Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Praxisinformationsdienst Nr. 18, 19.09.2023

In eigener Sache

KV Berlin zeigt sich massiv enttäuscht über den Abschluss der bundesweiten Finanzierungsverhandlungen

Die KV Berlin zeigte sich am Freitag massiv enttäuscht vom am 13. September 2023 im Erweiterten Bewertungsausschuss erzielten Ergebnis der bundesweiten Finanzierungsverhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband „Gefordert wurde eine Erhöhung von 10,2 Prozent, geworden sind es am Ende knapp 3,9 Prozent. Wenn bei Tarifverhandlungen in anderen Branchen solche Ergebnisse auf den Tisch gepackt werden, dann kommen wir in Deutschland nicht mehr aus dem Streiken heraus“, hieß es seitens des KV-Vorstands. „Das Ergebnis ist desaströs und ein Schlag in die Magengrube der ambulant tätigen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Die hohen Praxis-, Personal-, Investitions- und Inflationskosten werden sich damit nicht auffangen lassen.“ 

Aus Sicht der KV Berlin muss schleunigst ein Umdenken einsetzen. Dazu gehört auch eine Reform der Regularien des Erweiterten Bewertungsausschusses, eine neue Systematik der Finanzierungsverhandlungen, die sich künftig an der aktuellen Entwicklung orientieren muss, und eine Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen. 

Und mit Blick auf das verstrichene Ultimatum, das das KV-System dem Bundesgesundheitsminister anlässlich der Krisensitzung am 18. Oktober gestellt hat, hieß es: „Wenn uns Herr Lauterbach ignoriert, dann ignorieren wir ihn eben auch. Wir haben keine Lust, irgendwo im Papierstapel auf einem Vorzimmertisch des Ministers unterzugehen. Die Gesundheitspolitik ist mehr als Minister Lauterbach. Suchen wir uns die Gesprächspartner, deren Interesse echt ist, das ambulante System zu erhalten, zu gestalten und zukunftsfähig aufzustellen.“

Die Ergebnisse der bundesweiten Finanzierungsverhandlungen im Überblick

  • Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten steigen zum 1. Januar 2024 um knapp vier Prozent. Dies entspricht einer Summe von rund 1,6 Milliarden Euro.
  • Der Orientierungswert (OW) erhöht sich dabei für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 3,85 Prozent und beträgt dann 11,9339 Cent (aktuell: 11,4915 Cent)
  • Die morbiditätsbedingte Veränderungsrate steigt durchschnittlich um 0,1 Prozent. Dies entspricht einem Finanzvolumen von ca. 43 Millionen Euro.
  • Tarifänderungen bei MFA werden zukünftig direkt in den Verhandlungen zum OW berücksichtigt

Weitere Informationen zu den Verhandlungen stellt die KBV auf ihrer Website bereit.

Auf der Basis der bundesweit erzielten Ergebnisse wird die KV Berlin im nächsten Schritt in die regionalen Finanzierungsverhandlungen mit den Krankenkassen einsteigen.

KBV-Vertreterversammlung beschließt Fortsetzung des Protests der Niedergelassenen

Am 15. September 2023 sind die Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV zu ihrer Sitzung in Berlin zusammengekommen. Sie haben beschlossen, den Protest weiterzuführen und wollen den Forderungen der Niedergelassenen gegen den Praxenkollaps Nachdruck verleihen. Hintergrund ist u. a. die ausgebliebene Reaktion von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Forderungskatalog der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft, der bei der Krisensitzung am 18. August erstellt wurde (siehe Sonder-PID vom 21.08.2023). Ein weiteres Thema auf der KBV-Vertreterversammlung war der überbordende Bürokratie-Aufwand für die Praxen z. B. der Meldeaufwand bei den COVID-19-Impfungen – dieser müsse dringend reduziert werden bzw. an das Prozedere bei anderen Impfungen angepasst werden. 

Ein Mitschnitt der Veranstaltung sowie alle Reden des KBV-Vorstands finden Sie hier

Lauterbach ignoriert Forderungskatalog der KVen

Vertreter:innen aller KVen und rund 800 Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen hatten am 18. August bei der Krisensitzung „PraxenKollaps. Praxis weg, Gesundheit weg!“ einen Forderungskatalog mit konkreten Lösungsvorschlägen für die Sicherung der ambulanten Versorgung beschlossen und diesen anschließend an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach versendet. Bis zum 13. September sollte er Stellung beziehen. Die Frist lies Lauterbach jedoch verstreichen.

Die Forderungen der KVen im Überblick

  • Tragfähige Finanzierung
  • Abschaffung der Budgets
  • Ambulantisierung
  • Sinnvolle Digitalisierung
  • Mehr Weiterbildung in Praxen
  • Weniger Bürokratie
  • Keine Regresse

Alle Forderungen im Detail sowie eine Aufzeichnung der Krisensitzung finden Sie auf der Themenseite der KBV.

Über weitere geplante Aktionen wird die KV Berlin entsprechend informieren. 

Aus der KV Berlin

Verfolgen Sie die Sitzung der Vertreterversammlung am 21. September im Livestream

Am Donnerstag, den 21. September 2023, findet um 19 Uhr die 6. Sitzung der 16. Vertreterversammlung der KV Berlin statt. KV-Mitglieder haben wieder die Möglichkeit an der Sitzung teilzunehmen und diese per Livestream zu verfolgen. Melden Sie sich dafür bitte über das VV-Büro () an. 

Themen der Sitzung sind u. a. die Aufteilung des Planungsbereichs für Berlin für die Arztgruppen der Kinder- und Jugendärzt:innen sowie die Einführung des Elektronischen Sprechstundenbedarfs und Aktuelles zum HVM. Die vollständige Tagesordnung können Sie hier einsehen. 

KV-Blatt-Redaktion sucht angestellte Kolleg:innen für nächste Titelgeschichte

Die KV Berlin wird in der nächsten Titelgeschichte des KV-Blatts das Thema „Aktuelle Situation der ambulanten Versorgung in Berlin“ aufbereiten. Für ein Pro & Contra Niederlassung sucht die Redaktion des KV-Blatts eine angestellte Ärztin oder einen angestellten Arzt, die/der etwas dazu schreibt, warum der Weg in die Anstellung der richtige war, was die Beweggründe waren und warum eine Niederlassung nicht in Frage kam bzw. kommt. Sollten Sie Interesse haben, würden wir uns über eine Rückmeldung über freuen.

Weitere Meldungen

12.09.2023

Honorarbericht: Daten für das 1. Quartal 2023 ausgewertet

Honorar

Wie sich das Honorar der Berliner KV-Mitglieder insgesamt und innerhalb der einzelnen Fachgruppen entwickelt, zeigt der Honorarbericht der KV Berlin – jetzt auch mit den Daten für das 1. Quartal 2023.

MEHR INFOS

Aus der Gesundheitspolitik

Notfallreform: Regierungskommission stellt Empfehlungen vor

Am 7. September hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ihre Empfehlungen zur „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ vorgelegt. In ihrer neunten Stellungnahme schlägt die Regierungskommission Maßnahmen vor, die von der Organisation, Qualität und Vergütung des Rettungsdienstes bis hin zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung reichen. 

Die wesentlichen Empfehlungen der Regierungskommission im Überblick:

  • Die Leistungen des Rettungsdienstes sollen im SGB V eigenständig geregelt werden. Dazu zählen dann die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Transport (nicht nur ins KH, z. B. auch in KV-Notdienstpraxen oder die Hausarztpraxis) und Notfallversorgungsangebote wie pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention
  • Die Notfallversorgung soll transparenter, die Qualitätssicherung verbessert werden. Das heißt, es soll beispielsweise Vorgaben für eine Mindestpersonalausstattung geben sowie standardisierte Ausstattung von Rettungsmitteln
  • Qualitätsstandards vereinheitlichen: beispielsweise das Personal in Leitstellen und in der Notfallrettung soll länderübergreifend über das gleiche Qualifikationsniveau verfügen; ein Notfallversorgungsregister soll bei der Übermittlung von Daten helfen
  • Digitales Echtzeit-Register zur besseren Patientensteuerung und Prozessoptimierung
  • Einheitliche Bedarfsplanung; Leitstelle pro 1 Mio. Einwohner
  • Personelle Ressourcen: Notfallsanitäter sollen erweiterte Befugnisse erhalten; Notärzte nur bei sehr komplexen Fällen hinzugezogen werden
  • In ländlichen Regionen soll die Notfallversorgung durch den Ausbau der Luftrettung ausgebaut werden
  • Gesundheitskompetenz der Bevölkerung soll gesteigert werden, beispielweise durch verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse
  • Finanzierung: Krankenkassen sollen Leistungen aus Punkt 1 vergüten, es gibt Vorhalte- und Leistungsanteil, Einführung regionaler Anpassungsfaktoren

Den vollständigen Empfehlungskatalog der Regierungskommission finden hier

Informationen zum Coronavirus

Bestellhinweise für Omikron-Variante XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoffe für Kinder und Personen ab 12 Jahren

Anfang September wurden die an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Personen ab 12 Jahren sowie für Kinder von der Europäischen Union zugelassen. Praxen können den Impfstoff zur Grundimmunisierung und Auffrischung ab sofort bei den Apotheken bestellen. Eine Bestellung von Einzeldosen ist nicht möglich – es stehen weiterhin nur Mehrdosenbehältnisse für die angepassten Impfstoffe zur Verfügung. 

Folgendes gilt es für die drei neuen angepassten Vakzine zu beachten: 

 Personen ab 12 JahrenKinder von 5 bis 11 JahrenSäuglinge und Kleinkinder (6 Monate bis 4 Jahre)
Name des ImpfstoffsComirnaty 30 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 von BioNTech/PfizerComirnaty 10 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 von BioNTech/PfizerComirnaty 3 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 von BioNTech/Pfizer    Comirnaty
AnwendungGrundimmunisierung und Auffrischimpfung
Dosen6 Dosen je Vial6 Dosen je Vial10 Dosen je Vial
Kappenfarbegraublaurotbraun
Konzentrat/FertiglösungDer Impfstoff wird als Fertiglösung geliefert. Somit ist keine Rekonstitution (Verdünnung mit NaCI) erforderlich.Der Impfstoff wird als Fertiglösung geliefert. Somit ist keine Rekonstitution (Verdünnung mit NaCI) erforderlich.Konzentrat. Der Impfstoff muss vor der Verabreichung mit NaCl verdünnt werden. 
Haltbarkeit/LagerungEs gelten die gleichen Vorgaben wie für die bisher zur Verfügung stehenden COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer:  
  • Aufgetaut und ungeöffnet: 10 Wochen im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C (inklusive Zeit für Auftauen und Transport); 12 Stunden bei Raumtemperatur bis 30 °C
  • Geöffnet: Innerhalb von 12 Stunden verimpfen, Lagerung bei 2 °C bis 30 °C. Aus mikrobiologischer Sicht sollte das Produkt sofort verwendet werden.
DokumentationDokumentation in der Patientenakte und Impfausweis sowie wöchentliche Meldung von tagesgenauen Impfdaten über das Impf-DokuPortal (Mehr Infos)
Impfstoffbestellung

Einmal wöchentlich, immer bis spätestens Dienstag 12 Uhr in der Apotheke, in der Sie üblicherweise Ihre Impfstoffe beziehen. Bitte bestellen Sie nur den tatsächlichen Bedarf für die Folgewoche und legen keine Bevorratung an. 

Bitte beachten Sie: Der neue an die XBB-Varianten angepasste Impfstoff für 5- bis 11-Jährige kann nach Informationen des BMG erstmals für die Woche ab 2. Oktober angefordert werden (Bestellung bis 26. September, 12 Uhr).

Angaben auf dem Rezept (Muster-16-Formular)
  • ohne Namensnennung des Versicherten
  • zu Lasten des Kostenträgers „Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)“ mit dem Institutionskennzeichen (IK) „103609999“
  • keine Kennzeichnung der Felder „Gebührenfrei“, „Impfstoff“ (Feld 9) oder „Sprechstundenbedarf“ (Feld 8) 
  • Impfstoffnamen und die Anzahl der Dosen, unter Berücksichtigung der Vial-Größe (z. B. 60 Dosen Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5)
HöchstbestellmengenDie KBV informiert auf ihrer Website über die aktuell geltende Höchstbestellmenge pro Ärzt:in
ImpfzubehörDas Impfzubehör (Spritzen, Kanülen) bestellen Sie bitte wie bei anderen Impfstoffen auch über einen geeigneten Leistungserbringenden.


Hinweise zur Abrechnung und Vergütung

Aktualisiert am 22.09.2023: 

  • KV Berlin und Krankenkassen haben sich bzgl. der Vergütung der Impfleistung mit dem an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer geeinigt. Die Vergütung entspricht der bisherigen Regelung für COVID-19-Schutzimpfungen (15 Euro). Die Abrechnung von Impfleistungen kann für GKV-Versicherte somit über die Quartalsabrechnung erfolgen.
  • Pseudonummer 88342 plus entsprechendem Suffix (siehe Übersicht der KBV)
  • Weitere Hinweise zur Abrechnung und Vergütung finden Sie hier.
     

STIKO-Empfehlung für die XBB.1.5 Impfstoffe liegt seit dem 18.09.2023 vor  

Die STIKO-Empfehlung für XBB.1.5-Impfstoff

Für alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe gilt bei indikationsgerechtem Einsatz die Herstellerhaftung. In Fällen von Impfschäden besteht der Anspruch von Patient:innen auf Leistungen im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes bei diesem Vakzin („Staatshaftung“), wenn eine STIKO-Empfehlung veröffentlicht ist. 

Für den Impfstoff VidPrevtyn Beta liegt bislang keine STIKO-Empfehlung vor. 

Die Impfungen können dennoch, nach Aufklärung der Patient:innen über den fehlenden Anspruch auf Versorgung im Falle eines Impfschadens vor der Impfung, durchgeführt werden. Bitte lassen Sie sich dies per Unterschrift bestätigen.

Weiterhin keine Regressansprüche bei Nichtverbrauch von Impfstoffdosen der Mehrdosenbehältnisse:  
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 19. September 2023 mitgeteilt, dass der Bund auch weiterhin keine Regressansprüche stellen wird, wenn COVID‐19‐Impfstoffdosen trotz bedarfsgerechter Bestellung und sorgfältiger Terminplanung verfallen oder nicht verwendet werden konnten. Bitte dokumentieren Sie diese Fälle entsprechend. 

Die KV Berlin wird dazu auch noch einmal in den Verordnungs-News informieren.

Für die Praxis

Für Ärzt:innen und Praxisteams: Basisfortbildung zu Intervention und Versorgung von gewaltbetroffenen Patient:innen

Gewalt in Paarbeziehungen (häusliche Gewalt) ist eine weit verbreitete Problematik. Sie trifft vor allem Frauen und gilt als ein zentrales Gesundheitsrisiko (WHO). S.I.G.N.A.L. e.V. (Intervention im Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt) bietet in Kooperation mit der Ärztekammer Berlin eine zweiteilige Basisfortbildung zum Thema häusliche Gewalt für niedergelassene Ärzt:innen und ihre Praxisteams an. Vermittelt werden Kenntnisse und Handlungssicherheit im Umgang mit der Thematik „Gewalt in Paarbeziehungen“.

Die Fortbildung wurde mit 8 Punkten für die ärztliche Fortbildung von der Ärztekammer Berlin anerkannt. Die Teilnahme ist kostenfrei. 

Basisfortbildung „Wenn Partnerschaft verletzend wird – Kompetent (be-)handeln bei häuslicher Gewalt

Termine

  • Teil 1 Samstag, 23. September 2023, 10-16 Uhr („Erkennen und Handeln“)
  • Teil 2 Mittwoch, 27. September 2023, 17-19.30 Uhr („Gerichtsfest Dokumentieren“)

Ort

  • Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin

Ansprechpartnerin

Anmeldung

Weitere Meldungen

12.09.2023

Regelung zur TI-Pauschale angepasst

Telematikinfrastruktur

Nach Kritik von KBV und KVen hat das BMG die Festlegungen zur TI-Finanzierung überarbeitet. U. a. erhalten große Praxen eine höhere Pauschale und die Frist für den eArztbrief wurde verschoben.

MEHR INFOS
04.09.2023

Update bei KoCo Konnektoren erforderlich

Telematikinfrastruktur (TI)

KoCo Konnektoren sollten schnell ein Update auf eine aktuelle Version der Firmware erhalten. Grund ist eine potenzielle Sicherheitslücke in der Software.

MEHR INFOS
11.09.2023

PraxisBarometer Digitalisierung 2023 gestartet

Umfrage

Zum sechsten Mal befragt die KBV niedergelassene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zu ihren Erfahrungen und Erwartungen an die Digitalisierung. Die erste Erhebungsrunde läuft bis zum 1. Oktober.

MEHR INFOS

Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin

15.09.2023

Steigende Praxiskosten lassen sich damit nicht auffangen

KV Berlin zum aktuellen Abschluss der Finanzierungsverhandlungen

MEHR INFOS

Seminare

25.09., 16.00 Uhr

Effektives Impfmanagement

Onlinefortbildung
28.09. - 13.10.

Ausbildung Datenschutzbeauftragte:r (Arztpraxis)

Onlinefortbildung
28.09., 18.00 Uhr

Einführung in die neue Bestellplattform „eSSB"

Onlineseminar
04.10., 16.00 Uhr

Einführung in die neue Bestellplattform „eSSB"

Onlineseminar
10.10., 18.00 Uhr

Einführung in die neue Bestellplattform „eSSB"

Onlineseminar
11.10., 16.00 Uhr

KV-Honorarabrechnung richtig lesen und verstehen