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05.10.2022

Praxen müssen Anzahl der Impfungen angeben

COVID-19-Impfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht
Abrechnung und Vergütung COVID-19-Impfung (Infoseite)​​​​​​​
COVID-19-Impfung (Infoseite)
 

 

Seit dem 4. Oktober müssen Praxen in der Abrechnung und Dokumentation angeben, die wievielte Impfung Personen erhalten haben.

Aktualisierung 26.01.2023: Für die Angabe der Stellung der Corona-Auffrischimpfung in einer Impfserie wird weiterhin der freie Begründungstext (FK 5009) genutzt. Ursprünglich war ab Januar 2023 die Aufnahme einer neuen Feldkennung (FK 5014)  in den Praxisverwaltungssystemen geplant. Dies wurde nicht umgesetzt.

Praxen, die Patient:innen gegen COVID-19 impfen, müssen seit Oktober einen höheren bürokratischen Aufwand in Kauf nehmen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass jeweils die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie erfasst werden soll. Daraus ergibt sich eine Änderung für die tägliche Dokumentation der Impfungen sowie für die Quartalsabrechnung.

Tägliche Dokumentation im Impf-DokuPortal

Seit dem 4. Oktober wird im Impf-Dokuportal die Zahl der Impfungen nicht mehr aufgeschlüsselt nach Erst-, Abschluss- und Auffrischimpfung erfasst. Die bisherigen Eingabefelder wurden durch Felder für Impfung 1 bis Impfung 6 ersetzt. Praxen tragen dort bezogen auf die Patient:innen ein, wie viele der durchgeführten Impfungen zum Beispiel erste, zweite, dritte oder vierte Impfungen waren. Bitte beachten: Es werden immer nur die Impfungen gezählt. Eine oder mehrere Corona-Infektionen, die eine Person gegebenenfalls durchgemacht hat, werden nicht mit eingerechnet.

Kennzeichnung in der Quartalsabrechung

Auch in der Quartalsabrechnung muss seit Oktober 2022 angegeben werden, die wievielte Impfung jemand erhalten hat. Da sich die Erst- und Abschlussimpfung aus den Pseudonummern ableiten lässt, müssen nur die Auffrischimpfungen im Praxisverwaltungssystem (PVS) spezifiziert werden. Dafür wird im Feld 5009 die Anzahl der Impfung als Wert mit der entsprechenden Zahl angegeben. Eine zweite Auffrischimpfung wird dann beispielsweise als vierte Impfung, mit der Zahl 4 dokumentiert.
Bei der Zählung sind alle bisherigen Impfungen zu berücksichtigen, unabhängig mit welchen Impfstoffen die Person zuvor geimpft wurde.

Hinweis: Für die Dokumentation wird das Feld 5009 genutzt.

Weiterhin erfasst werden muss außerdem die Chargennummer des Impfstoffes (im Feld 5010).

Weitere Informationen finden Sie in der PraxisNachricht der KBV

Seit Oktober werden auch die die bivalenten Impfstoffe über eigene Pseudo-GOP erfasst. Weitere Informationen finden Sie hier.