überblick
- Termin: Mittwoch, 20. November 2024, 15 bis 19 Uhr
- Ort: Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin
- Programm: Hier einsehen
- Fortbildungspunkte: Für diese Veranstaltung erhalten Sie Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer Berlin.
- Kosten: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
- Anmeldung: Für die Anmeldung zur Veranstaltung nutzen Sie bitte das Formular auf der Veranstaltungsseite. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Fachveranstaltung.
„DRV-Bund Herbst“ – Einladung zur sozialmedizinischen Fortbildung
Die Abteilung Prävention und Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) lädt zu einer sozialmedizinischen Fortbildung unter dem Motto „Proaktiv gemeinsam Zukunft gestalten – Diabetes Mellitus eine Herausforderung im Gesundheitswesen“ ein.
Die Fortbildung findet am Freitag, den 18.10.2024 von 15:00 Uhr - 19:00 Uhr statt.
Veranstaltungsort:
DRV-Bund
Hohenzollerndamm 46-47
„Silberturm“ H 22010
Programm:
- Diabetes Mellitus – aus Sicht der DRV-Bund, Antragsverfahren
- Erfahrungsbericht aus der Reha-Klinik
- Unterschiedliche Behandlungsformen und Ansätze zur Diabetesprävention in der diabetologischen Schwerpunktpraxis
- Versorgung von Menschen mit Diabetes – Herausforderungen im Entlassmanagement aus Blick des Krankenhaussozialdienstes
Die Teilnahme ist kostenlos. Es können 4 CME-Punkte erworben werden.
Anmelden können Sie sich per E-Mail:
Dr.Andrea.Ingrid.Mielimonka@drv-bund.de
Weitere Meldungen
Wichtige Aktualisierungen zur RSV-Prophylaxe mit Beyfortus® für Kinder
Die KV Berlin stellt zum Thema RSV-Prophylaxe ergänzende Informationen zu Anspruchsberechtigten, Verordnung und Bezug sowie Abrechnung zur Verfügung.
KBV stellt Mitschnitt der Infoveranstaltung zur ePA bereit
Die Aufzeichnung der Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle“ vom 2. Oktober sowie die dort gezeigten Präsentationen sind jetzt online verfügbar.
Elektronische Ersatzbescheinigung als Versicherungsnachweis
Als Versicherungsnachweis können Patient:innen ab sofort die elektronische Ersatzbescheinigung nutzen, wenn ihre Gesundheitskarte in der Praxis nicht eingelesen werden kann.
Laborleistungen im EBM angepasst
um 1. Oktober wurden verschiedene Laborleistungen im EBM angepasst.
Einführung eines neuen Kodiersystems ab Mitte 2025
Für die Kodierung von human- und tumorgenetischen Leistungen wird zum 1. Juli 2025 ein neues Kodierungssystem eingeführt. Die Lizenz für das bisherige OMIM®-Kodierungssystem wird nicht verlängert.
Verschiedene Anpassungen im EBM zum 1. Oktober
Die Änderungen betreffen vor allem den EBM-Abschnitt 1.5 „Ambulante Betreuung und Nachsorge“ zur Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry sowie einige Detailänderungen.
Anpassungen in der QS-Vereinbarung
Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) wurde zum 1. Oktober 2024 angepasst.