Der Beschlussentwurf der STIKO empfiehlt für alle Boosterungen ab zwölf Jahren vorzugsweise einen der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe einzusetzen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine Empfehlung für alle Auffrischimpfungen ab zwölf Jahren vorzugsweise einen an die Omikron-Variante angepassten bivalenten mRNA-Impfstoff einzusetzen. Der Beschlussentwurf der STIKO befindet sich im vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren. Änderungen sind noch möglich.
Nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) können sowohl die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe für Auffrischimpfungen verwendet werden. Beide Vakzine hätten im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten ausgelöst und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielt, teilte die STIKO mit.
Trotz der begrenzten klinischen Studiendaten werden die neuen bivalenten Impfstoffe als sicher und gut eingeschätzt.
Für wen werden die Auffrischimpfungen empfohlen?
Es gibt keine geänderte Empfehlung, welche Indikationsgruppen eine weitere Auffrischimpfung erhalten sollen:
- Einen zweiten Booster (4. Impfung) empfiehlt die STIKO allen Personen ab 60 Jahren.
Außerdem sollten sich Menschen ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung wie Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich impfen lassen. Eine weitere Auffrischimpfung wird für diese Personengruppen derzeit nicht empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten und Menschen mit Immundefizienz kann es laut STIKO sinnvoll sein, nach dem vierten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion) eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen – in der Regel frühestens nach sechs Monaten.
Hinweise zur Wahl des Impfstoffs nach Altersgruppe
- Comirnaty, Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Cominraty Original/Omicron BA.4/BA.5: ab 12 Jahren
- Spikevax und Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 von Moderna: ab 30 Jahren
Für die Fünf- bis Elfjährige mit einer besonderen Indikation für eine Auffrischimpfung sollen weiterhin die empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet. Die Omikron-adaptierten, bivalenten Impfstoffe sind nur für Personen ab zwölf Jahren zugelassen.
Die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollen Personen, die vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten.
Die STIKO weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die genannten adaptierten Impfstoffe bisher nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis) zugelassen sind.
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